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Difference between revisions of "Forum:anarchistische Schlichtungskommission"

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(Erste Anrufung der anarchistischen Schlichtungskommission (03.06.2006))
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* Kann man sich überhaupt verpflichten, wie oben vorgeschlagen, der Empfehlung zur Konfliktlösung der Schlichtungskommission Folge zu leisten? Kann das nicht nur eine Absichtserklärung sein? Es soll ja wohl eine stumpfe Waffe bleiben?
 
* Kann man sich überhaupt verpflichten, wie oben vorgeschlagen, der Empfehlung zur Konfliktlösung der Schlichtungskommission Folge zu leisten? Kann das nicht nur eine Absichtserklärung sein? Es soll ja wohl eine stumpfe Waffe bleiben?
 
** Sicher, das liegt in der Natur des anarchistischen Prinzips der "freien Vereinbarung", dass sie nicht mit Zwang arbeitet. Aber wenn einer der Kontrahenten nicht der Empfehlung der Schlichtungskommission Folge leistet, isoliert er sich damit selbst und macht sich in der anarchistischen Bewegung politisch unglaubwürdig. Diese Form der sozialen Ächtung ist u.U. wirkungsvoller als das bürgerlich-staatliche Mittel der juristisch verordneten Strafe.
 
** Sicher, das liegt in der Natur des anarchistischen Prinzips der "freien Vereinbarung", dass sie nicht mit Zwang arbeitet. Aber wenn einer der Kontrahenten nicht der Empfehlung der Schlichtungskommission Folge leistet, isoliert er sich damit selbst und macht sich in der anarchistischen Bewegung politisch unglaubwürdig. Diese Form der sozialen Ächtung ist u.U. wirkungsvoller als das bürgerlich-staatliche Mittel der juristisch verordneten Strafe.
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*"Es dürfen nur bereits in der anarchistischen Bewegung langjährig bekannte Gruppen die Repräsentanz des anonymen Kontrahten übernehmen". Wer kann sich das Recht herausnehmen zu entscheiden, welche Gruppe lange genug in der anarchistischen Bewegung aktiv war, um jemanden zu repräsentieren. Das können doch jüngere oder unbekanntere Gruppen genausogut übernehmen.
  
 
==siehe auch==
 
==siehe auch==
 
*[[Mediation]]
 
*[[Mediation]]

Revision as of 17:38, 3 June 2006

Grundüberlegung:

Die anarchistische Schlichtungskommission ist eine Alternative zur Lösung des Konfliktes auf dem bürgerlich-juristischen Weg, aber auch eine Alternative zum Mittel der Direkten Aktion, bei der die Streitenden ihren Konflikt z.B. durch physische Gewalt oder anderen direkte Methoden austragen. Und sie wäre, wenn sie als das bevorzugte Mittel der Konfliktlösung anerkannt wird, ein gutes Mittel, um öffentliche "Schlammschlachten" zu verhindern, welche nur die anarchistische Bewegung selbst diskreditieren.

Vorschlag für die Regeln der anarchistischen Schlichtungskommission

  • Die anarchistische Schlichtungskommission setzt sich aus VertreterInnen unterschiedlicher und im Konflikt neutraler libertärer/anarchistischer Gruppen zusammen.
  • Sie wird dann aktiv, wenn sich die Kontrahenten intern nicht einigen können und einer von ihnen die Schlichtungskommission anruft.
  • Will einer der Kontrahenten anonym bleiben, so übernimmt sein politisches Umfeld für ihn den öffentlichen Auftritt. Also die Gruppe, in welcher der anonyme Kontrahent politisch integriert ist bzw. die Gruppe, die sich sein Anliegen zueigen macht, agiert auch als sein öffentlicher Repräsentant. Es dürfen nur bereits in der anarchistischen Bewegung langjährig bekannte Gruppen die Repräsentanz des anonymen Kontrahten übernehmen.
  • Findet sich keine Gruppe, die den anonymen Kontrahenten repräsentieren will, dann ist der Konflikt politisch nicht relevant für die anarchistische Bewegung. In dem Fall wird umgehend die Forderung desjenigen realisiert, der die Konfliktkommission angerufen hat bzw. ihr zugestimmt hat und sich durch die erfolgreiche Benennung seiner zwei Schlichter mit seinem Anliegen als politisch relevant erwiesen hat.
  • Jeder der Kontrahenten muss zwei neutrale Schlichter (Gruppen) benennen, die bislang nicht zum Konflikt öffentlich Stellung bezogen haben dürfen.
  • Die als Schlichter benannten Gruppen benennen ihrerseits eine Person, die das eigentliche Schlichtungsgespräch mit den drei anderen Schlichtern führt. Es steht den Kontrahenten frei, bereits bei Benennung der Schlichter diese Person vorzuschlagen.
  • Wer die Schlichtungskommission anruft oder ihrem Schlichtungsversuch zustimmt, verpflichtet sich der Empfehlung zur Konfliktlösung der Schlichtungskommission Folge zu leisten.

Siehe auch weitere Vorschläge zur konkreten Realisierung des Schlichtungsverfahrens in dem aktuellen Fall der ersten Anrufung der anarchistischen Schlichtungskommission durch Jochen Schmück

Erste Anrufung der anarchistischen Schlichtungskommission (03.06.2006)

Konflikt wegen der "Freunde und Freundinnen des libertären Buches" gegen Jochen Schmück und den Libertad Verlag


1. Die Begründung des Konfliktfalls

Jochen Schmück und Libertad Verlag rufen die anarchistische Schlichtungskommission an, weil sie die persönlichen ehrverletzenden Diffamierungen [welche Diffamierungen ???] und Lügen [??? welche Lügen??] (alias "Freundinnen und Freunde des libertären Buches") nicht länger hinnehmen wollen. Eine solche "Schlammschlacht", wie sie nicht nur gegen Jochen Schmück und Libertad Verlag, sondern inzwischen auch gegen den Uwe Timm, Jochen Knoblauch und Rolf Raasch vom OPPO-Verlag entfesselt hat, hat mit einer vernünftigen Konfliktbewältigung nichts mehr zu tun und schadet dem Ansehen der libertären Bewegung insgesamt. Aus diesem Grund verlangen Jochen Schmück/Libertad Verlag die Entfernung sämtlicher Beiträge von "Freundinnen und Freunde des libertären Buches" aus der Anarchopedia und an ihrer Stelle eine öffentliche Entschuldigung für seine haltlosen Angriffe auf Jochen Schmück und den Libertad Verlag sowie auf die Personen und Verlage, die sich mit ihnen solidarisiert haben und nun ebenfalls angegriffen werden. -

Vorschlag für das weitere Vorgehen im Schlichtensverfahren

2. Die Repräsentanz der Kontrahenten

2.1. Jochen Schmück und der Libertad Verlag sprechen für sich selbst.

2.2. Die angebliche Gruppe der "Freundinnen und Freunde des libertären Buches" war bisher außerhalb des FAU-Libertad-Konfliktes nicht aufgetreten und hätte sich eigentlich - wenn sie weiter auf Anonymität beharren würde - vertreten lassen müssen. -

3. Benennung der Schlichter

Jeder der Kontrahenten sollte möglichst umgehend (und wegen der Akutheit des Konfliktes spätestens bis zum 7. Juni 2006) zwei Schlichter benennen, die natürlich selber nicht in den Konflikt involviert sein dürfen und auch bisher zum Konflikt nicht öffentlich Stellung bezogen haben. Es können nur Gruppen als Schlichter auftreten, die wiederum selber jeweils eine Person benennen, die die eigentlichen Schlichtungsverhandlungen führt.

3.1. Wen schlägt der Libertad Verlag / Jochen Schmück als seine Schlichter vor?

3.2. als seine Schlichter vor?

  • (1. Schlichter: Gruppe <Person>)
  • (2. Schlichter: Gruppe <Person>)


4. Einleitung des Schlichtungsverfahrens

Nach Benennung der Schlichter sprechen sich die Schlichter über das Prozedere der Schlichtung selbst ab und werden das miteinander vereinbarte Prozedere der Schlichtung hier auf dieser Seite bzw. auf einer speziell für den aktuellen Konflikt eingerichteten "Schlichtungsseite" bekanntgeben. Für die Zeit der Schlichtungsgespräche werden die beanstandeten Beiträge oder alle den Konflikt betreffenden Seiten aus der Anarchopedia entfernt oder zumindest "eingeforen" (um eine weitere Eskalation des Konfliktes durch neue Beiträge zu verhindern, dürfen keine neuen Beiträge mehr hinzugefügt werden).


5. Scheitern der Schlichtung

Gelingt es nicht, eine Schlichtungskommission zu bilden (z.B. weil eine der Konfliktparteien nicht in der Lage ist einen Repräsentanten zu finden oder Schlichter zu benenen bzw. die benannten Schlichter nicht für sie aktiv werden wollen), dann zeigt das, das der Konflikt in der libertären/anarchistischen Bewegung kein ernsthaftes politisches Interesse findet und in dem Fall sind umgehend alle Seiten, die diesen Konflikt betreffen, wegen fehlender politischer Relevanz für die anarchistische Bewegung aus der Anarchopedia zu entfernen.

Theoretischer Modellversuch: Konflikt Libertad-Verlag vs FAU

Auch wenn der Konflikt zwischen FAU und Libertad inzwischen "gefrühstückt" ist (s.a.Boykott des Libertad-Verlages ?!), wäre es ja mal interessant und für die Entwicklung einer solchen "anarchistischen Schlichtungskommssion" hilfreich, den Konflikt und seine mögliche Lösung durch eine solche Kommission theoretisch nochmal "durchzuspielen".

Offene Fragen

  • Wer sitzt in einer solchen Schlichtungskommission? Wer bestimmt die Zusammensetzung?
    • a) Beide Kontrahenten könnten sich auf die Mitglieder der Schlichtungskommission einigen.
    • b) Da Modell a) vermutlich schwer zu realisieren ist, benennt jeder der Kontrahenten zwei Schlichter seiner Wahl. Diese sollten aber in der anarchistischen Bewegung bekannte Gruppen präsentieren, da Gruppen erfahrungsgemäß verantwortlicher auftreten als Einzelpersonen.
  • In welchen Fällen soll diese Kommission aktiv werden?
    • Wenn jemand die Kommission anruft, so wie das jetzt Jochen Schmück im Konflikt mit Thomas Bruns (alias "Freundinnen und Freunden des libertären Buches") macht.
  • Ein Problem ist sicher die Anonymität der oder eines der Kontrahenten. Eine Lösung könnte sein: Das politische Umfeld des oder der anonymen Kontrahenten übernimmt den öffentlichen Auftritt. Die Gruppe, in welcher der anonyme Kontrahent politisch integriert ist, agiert auch als sein öffentlicher Repräsentant.
    • Das muss kein Problem sein - ist eine Frage der Zielstellung. Grundsätzlich würde ich sagen sollten nicht x-beliebige Leute dazu kommen, sondern die, die ein Problem haben. Aber was soll das Ziel sein? Einen Konsens finden? --Vinci 09:40, 2. Jun 2006 (UTC)
      • Das Ziel ist die Lösung des Konfliktes durch Schlichtung. Das konkrete Ziel wird von dem vorgegeben, der die Schlichtungskommission anruft. Die Lösung selbst durch die Schlichtungskommssion kann diesem Ziel entsprechen oder eine neue durch Vermittlung der Schlichter untereinander erlangte Lösung sein.
  • Kann man sich überhaupt verpflichten, wie oben vorgeschlagen, der Empfehlung zur Konfliktlösung der Schlichtungskommission Folge zu leisten? Kann das nicht nur eine Absichtserklärung sein? Es soll ja wohl eine stumpfe Waffe bleiben?
    • Sicher, das liegt in der Natur des anarchistischen Prinzips der "freien Vereinbarung", dass sie nicht mit Zwang arbeitet. Aber wenn einer der Kontrahenten nicht der Empfehlung der Schlichtungskommission Folge leistet, isoliert er sich damit selbst und macht sich in der anarchistischen Bewegung politisch unglaubwürdig. Diese Form der sozialen Ächtung ist u.U. wirkungsvoller als das bürgerlich-staatliche Mittel der juristisch verordneten Strafe.
  • "Es dürfen nur bereits in der anarchistischen Bewegung langjährig bekannte Gruppen die Repräsentanz des anonymen Kontrahten übernehmen". Wer kann sich das Recht herausnehmen zu entscheiden, welche Gruppe lange genug in der anarchistischen Bewegung aktiv war, um jemanden zu repräsentieren. Das können doch jüngere oder unbekanntere Gruppen genausogut übernehmen.

siehe auch