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Soldaten sind Mörder

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Die Aussage „Soldaten sind Mörder“ stammt ursprünglich aus der Glosse „Der bewachte Kriegsschauplatz“, die Kurt Tucholsky in der Zeitschrift Die Weltbühne Nr. 31, vom 4. August 1931 publizierte. Unter dem Pseudonym Ignaz Wrobel schrieb er:

„(...) Da gab es vier Jahre lang ganze Quadratmeilen Landes, auf denen war der Mord obligatorisch, während er eine halbe Stunde davon entfernt ebenso streng verboten war. Sagte ich: Mord? Natürlich Mord. Soldaten sind Mörder. (...)“

Der verantwortliche Redakteur Carl von Ossietzky wurde 1932 wegen „Beleidigung der Reichswehr“ angeklagt, jedoch freigesprochen, da keine konkreten Personen gemeint seien und eine unbestimmte Gesamtheit nicht beleidigt werden könne. In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wurde der Satz zur Parole von Pazifisten und Gegnern von Reichswehr und Bundeswehr und tauchte immer wieder in den verschiedensten Zusammenhängen auf. Die spätere Diskussion um diesen Ausspruch wurde und wird in Deutschland vor allem von der Tatsache bestimmt, dass es im Zweiten Weltkrieg vielfach zu Kriegsverbrechen durch die beteiligten Armeen kam.

Entwicklung der öffentlichen Diskussion

Tucholsky, der selbst Soldat im Ersten Weltkrieg gewesen war und 1919 den Friedensbund der Kriegsteilnehmer mitgründete, zielte mit seiner Aussage vorrangig auf das „organisierte Töten“ im Krieg ab. Er übte Kritik daran, dass allein wegen nationaler Interessen die wehrfähigen Männer von der Regierung zum Töten gezwungen wurden und folgerte, dass der Krieg ein angeordneter, kollektiver Mord sei. Der Satz „Soldaten sind Mörder“ wurde zu einer Parole von Friedensaktivisten und Antimilitaristen.

Vor allem ab 1984 haben sich bundesdeutsche Gerichte immer wieder mit dieser Aussage beschäftigt; das Ergebnis war dabei immer eindeutig: Die Aussage als solche fällt unter die Meinungsfreiheit, wird sie aber auf bestimmte Personen angewandt, die nicht im Verdacht des Mordes stehen, so wird sie als Verleumdung oder Beleidigung geahndet.

1995 erreichte die Diskussion um die Aussage einen Höhepunkt. In diesem Jahr feierte die Bundeswehr ihren 40. Geburtstag. Hierzu ordnete die damalige Regierung unter Helmut Kohl unter anderem einen Großen Zapfenstreich mit Rekrutenvereidigung in Berlin an, auf einem Gelände auf dem 1991 während des Zweiten Golfkrieges umfassende Friedensdemonstrationen stattfanden. Hierdurch kam es zum Eklat. Die Wahl des Platzes wurde als Provokation angesehen. Es beteiligten sich sehr viele Menschen an den Demonstrationen gegen diese Veranstaltung und die ebenfalls stattfindenden Zapfenstreiche in Bonn und Erfurt.

In der Nachbereitung dieser Geschehnisse forderten die regierenden Parteien, einen Schutz der Bundeswehrsoldaten gegen die Bezeichnung „Mörder“ im Gesetz zu verankern. Konkret sollte ein Paragraph 109b StGB nach erster Lesung im März 1996 lauten:

„Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften (§ 11 Abs. 3) Soldaten in Beziehung auf ihren Dienst in einer Weise verunglimpft, die geeignet ist, das Ansehen der Bundeswehr oder ihrer Soldaten in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (BT-Drs. 13/3971)

Hierauf erhob sich fast allgemeiner Protest in Deutschland. Besonders kritisch wurde aufgenommen, dass hier ein Grundrecht - das Recht auf Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG - angetastet werden sollte, um Kritik einer Minderheit an einer Institution der BRD einzudämmen. Besondere Brisanz erhielt der Vorstoß auch durch die Tatsache, dass 1930 die NSDAP eine Gesetzesvorlage ähnlichen Namens einbrachte. Aus diesen Gründen empfahlen Juristen fast einstimmig eine Ablehnung des Paragraphen. Als im Oktober 1999 die Regierung dem federführenden Rechtsausschuss folgte und die Gesetzesänderung ablehnte, gab der Bundestag als Begründung an:

„Nach Ansicht der Mehrheit des Hauses ist ein besonderer strafrechtlicher Ehrenschutz für die Bundeswehr weder gerechtfertigt oder erforderlich, noch werde dieser von den Streitkräften selbst gewünscht.“ - Blickpunkt Bundestag Oktober 1999

Die öffentliche Debatte hatte sich allerdings schon Ende 1996 bis Anfang 1997 weitgehend gelegt, als niemand mehr mit einer Verabschiedung des umstrittenen Paragraphen rechnete.

Rechtsprechung in der Bundesrepublik

Seit dem Prozess im Jahr 1932 gegen Carl von Ossietzky gab es viele weitere, manche kamen sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht. Sogar mit falschen Übersetzungen (z.B. A soldier is a murder statt A soldier is a murderer) musste sich das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Eine Tendenz zu Freisprüchen mit Verweis auf die Meinungsfreiheit ist klar zu erkennen. Freisprüche, die die Behauptung Soldaten sind Mörder als wahr anerkennen und sich damit nicht nur auf die Meinungsfreiheit stützen, sind dagegen seit den Kriegsbeteiligungen Deutschlands in den 1990ern seltener geworden.

Juristischer Umgang mit der Aussage

Die Rechtsprechung mit Freisprüchen wurde durch das Bundesverfassungsgericht 1995 im Wesentlichen gefestigt. Dem Urteil vom 7. November 2005 zufolge kann eine derartige Aussage durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein und stelle nicht automatisch eine Beleidigung aller Soldaten dar. Es sei vielmehr auf den konkreten Einzelfall abzustellen. Entscheidend ist insbesondere, dass die Aussage Soldaten sind Mörder nicht zwingend bedeutet, Soldaten seien Mörder im strafrechtlichen Sinn bzw. hätten sich wegen Mordes strafbar gemacht. Vielmehr ist die Aussage meinungsfreiheitsfreundlich so auszulegen, dass das Töten durch Soldaten ethisch missbilligt wird. Versteht man die Äußerung also - richtigerweise - als Werturteil, so entzieht sie sich einer Einordnung in die Kategorien wahr/falsch. Eine solche Äußerung ist in der Auseinandersetzung um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage zulässig und kann nicht als Schmähkritik an einzelnen Soldaten gewertet werden.

In diesem Rahmen kann es völlig dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen Soldaten tatsächlich Mörder sein könnten. Für die Frage, ob das entsprechende Werturteil von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, kommt es darauf nicht an. Eine wie auch immer geartete inhaltliche Stellungnahme zu der Aussage in tatsächlicher Hinsicht wird man daher in den Urteilen vergeblich suchen. Diese wäre wenig sinnvoll, weil das Wort "Mörder" umgangssprachlich völlig anders benutzt wird als es im juristischen Kontext definiert ist. Dagegen könnte die Aussage Die Soldaten in der Kaserne XYZ sind Mörder als Tatsachenbehauptung durchaus zu einer gerichtlichen Verurteilung führen.

Strafrecht

Der Tatbestand des Mordes ist in § 211 Abs.2 des Strafgesetzbuchs festgelegt. Die juristische Definition lautet dort:

(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.

Strafrechtlich wird die Aussage Soldaten sind Mörder aufgrund des Soldaten- und Grundgesetzes als falsch gewertet, da Soldaten im Kriegseinsatz zur Verteidigung des Landes töten. Die gesetzliche Definition von Mord trifft darauf aus mehreren Gründen nicht zu.

In einem (völkerrechtskonformen) Verteidigungskrieg wird der Soldat in einer Notlage die Tötung gegnerischer Kombattanten durchaus als Notwehr rechtfertigen wollen, dies widerspricht jedoch der allgemeinen Definition von Notwehr. Die „kollektive Notwehr“ wird im allgemeinen nicht anerkannt.

Abgesehen davon dürften in vielen Fällen bereits die strafrechtlichen Mordmerkmale fehlen, so dass rechtstechnisch ohnehin oft nur Totschlag in Frage käme. Im Falle eines Angriffskrieges könnten die Kampfhandlungen selbst eventuell völkerrechtlich als Morde gewertet werden. Dies ist bislang aber ohne Präzedenzfall. Eine Einigkeit besteht nur in Bezug auf Kriegsverbrechen.

Die Gleichsetzung einer gesamten Armee mit ihren handelnden Teilen (also z. B. die politische oder militärische Führung) ist insofern fragwürdig, als im Einzelfall zu entscheiden ist, ob die Verantwortung dafür beim einzelnen Soldaten oder der militärisch-politischen Führung liegt. Ein Soldat der Bundeswehr ist verpflichtet, die Ausführung eines (offensichtlich) rechtswidrigen Befehls zu verweigern. Er könnte sich somit nicht auf Befehlsnotstand berufen und wäre persönlich verantwortlich.

Einige Urteile zu ähnlichen Aussagen

  • „Geh' zur Bundeswehr, lerne schlachten.“ -- unter der Abbildung eines auf ein Bajonett gespießten Babys. Dies führte am 6. Oktober 1970 am Landgericht Karlsruhe zu einem Freispruch.
  • „Offiziersgesindel und Offizierspack“ -- führte vorm Amtsgericht München am 14. April 1978 zu einer Verurteilung
  • „Jeder Soldat ist ein berufsmäßig trainierter Mörder, jeder Ausbilder ein Anstifter zu Mordtaten, jeder Luftwaffenpilot ein professioneller Bombenwerfer, jede Armee ist eine Terrorbande“ -- Diese Aussage gab 1981 einen Freispruch vom Landgericht Limburg

Bewertung innerhalb der Bundeswehr

In der Bundeswehr ist man nicht begeistert von der Aussage „Soldaten sind Mörder“. Soldaten verpflichten sich auf die Bundesrepublik Deutschland (siehe Feierliches Gelöbnis und Eid) und bestehen Einsätze in Katastrophengebieten im Inland wie Ausland sowie Krisengebieten unter hohem persönlichem Einsatz. Ein ehemaliger UN-Generalsekretär drückte sich vor einer Mission einmal so aus: „Dafür sind Soldaten nicht da – aber das können nur Soldaten“.

Auf der anderen Seite wird die Bestrebung zu einem Ehrenschutzparagraphen von Seiten der damaligen Regierung – ähnlich wie der Große Zapfenstreich in Berlin – als die Austragung eines Konfliktes zwischen damaliger Bundesregierung und oppositionellen Kräften auf dem Rücken der Soldaten gesehen. Heute sieht man die Angelegenheit eher gelassen. Die Mehrheit der Bundesbürger ist der Meinung, dass man die Aussage „Soldaten sind Mörder“ nicht allgemein gültig auf alle Bundeswehrangehörigen bzw. die Bundeswehr als Institution übertragen kann.

Eine Illegalisierung dieser Aussage per Bundeswehr-Sondergesetz konnte nicht durchgesetzt werden. Der Eindruck, den es gemacht hätte, wenn die Streitkräfte nicht durch das eigene Volk, das sie schützen sollen, sondern durch ein Sondergesetz in Schutz gegen Verunglimpfung genommen werden, hätte im In- wie Ausland zu großer Konfusion geführt. Diese Meinung wird auch außerhalb der Bundeswehr häufig vertreten.

Reaktionen von außerhalb

Die Aussage Soldaten sind Mörder blieb nicht unwidersprochen. Die demokratischen Parteien stellten sich demonstrativ hinter die Bundeswehr mit Aussagen wie Unsere Soldaten sind keine Mörder. Besonders allerdings Angehörige von Soldaten und der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw), dem viele ehemalige Zeitsoldaten und Wehrpflichtige aller Berufsgruppen angehören, veranstalteten Podiumsdiskussionen und Tagungen zur Arbeit der Bundeswehr und riefen selbst Aufkleberaktionen ins Leben.

Viele Betroffene waren auch der Meinung, eine Reaktion auf diese Kampagne, selbst in Form von Ablehnung, messe ihr mehr Bedeutung bei, als sie wert sei. Trotzdem sprachen sich viele Menschen, die nicht gegen die Bundeswehr eingestellt waren, gegen den Ehrenschutzparagraphen aus; das Interesse erstarb schnell, als sich diese Vorlage nicht durchsetzen konnte.

Ähnliche Aussagen

Außer Tucholsky gab es noch andere bekannte Persönlichkeiten, die sich zum Thema äußerten. So sagte der spätere Bundespräsident Gustav Heinemann in einer Bundestagsrede 1958:

„Im Krieg waren die Kennzeichen des idealen Soldaten Stärke und Mut, Großmütigkeit gegenüber dem unterlegenen Feind und Mitleid gegenüber dem Wehrlosen. Nichts davon ist übriggeblieben. Moderne Waffen der Massenvernichtung lassen keinen Raum für irgendwelche sittlich begründeten Einschränkungen und degradieren den Soldaten zu einem technischen Mörder.“

Mit diesem Zitat scheint er die Haltung Tucholskys aufzugreifen. Der Pastor Martin Niemöller sieht dagegen in seiner Kasseler Rede vom 25. Januar 1959 das Soldatenhandwerk generell als Unheil. Der damalige Verteidigungsminister Franz-Josef Strauß klagte gegen ihn und verlor. Ein Auszug aus der Rede Niemöllers:

„Denn sie wissen, was sie tun! Krieg ist gegen den Willen Gottes. Nun ja, das ist viel gesagt und gar nichts getan. Mord ist auch gegen den Willen Gottes. Aber damit, dass ich das feststelle und Morde nicht verhindere, habe ich eben noch gar nichts getan. Und damit ist heute die Ausbildung zum Soldaten die Hohe Schule für Berufsverbrecher. Mütter und Väter sollen wissen, was sie tun, wenn sie ihren Sohn Soldat werden lassen. Sie lassen ihn zum Verbrecher ausbilden.“

Zitate

  • „Ich bin ein anständiger Mörder. Ich weiß, der Mord hat keinen guten Ruf. Aber deshalb muß man sich als Mörder noch lange nicht mit Soldaten vergleichen lassen. Der Mörder hat doch immer einen Grund und ein konkretes Opfer. Mag der Grund auch subjektiv, bösartig und voller Habgier sein, mag das Opfer auch nicht immer so schuldig sein, daß es die Hinrichtung verdiente. Immerhin geht der Mörder zielgerichtet vor. Dagegen ein Soldatenschwein drückt auf den Knopf und aus dem Himmel fallen Bomben - wahllos.
Wer mit seinen Granatwerfern, Maschinenpistolen und Raketen einfach in die Menge hält, trifft Unschuldige ohne Zahl, Zivilisten, die er vorher nie gesehen, die ihm nie etwas zuleide getan. Hingegen ein Mörder, der sein Weib umbringt, ertrug Demütigung und Wunde lang zuvor. Man darf doch nicht gleichsetzen solch sensiblen Menschen mit megabrutalen Massenkillern ohne Scham und Reue. Unehrlich und verlogen sind sie auch noch, die Soldatenschweine. Ein geständiger Mörder sagt in der Regel: „Ja, ich habe getötet“. Der Soldat sagt: „Ich habe ein Weichziel fixiert“. Oder er versucht, sich mit schamlosen Ausreden herauszumogeln: „Ich habe mein Vaterland verteidigt“, selbst wenn es ölig irgendwo auf einem Scheichtum liegt.
Der Mörder ist in der Regel Laie. Ein Laie, dem aus Wut und Zorn ein Mord mal unterläuft. Hinterher tut es ihm vielleicht noch leid.“ - Auftritt des Kabarettistenduos Volkmar Staub und Reiner Kröhnert, 1995
  • „Wie die GIs der US-Armee, die man als 'Babykiller' bezeichnen darf, sollten sie die innere Größe haben, eine Verunglimpfung mit einem Lächeln wegzustecken. Nonsens bleibt nonsens, und die Bundesrepublik ist ein freies Land.“ - Egge Weers in der Frankfurter Neuen Presse vom 8. November 1995, zitiert nach Soldaten sind Mörder, S. 218 (s. Literatur)
  • „Warum werden immer nur die Millionen Ausführenden Mörder genannt, die auch millionenfach sterben durften und dürfen, während die Kriegsplaner, Propagandisten und Befehlsgeber zu 'historischen Gestalten' aufsteigen?“ - Heinrich Giegold in der Frankenpost vom 30. September 1994, zitiert nach Soldaten sind Mörder, S. 181 (s. Literatur)

Siehe auch

Literatur

  • Michael Hepp und Viktor Otto (Hrsg.): Soldaten sind Mörder. Dokumentation einer Debatte. 1996, Berlin, Ch. Links Verlag ISBN 3-86153-115-1
  • Rainer Oestermann: Pausengespräche. Politische Bildung in Stichworten. Mittler Verlag 1999 ISBN 3813206793

Weblinks


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