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Difference between revisions of "Polizeiaufruf:Polizisten als Angeklagte"

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== Studie zu Anklagen nach Polizei-Straftaten ==
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Auszug aus dem [http://www.forum-recht-online.de/2001/101/101rkkleinert.htm Forum Recht] zu einer Studie über Anklagen nach Polizei-Straftaten:
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Bürger- und Menschenrechte gelten bei der Polizei im Rahmen der Umsetzung ihres staatlichen Gewaltmonopols oft als Hemmschuh der erstrebten Effektivität. Zu diesem Ergebnis kam unlängst eine Umfrage des Instituts für Friedens- und Konfliktforschung der Universität Bielefeld. Ungeachtet der Tatsache, daß regelmäßig Straftaten im Dienst festgestellt werden, belegt die Studie, daß man bei der Polizei den Kollegen faktisch nicht als Straftäter wahrnimmt. ... In der Regel bleibt dem potentiell betroffenen Bürger kaum ein Weg, sich gegen polizeiliche Übergriffe zur Wehr zu setzten. So ist ihm der Zugang zu den Strafgerichten durch das dazwischengeschobenene Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft erschwert. Stellt diese Verfahren gegen PolizeibeamtInnen ein, haben BürgerInnen wenig Möglichkeit, ein Klageerzwingungsverfahren durchzusetzen. Polizeiliche Eingriffsmaßnahmen (z.B.Durchsuchungen ) werden überwiegend im Rahmen des Rechtsinstitutes der "Gefahr im Verzug" ohne vorherige richterliche Entscheidung durchgeführt. Nach Abschluß dieser Maßnahmen ist nur unter erschwerten Bedingungen verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz (Fortsetzungsfeststellungsklage) zu erlangen. Noch schwieriger ist es nach abgeschlossenen Grundrechtseingriffen der Polizei, die ordentlichen Gerichte (§ 23 EGGVG) zur Überprüfung anzurufen.
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== Beispiel Gießen ==
 
== Beispiel Gießen ==

Revision as of 21:07, 29 April 2006

Erklärung

Hier können Fallbeispiele eingetragen werden, bei denen PolizistInnen angeklagt waren und ihnen mehr geglaubt wurde als anderen ZeugInnen - d.h. Verfahren eingestellt wurden oder Freisprüche erfolgten. Bitte beschreibt den Fall und nennt Quellen:

  • Links, wo mehr zu finden ist
  • Quellenangaben, z.B. von Pressetexten
  • Aktenzeichen vom Gericht u.ä.
  • Wenn vorhanden, Kontaktdaten einer Person für Nachfragen

Vorschlag: Für jeden Fall einen neuen Absatz schaffen, in dem jeweils der letzte Absatz hier zum Bearbeiten angeklickt wird und dann unter diesem eine neue Überschrift mit je zwei Gleich-Zeichen (=) vor und nach dem Titel eingegeben wird - und dann der Text folgt.

Diese Sammlung ist ein Teil des Projektes "www.polizeizeugen.de.vu". Der Aufruf und die Eingangs-Internetseite ist unter www.polizeizeugen.de.vu zu finden. Weitere Seiten unter diesem Projekt:


Studie zu Anklagen nach Polizei-Straftaten

Auszug aus dem Forum Recht zu einer Studie über Anklagen nach Polizei-Straftaten:

Bürger- und Menschenrechte gelten bei der Polizei im Rahmen der Umsetzung ihres staatlichen Gewaltmonopols oft als Hemmschuh der erstrebten Effektivität. Zu diesem Ergebnis kam unlängst eine Umfrage des Instituts für Friedens- und Konfliktforschung der Universität Bielefeld. Ungeachtet der Tatsache, daß regelmäßig Straftaten im Dienst festgestellt werden, belegt die Studie, daß man bei der Polizei den Kollegen faktisch nicht als Straftäter wahrnimmt. ... In der Regel bleibt dem potentiell betroffenen Bürger kaum ein Weg, sich gegen polizeiliche Übergriffe zur Wehr zu setzten. So ist ihm der Zugang zu den Strafgerichten durch das dazwischengeschobenene Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft erschwert. Stellt diese Verfahren gegen PolizeibeamtInnen ein, haben BürgerInnen wenig Möglichkeit, ein Klageerzwingungsverfahren durchzusetzen. Polizeiliche Eingriffsmaßnahmen (z.B.Durchsuchungen ) werden überwiegend im Rahmen des Rechtsinstitutes der "Gefahr im Verzug" ohne vorherige richterliche Entscheidung durchgeführt. Nach Abschluß dieser Maßnahmen ist nur unter erschwerten Bedingungen verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz (Fortsetzungsfeststellungsklage) zu erlangen. Noch schwieriger ist es nach abgeschlossenen Grundrechtseingriffen der Polizei, die ordentlichen Gerichte (§ 23 EGGVG) zur Überprüfung anzurufen.


Bitte obige Texte so stehen lassen ... und mit den Beispielen unten fortfahren:

Beispiel Gießen

  • Polizei prügelt und Tritt ProzessbeobachterInnen - sechs ZeugInnen bestätigen das, doch Staatsanwaltschaft wertet das als "Aussage gegen Aussage" und stellt verfahren ein. Will heißen: Ein Polizist (der Täter!) ist mehr wert als sechs andere Menschen. Internetseite dazu
  • Polizei verprügelt einen Angeklagten und filmt das auch noch selbst. Doch die Staatsanwaltschaft guckt nicht den Video an, sondern glaubt der Mitschrift einer Staatsschützerin, die in einem Bericht über den Inhalt des Filmes frei erfindet, was das zu sehen sein soll. Zeugenvernehmungen, nicht einmal der Angeschuldigen, unterbleiben! Internetseite dazu
  • Polizeigewalt (u.a. zwei Tötungen) mit nachfolgender Vertuschung Internetseite dazu

Beispiel Nordhausen

Polizei erschießt Menschen, der gegen Zigarettenautomaten kloppt ... alles danach ist ein einziger Vertuschungsskandal.

Beispiele aus Berlin

Seit Mitte der 90er Jahre wurden in Berlin jährlich etwa tausend Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt registriert. Nur etwa 1 % der Anzeigen führten zu Anklagen, noch weniger etwa 0,1 % zu Verurteilungen. Nach Polizeiinformationen sind die Zahlen in den letzten Jahren rückläufig, doch ExpertInnen gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Viele Ãœbergriffe werden aus Angst vor der Polizei gar nicht erst zur Anzeige gebracht. Die Opfer sind überwiegend DemonstrationsteilnehmerInnen, MigrantInnen und soziale Randgruppen. Die Verletzungen und Traumatisierungen sind oft erheblich: Schädel-Hirn-Traumata, Knochenbrüche, Zerrungen, Prellungen, Angstzustände.

  • Text eines Flugblattes "PROBLEM POLIZEI: SCHLÄGER MIT LIZENZ?"


Sondereinheit Berlin

Auszug aus einem Bericht:

Die PMS konnte auch am 1.Mai 2000 nicht überzeugen. PHM Mario Hoffmann vom LKA 6317 war angeblich als einziger Beamter in einer gewaltbereiten Menschenmenge Adalbert/Ecke Naunynatr. als er gegen 21Uhr einen Steinewerfer feststellte. Er musste sich jedoch zunächst zurückziehen. Um 23Uhr glaubte er den Steinwerfer am Görlitzer Bahnhof wiederzuerkennen. Zusammen mit seinen Kollegen POM Wolfgang Schmidt, KOK Andreas Schlag und Sascha Bank zogen sie den Beschuldigten in ihren zivilen Transporter. Kurz darauf wurde der Festgenommene bewustlos und mit Knochenbrüchen in ein Krankenhaus eingeliefert. Der nachfolgende Prozess zog sich durch zwei Instanzen und über fünf Jahre hin, wobei herrauskam das zu der angegebenen Uhrzeit am angeblichen Tatort gar keine Ausschreitungen waren und PHM Mario Hoffmann aufgrund eines posttraumatischen Stressyndroms gar nicht in der Lage war als Zeuge vor Gericht auszusagen. Nur mit Mühe gelang es der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Beamten wegen Körperverletzung niederzuschlagen. Das Mario Hoffmann nicht der einzige Psychopath beim LKA 63 ist zeigte sich zwei Jahre später.

Beispiel ...

Kategorie:Polizei