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Genossenschaft

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Dieser Artikel behandelt die Genossenschaft als Organisationsform für Projekte und Unternehmungen

Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaftsform, die aus GenossInnen besteht, die vergleichbare Anteile an der Genossenschaft besitzen. Im Gegensatz zu den Aktiengesellschaften ist mindestens der Höchstbesitz an Anteilen beschränkt, teilweise sind die Anteile genau gleich. In Deutschland gibt es den Rechtsbegriff der eingetragenen Genossenschaft (eG). Eine eG besteht aus mindestens sieben Mitgliedern, ist in das Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts als Registergericht eingetragen, verfügt über eine Satzung und ist Pflicht-Mitglied in einem Prüfungsverband. Rechtsgrundlage für Genossenschaften ist das Genossenschaftsgesetz.

Auch in der DDR gab es Genossenschaften wie z.B: LPGs (Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften).

Sind Genossenschaften anarchistisch? Wie alle anderen Rechtsformen sind Genossenschaften durch den Rechtsstaat bedingt und insofern auch nur bedingt anarchistisch. Sie stellen eine Möglichkeit dar, rechtskonform kollektiv zu wirtschaften und dabei Gemeineigentum aufzubauen. Insofern ist die Genossenschaft anachistischer als andere Unternehmensformen.


Vorteile[edit]

  • Der Genossenschaftsgedanke hat ein partizipatorisches Element, die GenossInnen sind EigentümerInnen und nicht eine einzelne Person oder kleine Gruppe.
  • Durch die Einlagen der GenossInnen haben Genossenschaften oft eine stabile wirtschaftliche Grundlage.

Nachteile[edit]

  • Genossenschaften unterliegen einer strengen Prüfung von Dachverbänden. Und diese sind nicht anarchistisch.



Kategorie:Organisationsformen Kategorie:Wirtschaft