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Reichsarbeitsdienst

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Der Reichsarbeitsdienst (abgekürzt RAD) war ein Teil des nationalsozialistischen Machtapparates im Deutschen Reich der Jahre 1933-1945. Der Reichsarbeitsdienst entstand aus der Reformbewegung der Freiwilligen Arbeitsdienste, die Konstantin Hierl aufgriff und ab 1931 zu einem (zunächst noch freiwilligen) nationalsozialistischen Arbeitsdienst umformte.

Genau betrachtet gab es zum Beispiel schon vor 1933 und der sogenannten Machtergreifung Hitlers in der fränkischen Stadt Coburg ein von der dort bereits NSDAP regierten Kommune organisiertes verstaatlichtes Lager des "Freiwilligen Arbeitsdienstes", den Freiwilligen Arbeitsdienst der Stadt Coburg. Männliche Jugendliche wurden im Januar 1932 in einem Barackenlager im Wüstenahorner Wald zwecks "vorübergehender Beschäftigung und Erziehung" kaserniert. Oberster Leitsatz: "Keine Wohlfahrtsunterstützung ohne Arbeit". Der Bezug von Sozialleistungen wurde somit direkt an die Notlage der Betroffenen geknüpft, sich widerstandslos und strafbedroht zu öffentlicher Arbeit zwingen lassen zu müssen. Für ihre schwere körperliche Arbeit im Straßen- und Siedlungsbau sowie im Steinbruch erhielten die "unfreiwilligen" Arbeitsdienstleistenden 21 Reichsmark pro Woche; davon nur 3,50 auf die Hand. Alles andere Geld wurde für Essen, Lagerunterkunft, Heizung, Versicherungen einbehalten und ein Teil floß an vom Stadtrat Coburgs bestimmte bedürftige Personen, das Ãœbrige wurde einem Sparkonto gutgeschrieben. 60 Mann im Durchschnitt waren dann der Regel nach ein halbes Jahr im Lager. Dieses wies mit militärischer Randordnung, Wachdiensten, Märschen und Exerzierübungen paramilitärischen Drill auf. Dienstverweigerung hatte die Entlassung zur Folge. Die NSDAP-Propaganda sorgte dafür, dass der Coburger Arbeitsdienst als Idee der Partei reichsweit verkauft werden konnte. Viele Kommunalpolitiker anderer Gemeinden statteten neugierige Besuche ab. Im September 1932 folgte dann allerdings doch die Eingliederung dieses durch die Kommune paramilitärisch geleiteten Arbeits-Camps in den Freiwilligen Arbeitsdienst des Reiches, da dieser schließlich auch noch zu 90 % bezuschusst wurde. Die Rechnung ging für die Partei gut auf, da das Coburger Arbeitslager sogar half, das städtische Sozialsystem mit zu finanzieren. Später galt es als der Prototyp für die Reichsarbeitslager des Dritten Reiches.

Naheliegenden Vermutungen oder gar Berichten in den RAD-Lagern würde eine militärische Ausbildung stattfinden wurden per Anweisung zensiert. Das Thürigische Innenministerium am 3. August 1933 an die Stadt-, Gemeindevorstände und Kreisgendameriestationen: "Die Polizeiverwaltungen werden angewiesen, in den für die Öffentlichkeit bestimmten Berichten wie überhaupt in amtlichen Verlautbarungen alles zu unterlassen, woraus entnommen werden könnte, als ob in den Arbeitsdienstlagern eine militärische Ausbildung stattfände."

Nach der Machtübernahme Hitlers wurde Hierl zum Staatssekretär und Reichsleiter ernannt und unterstand ab dem 31. März 1933 dem Reichsarbeitsministerium. Mit Wirkung vom 3. Juli 1934 wurde der RAD dem Reichsinnenministerium unterstellt. Ab 1935 war die Zeitschrift "Der Arbeitsmann" das offizielle Organ des RAD.

Juristische Grundlage für die Einführung der Dienstpflicht war ein von der Reichsregierung am 26. Juni 1935 erlassenes Gesetz für den Reichsarbeitsdienst, dessen § 1 wie folgt lautete:

"Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am deutschen Volke. Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volke im Reichsarbeitsdienst zu dienen. Der Reichsarbeitsdienst soll die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen. Der Reichsarbeitsdienst ist zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten bestimmt."

Es besagte außerdem, dass alle Männer zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr eine sechsmonatige Dienstzeit abzuleisten hatten. Paragraph 14 des Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935 legte auch fest, dass die Zugehörigkeit zum RAD "kein Arbeits- oder Dienstverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und des § 11 der Fürsorgepflichtverordnung" begründen würde. Eine Formel, die arbeitsrechtliche Gesetze und Vorschriften über den Arbeitsschutz sowie das Betriebsräte- und Arbeitsgerichtsgesetz sowie das Recht auf Unterstützung im Falle einer Erkrankung außer Kraft setzte. Dahinter verbarg sich nur notdürftig das Ziel: Jugendliche untertariflich und so billig wie möglich hohe Arbeitsleistungen erbringen zu lassen, noch dazu unter Zwang und einschüchternder militärischer Disziplin. Der RAD überhöhte Arbeit zum "Ehrendienst" an der "Volksgemeinschaft". Besonders brisant und ideologisch paradox wurde dieser Anspruch dann, wenn an Projekten und Baustellen, an denen der RAD arbeitete, auch Zwangsarbeiter, Strafgefangene oder Häftlinge aus Arbeitserziehungslagern, mithin "Gemeinschaftsfremde", eingesetzt wurden. Das Gesetz sprach stets von "allen" Jugendlichen, doch es enthielt bezeichnende Ausnahmen: Nach § 7 sollte ausgeschlossen werden, "wer nichtarischer Abstammung ist oder mit einer Person nichtarischer Abstammung verheiratet ist." Sollte es Einzelfälle mit "wehrwürdigen Nichtariern" geben, dürften diese jedoch "keinesfalls als Vorgesetzte eingesetzt werden..." Am 4. September 1939 wurde die Dienstpflicht auch auf die weibliche Bevölkerung ausgedehnt. Bald darauf waren ca. 100.000 "Arbeitsmaiden" (so die offizielle Bezeichnung der Dienstpflichtigen) im RAD-Einsatz. Mit dem Anschluss Österreichs im Jahr 1938 mussten auch die ehemaligen Österreicher zum Arbeitsdienst.

Der Tagesablauf mit seinen detaillierten Dienstplänen ließ den RAD-Leistenden wenig Zeit zur eigenen Verfügung. Ohne Mittagsruhe summierte sich die reine Dienstzeit je Woche auf rund 76 Stunden. Zudem gab es in der knappen Freizeit praktisch keine Rückzugsmöglichkeiten. Auch die Abende waren in aller Regel verplant und eine Möglichkeit, das Lager außerhalb der Dienstzeiten zu verlassen, in der Regel nicht vorgesehen. Der RAD ersetzte das bisherige soziale Umfeld völlig. So sollte in der neuen „Gemeinschaft" eine kollektive Identität ausbildet werden.

Die Aufgaben des RAD waren sehr vielfältig. Einer der ersten Einsätze des RAD war 1933 die Beteiligung am Aufbau des KZ Dachau.Sie befassten sich nicht nur mit Bauarbeiten (in eher geringem Umfang den Reichsautobahnen), sondern überwiegend auch mit Forst- und Kultivierungs- sowie Deichbau- oder Entwässerungsaufgaben und in der Landwirtschaft. Es wurde auch an militärischen Objekten wie dem Westwall gebaut. Mit Fortdauer des Krieges wurde der RAD immer mehr zu kriegswichtigen Bauaufgaben herangezogen. Ab 1942 setzte man den Einberufungsjahrgang 1924 beim Ostfeldzug unmittelbar hinter der Front zum Bauen militärischer Anlagen und beim Wegebau ein. Dabei kam es auch zu Feindberührungen mit Menschenverlusten. Im Oktober 1942, nach Ablauf der sechsmonatigen RAD-Dienstpflicht, wurden die in den besetzten Gebieten der Sowjetunion eingesetzten Mannschaftsgrade der RAD-Einheiten geschlossen in Feldausbildungsregimenter des Heeres übernommen. Die RAD-Führer dagegen kehrten heim ins Reich. In den Feldausbildungsregimentern erfolgte die üblicherweise in der Heimat durchgeführte Rekrutenausbildung in Feindesland. Damit vermied man den Rücktransport in die Heimat und erlangte zugleich den Vorteil, dass über Kräfte verfügt wurde, die gegen die Partisanenverbände eingesetzt werden konnten. Denn neben dem Umgang mit dem Spaten, dem Arbeitsgerät der Arbeitsmänner, wurde jetzt auch intensiv Schießausbildung betrieben. 1942 war der RAD seiner ursprünglichen Konzeption völlig entkleidet und als halbmilitärische Kampftruppe eingesetzt. Er beteiligte sich nun aktiv an Kriegsverbrechen und an Judenverfolgung im Osten. Gegen Kriegsende wurden auch Einheiten des männlichen RAD im Rahmen des Volkssturms eingesetzt.


siehe auch

Montagsdemo - Mannheim http://www.montagsdemo.mannheim2004.website.ms



Kategorie:Repression