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Difference between revisions of "Tarifmächtigkeit"

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'''Tarifmächtigkeit''' hat das [[Bundesarbeitsgericht]] definiert, dass Vereinigungen von Arbeitnehmern nur tariffähig sind, wenn sie in der Lange sind einen wirkungsvollen Druck und Gegendruck herzustellen. Dazu wird u.a. auch die Fähigkeit gezählt im Streikfalle auch Schadensersatzforderungen aufgrund eines unzulässigen Streiks begleichen zu können. Außerdem wird vor allem der Abschluss von Tarifverträgen als maßgebend betrachtet.
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'''Tarifmächtigkeit''' hat das [[Bundesarbeitsgericht]] definiert, dass Vereinigungen von Arbeitnehmern nur tariffähig sind, wenn sie in der Lange sind einen wirkungsvollen Druck und Gegendruck herzustellen. Dazu wird u.a. auch die Fähigkeit gezählt im [[Streik]]falle auch Schadensersatzforderungen aufgrund eines unzulässigen Streiks begleichen zu können. Außerdem wird vor allem der Abschluss von Tarifverträgen als maßgebend betrachtet.
 
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Die  Frage der Tarifmächtigkeit war bzw. ist eine der rechtlichen Streitpunkte im [[Arbeitskampf Kino Babylon]] der [[Freie ArbeiterInnen Union|FAU]] Berlin.
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Tarifmächtigkeit hat das Bundesarbeitsgericht definiert, dass Vereinigungen von Arbeitnehmern nur tariffähig sind, wenn sie in der Lange sind einen wirkungsvollen Druck und Gegendruck herzustellen. Dazu wird u.a. auch die Fähigkeit gezählt im Streikfalle auch Schadensersatzforderungen aufgrund eines unzulässigen Streiks begleichen zu können. Außerdem wird vor allem der Abschluss von Tarifverträgen als maßgebend betrachtet.

Die Frage der Tarifmächtigkeit war bzw. ist eine der rechtlichen Streitpunkte im Arbeitskampf Kino Babylon der FAU Berlin.

Kategorie:Rechtliches Kategorie:Arbeit