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Difference between revisions of "Partei"
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Revision as of 16:21, 12 September 2006
Die 'Politische Partei (v. lat.: pars, partis = Teil, Richtung, Rolle) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss parlamentaristischer (Reformismus) oder marxistischer (Revolutionismus) Menschen mit weitgehend übereinstimmenden Vorstellungen, wie das Gemeinwesen organisiert werden soll. In der indirekten Demokratie hilft das "Parteibuch" - also die Zugehörigkeit zu einer der großen Parteien - bei der ökonomischen und gesellschaftlichen Karrriere.
§2, Absatz 1 des deutschen Parteiengesetzes definiert Parteien wie folgt: "Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein."
Im Marxismus-Leninismus ist die Partei die Avantgarde der Arbeiterbewegung und bestimmt während der Revolution die Ausformung der Diktatur des Proletariats.
Im Anarchismus werden Parteien abgelehnt.