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Ministerium für Staatssicherheit

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Das Ministerium für Staatssicherheit (Abkürzung: „MfS“, umgangssprachlich „Stasi“) war der Inlands- und Auslandsgeheimdienst der DDR und zugleich Ermittlungsbehörde (Untersuchungsorgan) für „politische Straftaten“. Eine außerhalb der DDR gebräuchliche Bezeichnung für das Ministerium war auch Staatssicherheitsdienst (SSD). Das MfS war vor allem ein Unterdrückungs- und Überwachungsinstrument der SED gegen systemkritische Bürger der DDR. Im politisch-ideologischen System der SED war das MfS in ihrem Sprachgebrauch „Schild und Schwert der Partei“. Das MfS wurde am 8. Februar 1950 gegründet und war für massive Überwachung, Terror und Folter von Oppositionellen und Regimekritikern verantwortlich.

Es gab einen weiteren Geheimdienst in der DDR, die Verwaltung Aufklärung der NVA (militärischer Aufklärungsdienst) mit Sitz in Berlin-Treptow (Tarnbezeichnung am Objekteingang: Mathematisch-Physikalisches Institut der NVA). Die Verwaltung Aufklärung wurde ebenso wie die Grenztruppen und die restliche NVA durch die Hauptabteilung I (MfS-Militärabwehr) kontrolliert („abgesichert“).

Geschichte[edit]

Vorläufer[edit]

Das Ministerium für Staatssicherheit baute bei seiner Gründung am 8. Februar 1950 auf zwei Vorgängerorganisationen auf: Die sowjetischen Ministerien für Inneres und für Staatssicherheit (NKWD/NKGB bzw. MWD/MGB) installierten unter Lawrentij Berija eine Reihe von selbstständigen, umfangreichen nachrichtendienstlich und polizeilich tätigen Apparaten in der sowjetischen Besatzungszone, die unter der Leitung des Generalobersten Iwan A. Serow, ab 1946 Nikolai K. Kowaltschuk, standen.

Im August 1946 wurde auf Veranlassung der SED, die alsbald nach der Ankunft der Moskauer KPD-Kader einen Parteinachrichtendienst aufgebaut hatte, die Deutsche Verwaltung des Inneren (DVdI) gegründet, welche die politische Polizei unter der Bezeichnung K5 vereinheitlichte. Sehr früh wurde die K5 schon damit betraut, geheimdienstliche Operationen und Aufgaben durchzuführen sowie zu betreuen. Anfangs hatte die K5 einen Personalbestand von rund 160 (1946) und später einen Bestand von fast 700 (April 1948) Mitarbeitern.

MfS[edit]

Die Grundlage für den Aufbau einer eigenständigen Geheimpolizei legte das Politbüro der KPdSU am 28. Dezember 1948 mit dem Beschluss zur Bildung der „Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft“. Mit diesem Beschluss konnten sich Walter Ulbricht, Wilhelm Pieck und Otto Grotewohl gegen die Befürchtungen des sowjetischen Ministers für Staatssicherheit, Wiktor Abakumow, durchsetzen, der wegen der Wirkung dieses Beschlusses auf die Westalliierten besorgt war.

Am 24. Januar 1950 fasste das Politbüro der SED den Beschluss zur Bildung des MfS. Zwei Tage später empfahl die Regierung der DDR parallel zum eigenen „Beschluss über die Abwehr von Sabotage“ ebenfalls die Bildung des MfS. Am 8. Februar 1950 bestätigte die Volkskammer der DDR einstimmig die Bildung des MfS. Als Leiter wurde acht Tage später Wilhelm Zaisser eingesetzt. Erich Mielke war sein Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs.

Nachdem das MfS bei der Vorauserkundung und dem Abblocken der so genannten „Zusammenrottungen“ des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 aus Sicht des Politbüros „versagt“ hatte, wurde das Ministerium im Juli 1953 zum „Staatssekretariat für Staatssicherheit (SfS)“ zurückgestuft und dem Innenministerium unterstellt; erst am 24. November 1955 erhielt es wieder Ministeriumsrang. Leiter des SfS und dann Minister des MfS war Ernst Wollweber. Ihn ersetzte Walter Ulbricht 1957 durch Erich Mielke, den bisherigen Stellvertreter. Mielke leitete das MfS bis zum 7. November 1989, dem Tag des Rücktritts des Ministerrates der DDR zur Wende.

Am 17. November 1989 wählte die Volkskammer der DDR einen neuen Ministerrat. Das MfS wurde in Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) umbenannt. Dessen Leiter wurde der bisherige Stellvertreter von Erich Mielke, Wolfgang Schwanitz. Am Morgen des 4. Dezember 1989 wurde die Bezirksstelle des MfS in Erfurt von Bürgern besetzt, nachdem bekannt geworden war, dass die Stasi-Akten vernichtet werden sollten. Am Abend desselben Tages wurden die Dienststellen in Leipzig und Rostock besetzt; Besetzungen in den anderen Bezirksstädten folgten, zuletzt am 15. Januar 1990 in der Zentrale in Berlin. Bei den Besetzungen kam es teilweise zu chaotischen Zuständen. Mit der Einrichtung von Bürgerwachen und Bürgerkomitees begann die erzwungene Auflösung und Aufarbeitung der Tätigkeit des MfS. Keinen Monat später, am 14. Dezember, beschloss der Ministerrat die Auflösung des „neuen“ AfNS und den Aufbau eines Verfassungsschutzes sowie eines Nachrichtendienstes (in offensichtlicher Anlehnung an die Geheimdienststrukturen in der Bundesrepublik Deutschland). Zum Aufbau des Verfassungsschutzes kam es jedoch wegen der Bürgerproteste und nach Beschluss des Ministerrates vom 13. Januar 1990 nicht.

Später billigte der Runde Tisch die Selbstauflösung der Auslandsaufklärung des MfS (Hauptverwaltung Aufklärung, kurz HV A), deren Leiter von 1956 bis 1986 Markus Wolf, ein Stellvertreter Erich Mielkes, war. Trotz der folgenden Vernichtung fast aller Akten und Datenträger der HV A gelangten 1990 deren Mob-(Mobilmachungs-) Karteien unter ungeklärten Umständen in die Hände der CIA. Sie wurden später unter dem Namen "Rosenholz-Akten" bekannt und der Bundesregierung kopiert überlassen.

Nach der Wende[edit]

Am 29. Dezember 1991 trat das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) in Kraft, das der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet hatte. Das zentrale Anliegen dieses Gesetzes ist die vollständige Öffnung der Akten des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes, insbesondere der Zugang der Betroffenen zu den Informationen, die der Staatssicherheitsdienst zu ihnen gespeichert hat. Erstmals bekamen damit Bürger Gelegenheit, Unterlagen einzusehen, die ein Geheimdienst über sie angelegt hatte. Sichergestellt wurde dies durch das eigens hierfür eingeführte Amt des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (nach den Leitern meist kurz Gauck- bzw. später Birthler-Behörde genannt).

Marianne Birthler erklärte im April 2006, ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des MfS - mittlerweile in Verbänden organisiert -versuchten, „das Ansehen der DDR im Allgemeinen, und der Stasi im Besonderen zu schönen, die Tatsachen umzulügen“. Sie zögen auch daraus, dass es bei 30.000 Ermittlungsverfahren gegen MfS-Mitarbeiter nur zu ca. 20 Verurteilungen kam, den falschen Schluss, „so schlimm könne es nicht gewesen sein“. Dieser Schluss sei zynisch. Es habe nur deswegen kaum Verurteilungen gegeben, weil in einem Rechtsstaat nur Taten bestraft werden dürften, die zum Zeitpunkt ihrer Verübung bereits gegen Gesetze verstießen (Rückwirkungsverbot). Wenn also damals zum Tatzeitpunkt kein Verstoß gegen DDR-Gesetze vorgelegen habe, könne heute deswegen nicht verurteilt werden. Nur bei nicht als Straftaten behandelten Schwerverbrechen und Tötungsdelikten, wie beispielsweise bei der Ausführung des Schießbefehls, käme das Prinzip zum Zuge, daß Unrechtsgesetze von Diktaturen keine Geltung haben könnten (Radbruchsche Formel). So sei es leider Fakt, dass es bei Unrechtshandlungen des MfS gegenüber Gefangenen oder Observierten, die zu Opfern der Zersetzungsmethoden des MfS wurden, nicht zu Verurteilungen kommen könne. „Daraus nun aber zu schließen, dass“ dies „kein Unrecht sei, das ist der Gipfel des Zynismus.“ [1]

Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des MfS bildete das „Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit“, die Statuten des SfS/MfS von 1953 bzw. 1969 (die strengster Geheimhaltung unterlagen und in denen die geheimdienstlichen Befugnisse von der Regierung oder dem Nationalen Verteidigungsrat begründet wurden) sowie die Strafprozessordnung und das Volkspolizei-Gesetz von 1968, dessen Paragraph 20 die Angehörigen des MfS mit polizeilichen Befugnissen ausstattete. Allerdings bewegte sich der Geheimdienst auch außerhalb dieser rechtlichen Grundlagen und verstieß bei seiner Arbeit auch gegen Verfassungsgarantien der eigenen DDR-Verfassung.

Auftrag[edit]

Durch Beschluss des SED-Politbüros vom 23. September 1953 wurden dem DDR-Geheimdienst folgende Aufgaben zugeteilt:

nach außen[edit]

  • Aufklärungsarbeit in Westdeutschland und Westberlin mit dem Ziel, aus allen wichtigen Institutionen der Westalliierten (Bonner Regierung, Industrie, Forschung) Informationen zu gewinnen.
  • aktive Spionageabwehr und Abwehr von Anschlägen privater und staatlicher Organisationen
  • Aktive Beeinflussung des öffentlichen Lebens im Westen durch Eindringen von MfS-Informanten in alle wichtige Bereiche (z. B. durch aktive Desinformation)

nach innen[edit]

  • Durchführung von Agententätigkeit z. B.: Kontrolle von Massenorganisationen und gezielte Zersetzung und Spaltung von potenziell opppositionellen Kreisen, wie Intellektuelle, Dissidenten sowie der Kirche und deren Jugendgruppen.
  • Umfassende Ãœberwachung der DDR-Bürger und teilweise auch ihrer Angehörigen außerhalb der DDR unter Missachtung ihrer Bürgerrechte. Wurde im Jargon auch als „Aufdeckung und Beseitigung feindlicher Zersetzungstätigkeiten“ genannt. Dies erfolgte u. a. durch Bespitzeln, Zensur von Presse und Filmen, Unterdrückung der Meinungsfreiheit.
  • Kontrolle („Absicherung") sämtlicher bewaffneten Organe der DDR (Grenztruppen, NVA und Volkspolizei)
  • Kontrolle („Absicherung") des Staatsapparates (andere Ministererien)
  • Kontrolle („Absicherung") der volkswirtschaftlichen Organe (Kombinate und Betriebe)
  • Kontrolle („Absicherung") des Verkehrswesens und der Touristik
  • Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsorganen und Volkspolizei
  • Personenschutz von Partei- und Staatsfunktionären
  • Ãœberwachung so genannnter „bevorrechteter Personen" (Diplomaten, akkreditierte Presse und Geschäftsleute)

Organisation[edit]

Es wird geschätzt, dass 1989 etwa 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter für das MfS tätig waren. Da sich das MfS „Schild und Schwert der Partei“ verstand, waren seine Mitarbeiter ausnahmslos Mitglieder der SED. In der Praxis gingen alle Entscheidungen das MfS betreffend vom Politbüro aus (über Mielke als Mitglied). Einzige Ausnahme war die Sicherheitskommission des Zentrakkommitees der SED, die sämtliche Personalentscheidungen (Beförderungen zum Oberst oder höher) über die Parteiebene innerhalb des MfS genehmigen musste. Das bedeutete, dass auch Mielke nicht gänzlich ohne Kontrolle war innerhalb seines Ministeriums (es gab durchaus auch Ablehnungen von MfS-Personalvorschlägen).

Innerhalb der Organisation des MfS waren die Leiter der Bezirksverwaltungen gleichzeitig Mitglieder der SED-Bezirksleitungen. Die Handlungsanweisungen an das Ministerium stammten von der Führung der Partei SED, auf Bezirksebene von den 2. Sekretären (Agitation und Sichereheit).

Das MfS war zwar formal dem Ministerrat der DDR unterstellt, führte jedoch, wie fast jeder Geheimdienst, ein internes Eigenleben. Hinzu kamen weit mehr als 100.000 so genannte „Inoffizielle Mitarbeiter“ (IM), von denen der überwiegende Teil im Inland tätig war. Agenten, die im nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet (NSW) im Einsatz waren, wurden im offizieller Sprachgebrauch Kundschafter des Friedens genannt.

Bezogen auf die Gesamtzahl der „Offiziellen Mitarbeiter“ (OM) und IM z. B. 200.000 und die Gesamtzahl der Bürger der Bundesrepublik (80 Millionen) arbeitete jeder 400. für das MfS. Geht man vom Hauptschwerpunkt der Mitarbeiter in der DDR (16 Millionen Einwohner) aus, und davon, dass zwei Drittel (140.000) der Mitarbeiter dort tätig waren, war vermutlich etwa jeder 50. zwischen 18 und 80 Jahren oder zwei Prozent der Bevölkerung für das MfS tätig. Viele der IM waren hauptamtlich Polizisten, Staatsbedienstete und Armeeoffiziere, aber auch Privatpersonen, darunter Kollegen, Mitarbeiter, selbst Familienangehörige der vom MfS überwachten Bürger.

Zum Zeitpunkt des Zusammenbruches der DDR gab es in der Bundesrepublik Deutschland rund 1500 aktive MfS-Spione, vorwiegend in Westdeutschland, wie die veröffentlichte Auswertung der so genannten Rosenholz-Dateien im März 2004 ergab. Die Anzahl der IM, welche für die Hauptverwaltung Aufklärung in der DDR selbst tätig waren, wurde dabei mit 20.000 beziffert. Das MfS unterstützte in der Bundesrepublik ihm nützlich erscheinende politische Kräfte. So wurden unter dem Decknamen „Gruppe Ralf Forster“ in der DDR ausgewählte Kader der DKP im Nahkampf und Sprengstoffeinsatz ausgebildet. Die Unterlagen des MfS zur „Gruppe Ralf Forster“ wurden geschreddert und im Jahr 2004 wieder in der Birthler-Behörde rekonstruiert. Darüber hinaus bildeten Mitarbeiter der HA XXII in den 80er Jahren wiederholt RAF-Mitglieder im Umgang mit Waffen und Sprengmitteln aus. Durch Akten ist belegt, dass acht Aussteiger der Roten Armee Fraktion in der DDR Unterschlupf, Schutz vor westlicher Strafverfolgung und eine neue Identität erhielten. Wegen der extremen politischen Brisanz dieser Operation, wurden die übergesiedelten Ex-Teorristen rund um die Uhr überwacht und getrennt voneinander angesiedelt (keiner kannte Wohnort und neue Identität des anderen).

Ein Eintrag als IM ist zunächst nur als Indiz für eine Geheimdiensttätigkeit zu werten: Es kann nicht immer sicher ausgeschlossen werden, dass reine Kontaktaufnahmen des MfS durch einen Aktenbeleg als IM dokumentiert sind. Allein aus Vermerken und sonstigen Eintragungen auf Karteikarten lässt sich nicht immer zweifelsfrei feststellen, wie eng die Beziehung einer Person zum MfS war; sie liefern nur Indizien. Die Geschehnisse können oft nur anhand der vernetzten Akten umfassend nachvollzogen werden. Beweisbar werden inoffizielle Tätigkeiten dann, wenn eindeutige Zuordnungen im System des MfS verankert wurden. So bieten die erhalten gebliebenen F 16 und F 22 Karteien im Zusammenhang mit Aktenfunden und persönlichen (nicht zwingend notwendigen) Verpflichtungserklärungen die im Stasiunterlagengesetz geforderte Belegsicherheit. Umfassende Unterlagen sind für manche IM noch erhalten, für andere vernichtet. Allerdings finden sich Querverweise in anderen Berichten, die ein Bild über die Tätigkeit eines IM geben können. Die Verpflichtungserklärung (zur Zusammenarbeit mit dem MfS) ist häufig nicht mehr aufzufinden, da eine erhebliche Anzahl an Akten vor dem Zusammenbruch der Behörde vernichtet wurde.

Struktur[edit]

Das MfS war in mehrere Hauptabteilungen sowie in Unterabteilungen und auch Arbeitsgruppen gegliedert, die alle eng miteinander in Verbindung standen. Die Hauptgruppen waren meist mit römischen Ziffern durchnummeriert und jede von ihnen arbeitete auf ihrem ihr zugewiesenen Tätigkeitsfeld im weiten Spektrum von Reiseangelegenheiten über visuelle Überwachung, Personenschutz bis hin zu Spionage.

Örtlich gegliedert war das MfS in das Ministerium in Berlin-Lichtenberg, die Bezirksverwaltungen (BVs) in jeder Bezirksstadt und die Kreisdienststellen (KDs) in jeder Kreisstadt bzw. kreisfreien Stadt. Hinzu kamen einige Objektdienststellen (ODs), die zur Überwachung in besonders großen und volkswirtschaftlich bedeutsamen Betrieben eingerichtet waren.

  • Minister für Staatssicherheit
    • Abteilung 26 – Telefonüberwachung
    • Abteilung Bewaffnung und Chemische Dienste (BCD)
    • Abteilung Finanzen
    • Abteilung Nachrichten – Sicherstellung des Nachrichtenwesens
    • Abteilung X – Internationale Verbindungen
    • Abteilung XI – Chiffrierdienst
    • Abteilung XIV- Untersuchungshaft und Strafvollzug
    • Arbeitsgruppe Bereich Kommerzielle Koordinierung (AG BKK)
    • Arbeitsgruppe des Ministers (AGM) – Mobilmachung, Schutzbauten
    • Arbeitsgruppe E beim Stellvertreter des Ministers, Generaloberst Mittig (AG E)
    • Arbeitsgruppe XVII – Büro für Besuchs- und Reiseangelegenheiten (BfBR) in Berlin (West)
    • Büro der Leitung (BdL) – Innere Sicherheit des MfS
    • Büro der Zentralen Leitung der Sportvereinigung Dynamo[2]
    • Hauptabteilung I (HA I) – Ãœberwachung und Absicherung der NVA und Grenztruppen (NVA-interne Bezeichnung der HA I: Verwaltung 2000 oder Büro 2000) In diesem Bereich gab es die höchste Durchdringung mit IMs (Verhältnis eins zu fünf !).
    • Hauptabteilung II (HA II) – Spionageabwehr
    • Hauptabteilung III (HA III) – Funkaufklärung, Funkabwehr
    • Hauptabteilung VI (HA VI) – Passkontrolle, Tourismus (z. B. Interhotels)
    • Hauptabteilung VII (HA VII) – „Abwehr“ im Ministerium des Innern (MdI) und der Deutschen Volkspolizei (DVP)
    • Hauptabteilung VIII (HA VIII) – Beobachtung, Ermittlung
    • Hauptabteilung IX (HA IX) – Disziplinar- und Untersuchungsorgan
      • Hauptabteilung IX/11 (Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen)
    • Hauptabteilung XV – Ehemaliger Name der Hauptverwaltung Aufklärung vor der Ausgliederung, später als HVA-Depandance unter der Bezeichnung Abteilung XV in den Bezirksverwaltungen.
    • Hauptabteilung XIX (HA XIX) – Verkehr (Interflug, Reichsbahn und Seeschifffart), Post- und Fernmeldewesen, Reisekaderüberprüfung u. -bestätigung
    • Hauptabteilung XVIII (HA XVIII) – Volkswirtschaft
    • Hauptabteilung XX (HA XX) – Staatsapparat, Kultur, Kirche, Untergrund
    • Hauptabteilung XXII (HA XXII) – „Terrorabwehr“
    • Hauptabteilung Personenschutz (HA PS)
    • Hauptabteilung Kader und Schulung (HA KaSch)
    • Operativ-Technischer Sektor (OTS)
    • Verwaltung Rückwärtige Dienste (VRD)
    • Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz (ZAGG)
    • Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG)
      • Abteilung XII – Zentrale Auskunft/Speicher
      • Abteilung XIII – Zentrale Rechenstation
      • Abteilung M – Postkontrolle
      • Rechtsstelle
    • Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) – Bekämpfung von Flucht und Ãœbersiedlung
    • Zentraler Operativstab (ZOS)
  • Hauptverwaltung Aufklärung – Auslandsspionage (HVA)

Rekrutierung und Ausbildung[edit]

Am 16. Juni 1951 eröffnete Walter Ulbricht im Beisein von Wilhelm Zaisser die „Schule des Ministeriums für Staatssicherheit“ in Golm bei Potsdam. Ernst Wollweber, der Nachfolger Zaissers, benannte sie 1955 in das besser klingende „Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ um, obgleich sie zu diesem Zeitpunkt noch keine Hochschule im engeren Sinne war, sondern erst dazu wurde. Erst 1963 konnte man ein Diplom erwerben. Seit Juni 1965 wurde sie nach außen hin „Juristische Hochschule Potsdam“ genannt. Intern wurde von 1976 bis 1989 der Name „Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ verwendet. Am 18. Juni 1968 erhielt die Hochschule Promotionsrecht (Dr. jur. (Promotion A), ab 1. Juni 1981 auch Dr. sc. [scientiae] jur. [juris] (Promotion B)). Alle Arbeiten unterlagen den üblichen Geheimhaltungsregeln eines Geheimdienstes. Ziel der Ausbildung war es, leitende Offiziere für das MfS auszubilden.

Bis 1961 wurden ein Lehrstuhl „Juristische Ausbildung“, eine Arbeitsgruppe „Kriminalistik“ und Institute für Marxismus-Leninismus, Recht und Spezialdisziplin eingerichtet. 1988 kamen Lehrstühle für „Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit“, „Spionage“, „Politische und ideologische Diversionstätigkeit (PID)“, „Politische Untergrundtätigkeit (PUT)“ und „Grundfragen der Arbeit im und nach dem Operationsgebiet“ hinzu.

Am 19. Juni 1970 wurde die „Juristische Fachschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ gegründet und am 4. November 1970 von Erich Mielke eröffnet. Sie war der Juristischen Hochschule Potsdam angegliedert. Möglich war hier das Absolvieren eines Fachschuldirekt- oder ein Fachschulfernstudiums. Zugangsvoraussetzung war die vorherige Mitarbeit für das MfS. Bis 1984 gab es 6.343 Absolventen, gemäß Hochrechnungen waren es bis zur Auflösung der Schule circa 10.000. (Literatur (1))

Ausrüstung[edit]

Bekannte Mitarbeiter[edit]

Hauptamtliche Mitarbeiter[edit]

Mitarbeiter in der Bundesrepublik Deutschland[edit]

Überläufer[edit]

Bekannte Opfer oder Personen des öffentlichen Lebens, die beobachtet wurden[edit]

MfS-Zentrale (Ministerium) Berlin-Lichtenberg[edit]

Allein die Zentrale des Ministeriums in Berlin-Lichtenberg nahm einen ganzen Häuserblock ein: Frankfurter Alleen-Magdalenenstraße-Normannenstraße-Ruschestraße, dazu kam der Komplex Gotlindestraße. Das imposante Hauptgebäude, in dem unter anderem auch der Minister für Staatssicherheit Erich Mielke und sein Sekretariat ihre Büros hatten, ist seit 1990 zu einem Museum, der Forschungs- und Gedenkstätte Normannenstraße (siehe Weblinks), ausgebaut worden. Zugänglich sind unter anderem die original erhaltenen Büroräume Mielkes sowie mehrere Ausstellungen zur DDR-Geschichte mit Bezug auf das MfS.

Hinrichtungen in der DDR[edit]

Die Todesstrafe war bis 1987 im DDR-Recht verankert, aber Todesurteile und Hinrichtungen wurden als Geheimsache behandelt. Bis 1981, so der jetzige Stand der Ermittlungen, wurden im Auftrage des MfS 64 Todesurteile verhängt und diese Menschen dann hingerichtet. In der Strafvollzugsanstalt an der Alfred-Kästner-Straße in Leipzig wurden die Exekutionen durchgeführt. Der letzte zum Tode verurteilte war Dr. Werner Teske, ein Offizier der Staatssicherheit, der 1981 dort hingerichtet wurde.

Quellen[edit]

  1. Interview mit Marianne Birthler im Deutschlandradio Kultur vom 25.April 2006
  2. http://eng.anarchopedia.org/Sportvereinigung_%28SV%29_Dynamo

Literatur[edit]

  • Jürgen Aretz / Wolfgang Stock, Die vergessenen Opfer der DDR, Lübbe 1997, ISBN 3-404-60444-X,
  • Thomas Auerbach, Einsatzkommandos an der unsichtbaren Front, Ch. Links 1999, ISBN 3-86153-183-6,
  • Klaus Behnke / Jürgen Wolf (Hrsg.), Stasi auf dem Schulhof, Ullstein 1998, ISBN 3-548-33243-9,
  • Günter Förster, Die Juristische Hochschule des MfS, Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), Abteilung Bildung und Forschung; Berlin, 1996,
  • Karl Wilhelm Fricke, Akten-Einsicht, Ch. Links 1997 (4. durchges. u. aktual. Aufl.), ISBN 3-86153-099-6,
  • Stefan Gerber, Zur Ausbildung von Diplomjuristen an der Hochschule des MfS (Juristische Personen), Taschenbuch, BW-Verlag, ISBN 3-83050-008-4,
  • Jens Gieseke: Das Ministerium für Staatssicherheit (1950-1990). In: Torsten Diedrich, Hans Ehlert, Rüdiger Wenzke (Hrsg.): Im Dienste der Partei. Handbuch der bewaffneten Organe der DDR, Berlin 1998, Seite 371 bis 422, ISBN 3-86153-160-7,
  • Jens Gieseke: Die DDR-Staatssicherheit: Schild und Schwert der Partei, Bonn: Bundeszentrale für Politische Bildung, 2000, ISBN 3-89331-402-4,
  • Hubertus Knabe, West-Arbeit des MfS, Ch. Links 1999, ISBN 3-86153-182-8,
  • Hubertus Knabe, Der diskrete Charme der DDR, Ullstein 2002, ISBN 3-549-07137-X,
  • Hubertus Knabe, Die unterwanderte Republik, Ullstein 2001, ISBN 3-549-05589-7,
  • Henry Leide, NS-Verbrecher und Staatssicherheit, Vandenhoeck & Ruprecht 2005, ISBN 3-525-35018-X,
  • Werner Stiller: Im Zentrum der Spionage, v. Hase & Koehler, Mainz 1986, ISBN 3-7758-1141-9
  • Michael Richter Die Staatssicherheit im letzten Jahr der DDR, Böhlau Weimar u. a. 1996, ISBN 3-412-04496-2
  • Hans Joachim Schädlich (Hrsg.), Aktenkundig, Rowohlt 2001, ISBN 3-87134-057-X
  • Horst Schneider, Das Gruselkabinett des Dr. Hubertus Knabe(lari) (Vorwort: Klaus Huhn); Berlin: Spotless-Verlag 2005, ISBN 3-937943-14-5
  • Gabriele Schnell: Jugend im Visier der Stasi. Potsdam, 2001, ISBN 3-932-50231-0
  • Hannes Sieberer, Herbert Kierstein, Verheizt und vergessen. Ein US-Agent und die DDR-Spionageabwehr, edition ost 2005, ISBN 3-36001-065-5
  • Peter Wensierski: Die Rache der Rentner, in Spiegel 13/2006 S. 44 ff.
  • Yury Winterberg, Der Rebell, Lübbe 2005, ISBN 3785721609
  • Erich Wollenberg: „Von der Gestapo zum SSD“, Bonn um 1950, 20 Seiten, Heft Nr. 4 der Schriftenreihe „Tatsachen und Berichte aus der Sowjetzone“ (BStU)

Weblinks[edit]

Kategorie:staatliche Terrororganisationen Kategorie:Geschichte