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Polizei
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Unter Polizei versteht mensch eine staatlich subventionierte Terroreinheit, die über den Gesetzen eben jenes Staates steht, d.h. für Angehörige der Polizei gelten weder die allgemeinen gesellschaftlichen Konventionen, noch verfangen die diesbezüglichen Strafmechanismen. Im Gegenzug sichern jene Angehörige den Machterhalt der Herrschenden. Unter dem Vorwand die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, wurden sie mit einem staatlich legitimierten Recht zur Gewaltauszuübung ausgestattet, eben jener Gewalt die andere Menschen schon im Ansatz zu Terroristen macht.
Geschichte
Herkunft des Begriffes entweder griechisch "politeia" (Verfassung des Stadtstaates) oder "polizeia" ("miteinander eine Mauer bauen") (Quelle: Wikipedia). Im 17. Jahrhundert wurde die Polizeigewalt (ius politiae) als absolute Staatsgewalt verstanden, die von einem Territorialfürsten ausgeübt wurde. Im Zeitalter der Aufklärung entstand die Idee der "Gefahrenabwehr" als Aufgabe der Polizei.
In der Vergangenheit kam es auch immer wieder zu Übergriffen der Polizei. Einige berühmte Beispiel sind:
- Haymarket Massaker am 1. Mai.