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ziviler Ungehorsam
Ziviler Ungehorsam ist der aus Gewissensgründen und gewaltfrei vollzogene bewusste Verstoß gegen ein Gesetz, eine Pflicht oder den Befehl eines Staates oder einer anderen Macht. Im Gegensatz zu einem Streik ist er nicht rechtlich abgesichert, und der Ungehorsame nimmt bewusst in Kauf, dafür bestraft zu werden. Wer zivilen Ungehorsam ausübt, gilt nicht selten als Staatsfeind, da er eine von ihm als unrechtmäßig und unmoralisch angesehene Herrschaft über seine Aktivitäten ablehnt.
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[hide]Herkunft und Bedeutung[edit]
Der Ausdruck ziviler Ungehorsam (im Englischen civil disobedience) wurde vom US-Amerikaner Henry David Thoreau in seinem Essay Civil Disobedience (1849) geprägt, in dem dieser erklärte, warum er aus Protest gegen den Krieg gegen Mexiko und die Sklavenhaltung keine Steuern mehr bezahlte.
Die deutsche Übersetzung von "civil disobedience" müsste eigentlich bürgerlicher Ungehorsam heißen (engl. civil: bürgerlich bzw. staatsbürgerlich). Thoreau, von dem der Begriff stammt, befasste sich nicht mit gewaltfreiem Widerstand, sondern mit den Gewissenskonflikten, die er als Bürger, Wähler und Steuerzahler auszutragen hatte.
Das heißt, ein Bürger verweigert seinem Staat den Gehorsam, wenn sein Gewissen ihm das diktiert. Dies betrifft besonders den Kriegsdienst und die Bezahlung von Steuern. Die Erwähnung, dass der Ungehorsam gewaltfrei sein muss, ist eigentlich überflüssig, weil jede Gewaltanwendung gegenüber einer Drittperson impliziert, dass diese Person gehorsam handeln müsste, um der Gewaltanwendung zu entgehen. Dies widerspräche dem Ziel, jeden Menschen zum Ungehorsam zu ermuntern.
Namhafte Vertreter zivilen Ungehorsams waren Mahatma Gandhi, Nelson Mandela, Martin Luther King und die Brüder Philip und Daniel Berrigan.
In dieser Tradition leisten viele Atomkraftgegner, Graswurzler, Friedensdemonstranten, Pazifisten , Globalisierungskritiker und Totalverweigerer Widerstand in Form zivilen Ungehorsams.
Bekannte Beispiele von zivilem Ungehorsam, der sich in politischen Bewegungen niederschlug, waren die Boston Tea Party, die indische Unabhängigkeitsbewegung sowie die Montagsdemonstrationen im Jahre 1989.
Besondere Eigenschaften des Handelns[edit]
Die Aktion oder Handlung
- beruht auf einer Gewissensentscheidung,
- ist wohlbedacht,
- steht im Zusammenhang mit dem übergeordneten Ziel,
- kann, muss aber nicht öffentlich bekundet werden oder zur Nachahmung aufrufen und
- verletzt niemals die Würde des Menschen.
Organisationen, die zivilen Ungehorsam praktizieren, bilden ihre Aktivisten oft in Gesprächs- und Handlungstechniken aus, um auf Festnahmen oder sogar Gewaltanwendung seitens der Polizei bzw. des Militärs zu reagieren. Mahatma Gandhi, der Führer der indischen Unabhängigkeitsbewegung, hat für den satyagraha (Kampf gegen die britische Besatzung) folgende Regeln erlassen:
- Ein satyagrahi - d.h., ein Mensch, der zivilen Ungehorsam ausübt - kennt keine Wut.
- Er erträgt die Wut seines Gegners.
- Dabei hält er auch die Tätlichkeiten seines Gegners aus und rächt sich nicht; aber er lässt sich nicht unterwerfen, sei es aus Angst vor Bestrafung und dergleichen.
- Wenn eine Amtsperson einen satyagrahi festnehmen will, so wird er sich freiwillig der Festnahme fügen; und er widersteht nicht der Beschlagnahmung oder dem Entzug seines Eigentums, wenn es von den Behörden konfisziert werden soll.
- Wenn ein satyagrahi Dinge besitzt, die ihm als Treuhänder überlassen worden sind, so weigert er sich, sie abzugeben - auch wenn er dabei sein Leben verlieren könnte. Er wird sich aber auf keinen Fall rächen.
- Rache beinhaltet auch Fluchen und Beleidigen.
- Deshalb wird nie ein satyagrahi seinen Gegner beleidigen, und deshalb wird niemand den neuen Gepflogenheiten teilnehmen, welche dem Geist des ahimsa schädlich ist.
- Ein satyagrahi grüßt nicht die britische Flagge, aber er wird keine Beamten beleidigen, seien es Engländer oder Inder.
- Wenn während des Kampfes irgendjemand einen Beamten beleidigt oder ihn tätlich angreift, so wird ein satyagrahi den Beamten vor der Beleidigung oder dem Angriff schützen, und dies tut er auch unter der Gefahr, getötet zu werden.
Siehe auch[edit]
Literatur[edit]
- Theodor Ebert, Ziviler Ungehorsam, Waldkirch 1984