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Direkte Demokratie bildet das Gegenstück zur Parlamentarischen Demokratie.

Basisdemokratie

Begriff

Die Basisdemokratie ist eine Unterform der direkten Demokratie und ist die älteste Form der Demokratie. Sie kommt ohne Repräsentanten aus. Das bedeutet, dass die Betroffenen über alle relevanten Entscheidungen selbst abstimmen. Die Basisdemokratie eignet sich sowohl für triviale Probleme, die ohne Fachwissen einfach zu entscheiden sind, als auch für Fragen, die erheblichen Einfluss auf das Leben der Mehrheit haben, wie die Struktur des Gesundheitswesens, Kriegseinsätze, neue Verfassungen, Eigentumsfragen, Löhne, Arbeitszeitregelungen, Streikentscheidungen, Grundrechte und Menschenrechte. Sie wird sehr häufig (zum Teil auch unbewusst) in kleineren Gruppen angewandt, so zum Beispiel, wenn die Mitglieder einer Familie darüber beratschlagen, ob sie lieber ins Schwimmbad gehen oder eine Burg besichtigen.

Aber auch in der Politik wäre Basisdemokratie möglich. Sie würde bedeuten, dass jedes volljährige Mitglied der Gesellschaft das gleiche Mitspracherecht hat wie die Mitglieder der Regierung. Dazu müsste das Prinzip der Macht aufgegeben werden, was oft in den Bereich der Utopie verwiesen wird. Derzeit gibt es basisdemokratische Organisationen; aber auch Staaten, die zumindest einen Teil ihrer Machtbefugnisse an die Gesellschaft abgegeben haben. Eine Organisation, die in den von ihr beherrschten Landesteilen Mexikos die Basisdemokratie durchgesetzt hat, sind beispielsweise die Zapatistas, ein Staat der einen Teil seiner Macht mittels Volksentscheid und Volksbegehren abgegeben hat, wäre die Schweiz. Noch weitergehende basisdemokratische Elemente gibt es in Brasilien, wo die Einwohner verschiedener Städte und Dörfer, ja sogar eines ganzen Bundesstaates (Rio Grande do Sul), über den Finanzhaushalt entscheiden.

Eine Partei Deutschlands, die sich in ihrer Gründerzeit explizit zur Basisdemokratie bekannte, sind die Grünen. Damals machte die Partei ihrem Ruf als „Partei neuen Typs“ alle Ehre. Nach und nach wurden jedoch die Grundsätze, die einer Hierarchisierung entgegenstanden, zum Teil aufgegeben, da eine feste Führungsspitze aufgrund der Konstanz von der breiten Bevölkerung eher angenommen wird als ständig wechselnde Personen. Näheres zu der basisdemokratischen Struktur der Partei ist in ihrem Artikel zu finden.

Das Internet bietet neue Möglichkeiten praktikabler Basisdemokratie. Entscheidungen können auch dann schnell getroffen werden, wenn viele Menschen beteiligt sind. Chancen führte als erster Verein in Deutschland die e-Basisdemokratie per Satzung ein.

Direkte Demokratie

Hauptargument für die Direkte Demokratie ist die unverzerrte Beteiligung aller Betroffenen am Entscheidungsprozeß: Eine Entscheidung, die alle betrifft, sollte auch alle mit einbeziehen.

Hauptargument gegen die direkte Demokratie ist ihre Anfälligkeit für Demagogie. Im folgenden ist zu untersuchen, inwiefern das für die jeweiligen Systeme zutreffend ist.

Leichter zu entkräften sind Argumente der Form "Das gemeine Volk ist zu dumm, um brauchbare Politik zu machen!" -- warum soll es dann klug genug sein, brauchbare Politiker zu wählen? Oder: "Wir brauchen professionalisierte Politiker, da sich nicht jeder Mensch um alles kümmern kann!" -- Aber auch nicht um alle korrupten Marotten der Entscheidungselite! Professionalisierte Beratung gerne, aber ich lasse nicht gerne über meinen Kopf hinwegentscheiden. Schließlich schneidet auch nicht ein von der Mehrheit gewählter Friseur meine Haare.

Radikaldemokratie

Der Begriff Radikaldemokratie (von lt. radix = die Wurzel)betreffend und Demokratie) bezeichnet eine Form von Gemeinwesen / Staat, in der das Volk unmittelbar die Macht ausübt. Statt sich "vertreten" zu lassen, entscheidet es selbst über seine Belange, etwa in Volksabstimmungen / Plebisziten oder in Form von Gesellschaftsverträgen. Über die genaue Form der Ausübung von Volksmacht sagt der Begriff ebenso wenig aus wie über das Vorhandensein staatlicher Institutionen.

In der Idee der Radikaldemokratie geht es vor allem um die Demokratisierung aller gesellschaftlichen Verhältnisse, d.h. um die Überwindung autoritärer und hierarchischer Strukturen, die Voraussetzung für eine selbst bestimmte Gestaltung aller Lebensverhältnisse eines jeden Einzelnen sind. Weil entscheidende Bereiche demokratischer Kontrolle entzogen (wie z.B. in der Wirtschaft) oder autoritär organisiert sind (wie z.B. in der Schule), kritisieren Radikaldemokraten den undemokratischen Charakter dieser Gesellschaft und treten für ihre Veränderung ein. Es geht hierbei vor allem um die Emanzipation des Einzelnen und gesellschaftliche Verhältnisse, die Selbstbestimmung umfassend ermöglichen. Befreiung des Einzelnen von Herrschaft und Unterdrückung und die Schaffung einer emanzipatorischen in der Radikaldemokratie untrennbar miteinander verbunden.

Ausgangspunkt der Radikaldemokratie ist die positive Bezugnahme auf Freiheit. Freiheit kann allerdings nicht nur als formale Freiheit verstanden werden. Freiheit umfasst mehr als nur gesetzlich zugestandene Möglichkeiten, Rechte wahrzunehmen. Freiheit bedeutet, “frei sein“ von allen herrschaftlichen Zwängen und Gewaltverhältnissen.

Radikaldemokratie ist eine Herrschaftsform. Egal wie es gewendet wird. Radikaldemokratie ist daher zu begreifen als ein Verfahren, das versucht den unterschiedlichen Interessen der Menschen eine Form zu geben, in denen sie ihre Konflikte, die Aufgrund ihrer Unterschiedlichen Interessen notwendiger Weise entstehen, austragen. Radikale Demokratie unterscheidet sich allerdings in vielerlei Hinsicht von bürgerlichen Demokratievorstellungen. Radikaldemokratische Verfahren implizieren, dass im Gegensatz zur bürgerlichen Demokratie nicht nur jeder formal gleiche Partizipationsmöglichkeiten hat (one men, one vote), sondern auch die gleichen Möglichkeiten, sich in Entscheidungsprozesse einzubringen. Kapitalistische Verhältnisse, in denen ökonomische Macht zur politischen Macht wird, stehen daher im Widerspruch zu radikaldemokratischen Vorstellungen. Radikaldemokratie ist also zunächst ein Verfahren, in denen Menschen ihre Interessenkonflikte austragen können. Dabei impliziert ein radikaldemokratisches Verfahren auch die gleichen Möglichkeiten sich in Entscheidungsprozesse einbringen können. Darin unterscheidet sich ein radikaldemokratisches Verfahren, von einem bürgerlich-demokratischen Verfahren.

Der Radikaldemokratiebegriff impliziert aber mehr als nur ein Verfahren, wie in einem gesellschaftlichen Zustand, in dem die Menschen selbst Herr über ihre Verhältnisse geworden sind - in dem also nicht mehr die Warenförmigkeit ihres Produktionsprozesses sich über die Menschen verselbständigt hat, die Menschen also nicht mehr Objekt sondern Subjekt der menschlichen Geschichte sind, sie also zu sich selbst gekommen sind - Entscheidungen getroffen werden. Der Begriff der Radikaldemokratie beinhaltet auch eine Strategie, wie dieser Zustand erreicht werden kann.

Diese Strategie umfasst - abgeleitet aus dem Ziel der Freiheit der Individuen und dem sich daraus notwendig ergebenden radikaldemokratischen Verfahren - dass Radikaldemokratie die Freiheit des Individuums nicht nur beschränkt, sondern auch dessen notwendige Voraussetzung ist. Wer die Freiheit des Individuums also anstrebt, will also alle Bereiche in denen gegenwärtig herrschaftlichen Verhältnisse vorzufinden sind, zurückdrängen. Daraus ergibt sich aber auch die Notwendigkeit, alle Bereiche, die bisher demokratischen Prozessen entzogen sind, radikal zu demokratisieren, also die Notwendigkeit, Lohnarbeit zurückzudrängen, die Verteilung des Mehrwerts zugunsten der Arbeitenden zu verändern, Rassismus und patriarchale Strukturen zu bekämpfen. Durch solche Maßnahmen werden zwar nur herrschaftliche Verhältnisse zurückgedrängt und nicht explizit aufgehoben. Aber die Zurückdrängen herrschaftlicher Strukturen bildet die Voraussetzungen für ihre Aufhebung.

Aber nicht jede formale Demokratisierung bestehender Strukturen ist gleich eine radikaldemokratische Veränderung. Eine radikale Demokratisierung z.B. der Schulen wäre nicht bereits dann gegeben, wenn SchülerInnen endlich selbst über ihren Lehrplan bestimmen könnten, sondern erst, wenn ihnen auch der äußere Druck genommen würde, das zu lernen, was andere von ihnen erwarten. Von radikaler Demokratisierung kann also nur dann gesprochen werden, wenn es sich sowohl um eine formale als auch um eine materielle Demokratisierung handelt.

Eine Organisation in Deutschland, die sich als Ziel die Radikaldemokratie gesetzt hat ist die JD/JL (JungdemokratInnen/Junglinke), die sich 1968 von der damaligen Mutter-Partei FDP abgrenzte und sich in die anti-autoritäre und anti-kapitalistische Richtung entwickelte.

Direkte Demokratie im Kleinen

Direkte Demokratie im Kleinen ist vielfach erprobt und vielfach bewährt. Direktdemokratische Elemente waren bereits in antiken Gesellschaften wie Athen und Rom maßgebend für den politischen und wirtschaftlichen Erfolg der Gemeinschaften. In kleinen, überschaubaren Gesellschaften mit nur wenigen tausend entscheidungstragenden Mitgliedern ist eine solche Entscheidungsstruktur ohne weiteres möglich. Angenommen, auf 100 Personen kommt eine Initiative pro Jahr, so hätte selbst eine Gesellschaft mit 10 000 Mitgliedern nur 100 Entscheidungen pro Jahr, also etwa zwei pro Woche, zu treffen. Selbst größere Entscheidungsvolumen sind noch zu bewältigen.

Direkte Demokratie im Großen

In modernen, parlamentarischen Flächenstaaten sind bisweilen Elemente der Direktdemokratie verwirklicht. Angenommen, in einem Land mit ca. 80 Millionen Einwohnern kommt auf 100 Personen eine Initiative pro Jahr -- so wäre jährlich über sagenhafte 800 000 Initiativen zu entscheiden! Das wird für gewöhnlich dadurch verhindert, daß eine Initiative nur dann zum Entscheid zugelassen wird, wenn sie eine bestimmte Unterschriftenmenge zustandebekommt, z.B. 1% der Bevölkerung.

Da aufgrund des Wahlgeheimnisses eine einzelne Stimme nicht widerrufen werden kann, muß die Abstimmung in einem Durchgang erfolgen. Gleich ob dieser auf einen Tag oder eine Woche verteilt wird: Während des Durchgangs entscheiden nicht nur allgemeine Präferenzen die Abstimmung, sondern auch der Informationsstand und die Wahlmotivation, die von groß angelegten Werbekampagnen beeinflußt werden; um so mehr, je unverständlicher und komplizierter die Initiative formuliert ist.

Eine echte, tiefgreifende Diskussion über den Entwurf der Initiative ist der breiten Bevölkerung dagegen verwehrt; sobald der Entwurf von einer hinreichend großen Anhängerschaft unterstützt wird, geht er unverändert in die Abstimmung, alle übrigen Diskussionen bewegen sich dann nur um Annehmen oder Ablehnen.

Eine einfache Direkte Demokratie hat daher tatsächlich den Mangel, für Demagogie zugänglich zu sein; wer viel Geld hat, die Medien zur Kooperation in der eigenen Angelegenheit zu bewegen, hat gute Chancen, die Meinung für sich zu gewinnen.

Bürgerversammlungen

Bürgerversammlungen, wie sie insbesondere in Kanada praktiziert werden, sind Versammlungen von ausgelosten Wahlberechtigten, die zusammenkommen, um Initiativen und Entscheidungen zu beraten und zu treffen. Darin vereinigen sie Elemente der Direkten demokratie und des Parlamentarismus. Durch das Losverfahren ist die Zusammensetzung der Versammlung nahezu repräsentativ. Das Losverfahren verhindert außerdem, eine Entscheidung einer Wiederwahl wegen zu treffen.

Inwiefern hat die Bürgerversammlung dennoch die Nachteile einer Machtelite?

Angenommen, wir ersetzten Parlamente durch Bürgerversammlungen. Die Entscheidungen werden nun schlimmstenfalls zum Wohle der versammelten Ausgelosten getroffen. Ohne Bestechlichkeit ist das kein Problem, allerdings können auch die Ausgelosten durch Beraterverträge und Aufsichtsratsposten geködert werden, was ihnen einen Vorteil gegenüber der übrigen Bevölkerung gibt. Eine Gesamtbevölkerung kann dagegen schwerlich "bestochen" werden, ohne daß es ein Vorteil für alle ist.

Außerdem könnten sich Bürgerversammlungen durch Verfassungsänderungen in gewöhnliche Parlamente umwandeln.

Rätedemokratie

In der klassischen, marxistischen Rätedemokratie ist die Gesellschaft föderal strukturiert und auf jeder Ebene der Gesellschaft treffen Räte Entscheidungen. Die Räte sind an das imperative Mandat gebunden und jederzeit abberufbar. Im Rahmen ihres Mandats können sie Entscheidungen treffen, die allerdings von tieferliegenden Organisationsebenen widerrufen werden können. Tieferliegende Organisationsebenen ihrerseits können ihren Räten imperative Mandate erteilen, aufgrund derer sie Entscheidungen treffen.

Vorteil dieser Konstruktion ist, daß basisdemokratische Entscheidungsprozesse möglich sind, ohne daß die gesamte Gesellschaft durch einen Zustand von Dauerabstimmungen belastet wird. Entscheidungen werden im Rahmen des Basisauftrags getroffen und Basisaufträge nur so weit weitergereicht, als sie Akzeptanz finden.

Durch ihre Permanenz und ihre grundsätzliche Kompetenz, Entscheidungen zu treffen, sind die Räte dennoch in einer privilegierten Position, die zu Reibungsverlusten führen kann: Die Räte können niederere Ebenen und die Basis mit Initiativen beschäftigen und ermüden, so daß die Entscheidungen nicht ganz unverzerrt getroffen werden. Dadurch hat die Rätedemokratie eine leichte zentralistische Tendenz.

Mehrheiten und Konsensfindung

Viel diskutiert ist, welche Form der Beschlußfassung am ehesten geeignet ist, eine herrschaftsfreie Gesellschaft aufzubauen. Gegen die Mehrheitsfindung wird überwiegend eingewandt, daß hier eine Diktatur der Mehrheit über die Minderheit etabliert wird. Daher wird von den Mehrheits-Befürwortern überwiegend die Position der Mehrheit mit Minderheitenschutz bezogen, nach der Minderheiten, die mit der Mehrheitsposition nicht übereinstimmen, grundsätzlich nicht verpflichtet sind, der Mehrheitsposition zu folgen.

Gegen das Konsensprinzip wird angeführt, daß auf diesem Weg viele Entscheidungen nicht möglich sind. Andererseits wird von den Befürwortern des Konsenses angeführt, daß in diesem Falle immer mindestens eine Person übergangen wird, oder ein Konsens in einem konkreten Fall vielleicht auch gar nicht nötig ist; der Widerstand dieser Person wäre dann zu untersuchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Diese Position wird wiederum kritisiert, daß eventuell bestimmte Personen grundsätzliche, mit anderen Personen unvereinbare Interessen haben, etwa Privilegierung gegen Herrschaftsfreiheit.

Kritik

Auch bei der Basisdemokratie ergeben sich aus anarchistischer Sicht eine Reihe von Problemen, die natürlich nicht so gravierend sind, wie bei der bürgerlichen Variante. Auch wenn in einer Basisdemokratie alle Bürger ein direktes Mitentscheidungsrecht haben, muss sich trotzdem die Minderheit immer der Mehrheitsmeinung beugen (also immer noch eine Form von Herrschaft, bzw. Unterdrückung). Dies kann eigentlich nur mit der Einführung eines Konsensprinzips verhindert werden, was sich bei einer großen Menschenmenge jedoch als sehr aufwendig und schwierig erweist. Ein zweites Problem ist es, dass eine große Menschenmenge, bzw. das ganze "Volk" häufig sehr wankelmütig und beeinflussbar ist (Stichwort Massenpsychologie). Dem kann nur dadurch Abhilfe geschafft werden, indem die ganze Bevölkerung vollständig aufgeklärt ist und nicht auf rethorische Tricks von Einzelpersonen hereinfällt, sondern immer die Fähigkeit zum kritischen Hinterfragen benutzt. Diese beiden Aspekte lassen auch eine Basisdemokratie vor allem in unserer heutigen Gesellschaft in einem kritischen Licht erscheinen.

Grundsätzlicher ist die Kritik, dass jede Form der Demokratie den "demos" voraussetzt, also das nach außen eindeutig abgegrenzte Entscheidungskollektiv. Solche Abgrenzungen (wer gehört dazu, wer nicht) sind VOR der Entscheidungsfindung und anfangs sogar VOR der Entstehung des Kollektivs zu definieren. Das aber bedeutet, dass es zwingend nicht aus der Gruppe heraus selbst vorgenommen werden kann, sondern jeder "demos" - gleichgültig ob Volk, Nation, Mitglieder, Plenum oder anderes - wird durch Personen oder Personenkreise definiert, die dazu die nötige Macht besitzen. Daher ist zumindest fraglich, ob Demokratie - weil immer mit diesem Makel belastet - überhaupt und in irgendeiner Form mit Anarchie verbindbar ist. Der grösste Teil deutschsprachiger AnarchistInnen bejaht das und bezeichnet z.B. Basisdemokratie als Entscheidungsform der Anarchie. Andere meinen, dass Anarchie und (Basis-)Demokratie unvereinbar seien.

Eine Mehrheitsentscheidung mit Minderheitenschutz ist nicht bindend für widersprechende Minderheiten. Ein Konsens ist nur so lange ein Konsens, wie er von allen getragen wird. Ist eine Mehrheits-Entscheidung und eine Konsens-Entscheidung dann überhaupt eine Entscheidung der Gruppe als solcher?

Bei genauerem Hinsehen entpuppen sich beide Entscheidungsformen als nicht zwingend für das Verhalten der einzelnen Gesellschaftsmitglieder, die sich nach wie vor ihren eigenen Bestrebungen gemäß verhalten können. Insofern sind beide Formen des "Entscheidens" kein eigentlicher Entscheidungsprozeß, sondern eine Form der Entscheidungskommunikation, da es keine Gruppe, wie etwa eine Verwaltung, gibt, an die die Ausführung der Entscheidung weiter delegiert werden kann.

Insofern zeigt sich der Begriff der "Demokratie" als nur bedingt geeignet für Entscheidungsfindungen in egalitären Gemeinschaften.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Kategorie:Antagonistische Theorie Kategorie:Herrschaftsform Kategorie:Demokratie