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Difference between revisions of "Staat"

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Revision as of 15:28, 25 August 2006

Der Staat ist das das Machtinstrument der herrschenden Klasse. Die repressive Seite des Staates, in Form von Polizei und Militär, tritt in Erscheinung wenn die vorgelagerten Befriedungs-, Konditionierungs-, und Repressionsstrukturen nicht mehr greifen (z.B. Schule, bürgerliche Medien, Sozialarbeit, Sozialpartnerschaft). In Staaten und teilen von Staaten, in denen es kaum Infrastruktur gibt, und z.B. Befriedung der der ArbeiterInnen durch sozialpartnerschaftliche Integration mangels Wirtschaftskraft nicht möglich ist, tritt der Staat oft nur miltärisch/polizeilich auf. Er wird repräsentiert durch die verschiedenen Organe. In der BRD ist der Staat in Exekutive (ausführende Gewalt: die Regierung) Legislative (gesetzgebende Gewalt: Bundestag, Bundesrat) und die Judikative (Rechtsprechung: die Gerichte) unterteilt. Die Behörden wie Polizei, Armee, Verwaltung unterstehen der Exekutive. Der Staat besitzt eine ordnende Funktion, in der er die kapitalistische Ordnung aufrechterhält. Er ermöglicht den Kapitalisten durch den Schutz des Eigentums und anderen Rechten in einer, für das Kapital sicheren Umgebung zu investieren und Profite zu erwirtschaften.

Die Repression seitens des Staates richtet sich nach dem Widerstand gegenüber dem Kapitalismus, der herrschenden Klasse und dem Staat selbst. Hat ein großteil der Bevölkerung den Kapitalismus und den Staat akzeptiert und sich mit den Verhältnissen abgefunden ist die Repression geringer, als wenn beispielsweise die ausgebeuteten Klassen sich organisieren und aktiv Widerstand leisten.


AnarchistInnen lehnen jegliche Art von Macht gegen Menschen ab, deshalb richten wir uns gegen den Staat. Ziel des Anarchismus und genauso des Kommunismus ist die vollständige Abschaffung von (National-)Staaten durch die Errichtung einer herrschaftslosen Gesellschaft.

Siehe auch:

Kategorie:Antagonistische Theorie Kategorie:Staat