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Genossenschaft

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Dieser Artikel behandelt die Genossenschaft als Organisationsform für Projekte und Unternehmungen

Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaftsform, die aus "Genossen", die Anteile an der Genossenschaft besitzen. In Deutschland gibt es den Rechtsbegriff der eingetragenen Genossenschaft (eG). Eine eG besteht aus mindestens sieben Mitgliedern, ist in das Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts als Registergericht eingetragen, verfügt über eine Satzung und ist Pflicht-Mitglied in einem Prüfungsverband. Rechtsgrundlage für Genossenschaften ist das Genossenschaftsgesetz.

Auch in der DDR gab es Genossenschaften wie z.B: LPGs (Landwirtschaftlcihe Produktionsgenossenschaften).

Sind Genossenschaften anarchistisch? Wie alle anderen Rechtsformen sind Genossenschaften durch den Rechtsstaat bedingt und insofern auch nur bedingt anarchistisch. Sie stellen aber immerhin eine Möglichkeit dar legal kollektiv zu wirtschaften und dabei ein Gemeineigentum aufzubauen. Insofern ist die Genossenschaft anachistischer als andere Unternehmensformen.


Vorteile

  • Der Genossenschaftsgedanke hat ein partizipatorisches Element, die Genossen sind Eigentümer und nicht ein Einzelner.
  • Durch die Einlagen der Genossen haben Genossenschaft oft eine stabile wirtschaftliche Grundlage.

Nachteile

  • Genossenschaften unterliegen einer strengen Prüfung von Dachverbänden. Und diese sind nicht anarchistisch.



Kategorie:Organisationsformen Kategorie:Wirtschaft