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Freiheitlich-demokratische Grundordnung
Aus <a href="http://deu.anarchopedia.org/Freiheitlich-demokratische_Grundordnung">Anarchopedia</a>, dem offenen Wissensportal für und von AnarchistInnen
Euphemische Bezeichnung für eine repräsentativ-demokratische Gesellschaftsordnung, die sich durch Parteienverbot bzw Grundrechteinschränkungen selbst erhält.
Laut Bundesverfassungsgericht:"eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt"
Gegen-Argumente:
- Ausschluss jeglicher Gewalt[herrschaft]
- Die Herrschaft ist gewalttätig. Dies kann Mensch bei Polizeiaktionen sehen, bei denen mit Schlagstöcken oder sogar mit scharfen Waffen gegen Demonstranten (siehe Benno Ohnesorg) vorgegangen wurde. Sobald die Proteste Gefahr laufen etwas im radikalen Sinne zu verändern, wird mit körperlicher Gewalt vorgegangen.
- Selbstbestimmung des Volkes
- Das Volk hat keine Selbstbestimmung. Die Entscheidungen werden von denjenigen getroffen, die gewählt werden. Wenn dies nicht dem Wille des Volkes entspricht, so hat es zwar auf Landes- aber nicht auf Bundesebene das Recht Einspruch zu erheben. Das Volk ist somit in solchen Fällen machtlos
- Willen der jeweiligen Mehrheit
- Herrschaft der Mehrheit bedeutet Unterdrückung der Minderheiten. Es herrscht nicht die Mehrheit, sondern eine teils gewählte, teils nicht gewählte winzige Minderheit von Abgeordneten und Ministern.
- Freiheit
- Wir haben keine Freiheit - Nur die Freiheit zu wählen, welche Herrscher wir über uns haben wollen, nicht jedoch die Freiheit zu entscheiden, ob wir Herrscher wollen oder welches Wirtschaftssystem für uns am geeignetsten ist.
- Gleichheit
- Von Gleichheit kann nicht die Rede sein. Politiker und Beamte beispielsweise besitzen mehr Macht als das Volk. Die Polizei kann, wenn sie wegen Körperverletzung oder sogar Mord angeklagt ist, immer noch eine Gegenklage wegen "Widerstand" einlegen. Sie wird also bezüglich ihrer Rechte auf eine höhere Position als das Volk gehoben.