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Difference between revisions of "Polizeiaufruf:Polizisten als Angeklagte"

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Die PMS konnte auch am 1.Mai 2000 nicht überzeugen. PHM Mario Hoffmann vom LKA 6317 war angeblich als einziger Beamter in einer gewaltbereiten Menschenmenge Adalbert/Ecke Naunynatr. als er gegen 21Uhr einen Steinewerfer feststellte. Er musste sich jedoch zunächst zurückziehen. Um 23Uhr glaubte er den Steinwerfer am Görlitzer Bahnhof wiederzuerkennen. Zusammen mit seinen Kollegen POM Wolfgang Schmidt, KOK Andreas Schlag und Sascha Bank zogen sie den Beschuldigten in ihren zivilen Transporter. Kurz darauf wurde der Festgenommene bewustlos und mit Knochenbrüchen in ein Krankenhaus eingeliefert. Der nachfolgende Prozess zog sich durch zwei Instanzen und über fünf Jahre hin, wobei herrauskam das zu der angegebenen Uhrzeit am angeblichen Tatort gar keine Ausschreitungen waren und PHM Mario Hoffmann aufgrund eines posttraumatischen Stressyndroms gar nicht in der Lage war als Zeuge vor Gericht auszusagen. Nur mit Mühe gelang es der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Beamten wegen Körperverletzung niederzuschlagen. Das Mario Hoffmann nicht der einzige Psychopath beim LKA 63 ist zeigte sich zwei Jahre später.
 
Die PMS konnte auch am 1.Mai 2000 nicht überzeugen. PHM Mario Hoffmann vom LKA 6317 war angeblich als einziger Beamter in einer gewaltbereiten Menschenmenge Adalbert/Ecke Naunynatr. als er gegen 21Uhr einen Steinewerfer feststellte. Er musste sich jedoch zunächst zurückziehen. Um 23Uhr glaubte er den Steinwerfer am Görlitzer Bahnhof wiederzuerkennen. Zusammen mit seinen Kollegen POM Wolfgang Schmidt, KOK Andreas Schlag und Sascha Bank zogen sie den Beschuldigten in ihren zivilen Transporter. Kurz darauf wurde der Festgenommene bewustlos und mit Knochenbrüchen in ein Krankenhaus eingeliefert. Der nachfolgende Prozess zog sich durch zwei Instanzen und über fünf Jahre hin, wobei herrauskam das zu der angegebenen Uhrzeit am angeblichen Tatort gar keine Ausschreitungen waren und PHM Mario Hoffmann aufgrund eines posttraumatischen Stressyndroms gar nicht in der Lage war als Zeuge vor Gericht auszusagen. Nur mit Mühe gelang es der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Beamten wegen Körperverletzung niederzuschlagen. Das Mario Hoffmann nicht der einzige Psychopath beim LKA 63 ist zeigte sich zwei Jahre später.
 
*''[http://sondereinheit.fateback.com/ Extra-Internetseite zur Sondereinheit]
 
*''[http://sondereinheit.fateback.com/ Extra-Internetseite zur Sondereinheit]
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== Beispiel aus Münster ==
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Polizei ordnet Operation an, um Kokainbällchen als Beweismittel zu sichern. Dagegen erfolgt Strafanzeige. Wie üblich weigern sich Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft, zu ermitteln. Die Klageerzwingung wird vom Oberlandesgericht in üblicher Manier einfach pauschal abgewiesen. Erst vor dem Bundesverfassungsgericht gibt es einen Erfolg - aber wer geht schon soweit? Und die Staatsanwaltschaften bzw. das OLG zeigten deutlich, dass sie Anzeigen gegen Polizisten nicht verfolgen wollen.
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*[http://www.recht-in.de/urteile/urteilzeigen.php?u_id=107659&gesetz_id=13&paragraph_id=34 Das Urteil des BVerfG im Internet]
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== Beispiel ... ==
 
== Beispiel ... ==
  
 
[[Kategorie:Polizei]]
 
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Revision as of 14:59, 9 July 2006

Erklärung

Hier können Fallbeispiele eingetragen werden, bei denen PolizistInnen angeklagt waren und ihnen mehr geglaubt wurde als anderen ZeugInnen - d.h. Verfahren eingestellt wurden oder Freisprüche erfolgten. Bitte beschreibt den Fall und nennt Quellen:

  • Links, wo mehr zu finden ist
  • Quellenangaben, z.B. von Pressetexten
  • Aktenzeichen vom Gericht u.ä.
  • Wenn vorhanden, Kontaktdaten einer Person für Nachfragen

Vorschlag: Für jeden Fall einen neuen Absatz schaffen, in dem jeweils der letzte Absatz hier zum Bearbeiten angeklickt wird und dann unter diesem eine neue Überschrift mit je zwei Gleich-Zeichen (=) vor und nach dem Titel eingegeben wird - und dann der Text folgt.

Diese Sammlung ist ein Teil des Projektes "www.polizeizeugen.de.vu". Der Aufruf und die Eingangs-Internetseite ist unter www.polizeizeugen.de.vu zu finden. Weitere Seiten unter diesem Projekt:

 Bitte obige Texte so stehen lassen ... und mit den Beispielen unten fortfahren:

Studien zu Anklagen gegen PolizistInnen

Auszug aus dem Forum Recht zu einer Studie über Anklagen nach Polizei-Straftaten

Bürger- und Menschenrechte gelten bei der Polizei im Rahmen der Umsetzung ihres staatlichen Gewaltmonopols oft als Hemmschuh der erstrebten Effektivität. Zu diesem Ergebnis kam unlängst eine Umfrage des Instituts für Friedens- und Konfliktforschung der Universität Bielefeld. Ungeachtet der Tatsache, daß regelmäßig Straftaten im Dienst festgestellt werden, belegt die Studie, daß man bei der Polizei den Kollegen faktisch nicht als Straftäter wahrnimmt. ... In der Regel bleibt dem potentiell betroffenen Bürger kaum ein Weg, sich gegen polizeiliche Übergriffe zur Wehr zu setzten. So ist ihm der Zugang zu den Strafgerichten durch das dazwischengeschobenene Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft erschwert. Stellt diese Verfahren gegen PolizeibeamtInnen ein, haben BürgerInnen wenig Möglichkeit, ein Klageerzwingungsverfahren durchzusetzen. Polizeiliche Eingriffsmaßnahmen (z.B.Durchsuchungen ) werden überwiegend im Rahmen des Rechtsinstitutes der "Gefahr im Verzug" ohne vorherige richterliche Entscheidung durchgeführt. Nach Abschluß dieser Maßnahmen ist nur unter erschwerten Bedingungen verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz (Fortsetzungsfeststellungsklage) zu erlangen. Noch schwieriger ist es nach abgeschlossenen Grundrechtseingriffen der Polizei, die ordentlichen Gerichte (§ 23 EGGVG) zur Überprüfung anzurufen.


Auszug aus Forum Recht zu einer ai-Veröffentlichung

In zwei unabhängig voneinander erhobenen Studien haben die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International (ai) und Aktion Courage ein deutliches Bild über die Brutalität hiesiger Polizeieinsätze gezeichnet. Danach seien in den vergangenen Jahren zahlreiche Menschen Opfer unverhältnismäßiger Gewalt durch PolizeibeamtInnen geworden. Die Studien dokumentieren diverse exemplarische Fälle, bei denen PolizistInnen Grundrechte verletzt und Gefangene willkürlich misshandelt hätten. Viele Betroffene der Zwangsmaßnahmen wurden dabei schwer verletzt, für einige hätten sie sogar tödliche Folgen gehabt. Zudem seien vor allem Menschen nichtdeutscher Herkunft Opfer von Polizeigewalt. Amnesty International bestätigt in diesem Zusammenhang auch ein hinlänglich bekanntes Ritual: Auf Anzeigen gegen BeamtInnen der Polizei wegen Körperverletzung im Amt reagiere die Ordnungsmacht regelmäßig mit Gegenanzeigen wegen angeblichen Widerstands, Beleidigung und Körperverletzung, wobei ihr von den Gerichten dabei meist eine höhere Glaubwürdigkeit zuerkannt werde als den Geschädigten. Bezeichnender Weise wies die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Vorwürfe als "blanken Unsinn" zurück, die Bürgerrechtsorganisationen sollten lieber Berichte über Gewalt gegen die Polizei verfassen.

Beispiel Gießen

  • Polizei prügelt und Tritt ProzessbeobachterInnen - sechs ZeugInnen bestätigen das, doch Staatsanwaltschaft wertet das als "Aussage gegen Aussage" und stellt verfahren ein. Will heißen: Ein Polizist (der Täter!) ist mehr wert als sechs andere Menschen. Internetseite dazu
  • Polizei verprügelt einen Angeklagten und filmt das auch noch selbst. Doch die Staatsanwaltschaft guckt nicht den Video an, sondern glaubt der Mitschrift einer Staatsschützerin, die in einem Bericht über den Inhalt des Filmes frei erfindet, was das zu sehen sein soll. Zeugenvernehmungen, nicht einmal der Angeschuldigen, unterbleiben! Internetseite dazu
  • Polizeigewalt (u.a. zwei Tötungen) mit nachfolgender Vertuschung Internetseite dazu

Beispiel Nordhausen

Polizei erschießt Menschen, der gegen Zigarettenautomaten kloppt ... alles danach ist ein einziger Vertuschungsskandal.

Beispiele aus Berlin

Seit Mitte der 90er Jahre wurden in Berlin jährlich etwa tausend Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt registriert. Nur etwa 1 % der Anzeigen führten zu Anklagen, noch weniger etwa 0,1 % zu Verurteilungen. Nach Polizeiinformationen sind die Zahlen in den letzten Jahren rückläufig, doch ExpertInnen gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Viele Ãœbergriffe werden aus Angst vor der Polizei gar nicht erst zur Anzeige gebracht. Die Opfer sind überwiegend DemonstrationsteilnehmerInnen, MigrantInnen und soziale Randgruppen. Die Verletzungen und Traumatisierungen sind oft erheblich: Schädel-Hirn-Traumata, Knochenbrüche, Zerrungen, Prellungen, Angstzustände.

  • Text eines Flugblattes "PROBLEM POLIZEI: SCHLÄGER MIT LIZENZ?"


Sondereinheit Berlin

Auszug aus einem Bericht:

Die PMS konnte auch am 1.Mai 2000 nicht überzeugen. PHM Mario Hoffmann vom LKA 6317 war angeblich als einziger Beamter in einer gewaltbereiten Menschenmenge Adalbert/Ecke Naunynatr. als er gegen 21Uhr einen Steinewerfer feststellte. Er musste sich jedoch zunächst zurückziehen. Um 23Uhr glaubte er den Steinwerfer am Görlitzer Bahnhof wiederzuerkennen. Zusammen mit seinen Kollegen POM Wolfgang Schmidt, KOK Andreas Schlag und Sascha Bank zogen sie den Beschuldigten in ihren zivilen Transporter. Kurz darauf wurde der Festgenommene bewustlos und mit Knochenbrüchen in ein Krankenhaus eingeliefert. Der nachfolgende Prozess zog sich durch zwei Instanzen und über fünf Jahre hin, wobei herrauskam das zu der angegebenen Uhrzeit am angeblichen Tatort gar keine Ausschreitungen waren und PHM Mario Hoffmann aufgrund eines posttraumatischen Stressyndroms gar nicht in der Lage war als Zeuge vor Gericht auszusagen. Nur mit Mühe gelang es der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Beamten wegen Körperverletzung niederzuschlagen. Das Mario Hoffmann nicht der einzige Psychopath beim LKA 63 ist zeigte sich zwei Jahre später.

Beispiel aus Münster

Polizei ordnet Operation an, um Kokainbällchen als Beweismittel zu sichern. Dagegen erfolgt Strafanzeige. Wie üblich weigern sich Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft, zu ermitteln. Die Klageerzwingung wird vom Oberlandesgericht in üblicher Manier einfach pauschal abgewiesen. Erst vor dem Bundesverfassungsgericht gibt es einen Erfolg - aber wer geht schon soweit? Und die Staatsanwaltschaften bzw. das OLG zeigten deutlich, dass sie Anzeigen gegen Polizisten nicht verfolgen wollen.


Beispiel ...

Kategorie:Polizei