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Difference between revisions of "Polizei"
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− | Unter '''Polizei''' versteht mensch eine staatlich subventionierte Terroreinheit, die über den Gesetzen eben jenes Staates steht, d.h. für Angehörige der Polizei gelten die allgemeinen gesellschaftlichen Konventionen | + | Unter '''Polizei''' versteht mensch eine staatlich subventionierte Terroreinheit, die über den Gesetzen eben jenes Staates steht, d.h. für Angehörige der Polizei gelten weder die allgemeinen gesellschaftlichen Konventionen, noch verfangen die diesbezüglichen Strafmechanismen. Im Gegenzug sichern jene Angehörige den Machterhalt der Herrschenden. Unter dem Vorwand die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, wurden sie mit einem staatlich legitimierten Recht zur Gewaltauszuübung ausgestattet, eben jener Gewalt die andere Menschen schon im Ansatz zu Terroristen macht. |
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Revision as of 03:06, 20 May 2007
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Unter Polizei versteht mensch eine staatlich subventionierte Terroreinheit, die über den Gesetzen eben jenes Staates steht, d.h. für Angehörige der Polizei gelten weder die allgemeinen gesellschaftlichen Konventionen, noch verfangen die diesbezüglichen Strafmechanismen. Im Gegenzug sichern jene Angehörige den Machterhalt der Herrschenden. Unter dem Vorwand die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, wurden sie mit einem staatlich legitimierten Recht zur Gewaltauszuübung ausgestattet, eben jener Gewalt die andere Menschen schon im Ansatz zu Terroristen macht.