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Difference between revisions of "Polizeiaufruf:Polizisten als Zeugen"

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'''Amtsrichter verurteilt Freiburger Studenten'''
 
'''Amtsrichter verurteilt Freiburger Studenten'''
 
* Das Amtsgericht Freiburg hat am 18. Juli einen Freiburger Studenten wegen (tätlicher) Beleidigung eines Polizisten verurteilt. Der Richter kommentiert "Beweismaterialien" um dem Zeugen, einen Polizisten, schonmal die richtigen Aussagen in den Mund zu schieben. Auch an anderen Stellen wird ein wenig nachgeholfen.<br> mehr [http://de.indymedia.org//2006/07/152676.shtml hier]
 
* Das Amtsgericht Freiburg hat am 18. Juli einen Freiburger Studenten wegen (tätlicher) Beleidigung eines Polizisten verurteilt. Der Richter kommentiert "Beweismaterialien" um dem Zeugen, einen Polizisten, schonmal die richtigen Aussagen in den Mund zu schieben. Auch an anderen Stellen wird ein wenig nachgeholfen.<br> mehr [http://de.indymedia.org//2006/07/152676.shtml hier]
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== Demoparolen in München ==
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Auszug aus [http://www.jungewelt.de/2007/05-02/049.php Junge Welt, 2.5.2007 (S. 4):]
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Weil eine Polizistin sie an der Stimme erkannt haben will, ist am Montag eine 26jährige Münchnerin wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt worden.
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Während der Demonstration des Aktionsbündnisses gegen die »Münchner Konferenz für Sicherheits­politik« am 4. Februar 2006 soll Anna D. über Megaphon Parolen wie »BRD-Bullenstaat, wir haben dich zum Kotzen satt« und »No Justice, no Peace, fight the Police« ausgegeben haben. Der Lautsprecherwagen war von außen nicht einsehbar, und es hielten sich mehrere Personen darin auf. Eine Polizeibeamtin, die im Jahr zuvor Videobänder von der Demonstration gegen die Münchner Konferenz ausgewertet hatte, meinte sich aber genau an die Stimme von Anna D. zu erinnern und überzeugte auch einen Kriminaloberkommissar davon. Beide stellten Strafanzeige wegen Beleidigung und Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Das Gericht schenkte der Aussage der Polizistin Glauben, obwohl sie nur einen »lauten, aufgeregten Tonfall« beschreiben konnte, ohne die weibliche Stimme näher zu charakterisieren. Ihr Kollege konnte die Angeklagte nur vom Hörensagen her belasten.
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''Absurd ist auch der Gegenstand der Anzeige - den Staat beleidigen, ja da kommt einem doch das Heulen ...''
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== Beispiel ... ==
 
== Beispiel ... ==

Revision as of 18:32, 6 May 2007

Erklärung

Hier können Fallbeispiele eingetragen werden, bei denen PolizistInnen als ZeugInnen auftraten und ihnen mehr geglaubt wurde als anderen ZeugInnen. Bitte beschreibt den Fall und nennt Quellen:

  • Links, wo mehr zu finden ist
  • Quellenangaben, z.B. von Pressetexten
  • Aktenzeichen vom Gericht u.ä.
  • Wenn vorhanden, Kontaktdaten einer Person für Nachfragen

Vorschlag: Für jeden Fall einen neuen Absatz schaffen, in dem jeweils der letzte Absatz hier zum Bearbeiten angeklickt wird und dann unter diesem eine neue Überschrift mit je zwei Gleich-Zeichen (=) vor und nach dem Titel eingegeben wird - und dann der Text folgt.

Diese Sammlung ist ein Teil des Projektes "www.polizeizeugen.de.vu". Der Aufruf und die Eingangs-Internetseite ist unter www.polizeizeugen.de.vu zu finden. Weitere Seiten unter diesem Projekt:

Bitte diesen Text so stehen lassen ... und mit den Beispielen unten fortfahren. Richtige Zusortierung wäre nett. Die Beispiele werden von Betroffenen, Informierten ... selbst eingetragen und haben mit dem Aufruf selbst daher nichts zu tun.

Beispiele Gießen

Aus der Literaturrecherche

Einseitige, gerichtete Ermittlungen

Man sagt einfach, der Angeklagte Sälzer hätte Schulden bei der Firma Löven (Firma des Opfers), und somit hätte er auch das Motiv, einen Menschen umzubringen. Das ist der größte Fehler, den das Gericht gemacht hat. ... In der Zeit der Ermittlungen wurde von seiten der Kripo auch meistens, wenn nicht immer, nur zu meiner Person ermittelt. Hier sehe ich einen großen Fehler der ermittelnden Behörde. Auszug aus Sälzer, Dirk, "Es zählt nicht immer die Gerechtigkeit, sondern man braucht auch die entsprechende Lobby" in: Komitee für Grundrechte und Demokratie (1998), "Lebenslänglich" (S. 111 f.)

Beispiel Presse

Die meisten Medien veröffentlichen Polizeipressemitteilungen als Tatsachenbehauptung. Da ist kaum zu finden "wie die Polizei informierte", sondern immer das von der Polizei Mitgeteilte als Tatsache. Das gilt selbst dann, wenn der Inhalt absurd wirkt und naheliegt, dass es vielleicht auch anders gewesen sein kann, z.B.:

Mann soll Polizeihund attackiert haben ... ob das so herum anfing? Der FR-Text vom 6.5.2006 dazu:

Ein 22 Jahre alter Mann hat am Donnerstag in Hünstetten den Polizeihund eines Sondereinsatzkommandos mit einer Machete schwer verletzt. Laut Polizei wollten die Beamten den 22-Jährigen festnehmen, weil er eine Strafe von 800 Euro nicht beglichen hatte. Während der vierstündigen Auseinandersetzung ging der Mann auf den Hund los. Nach einer Rangelei konnten die Polizisten den Täter überwältigen. dpa

Beispiel Freiburg

Amtsrichter verurteilt Freiburger Studenten

  • Das Amtsgericht Freiburg hat am 18. Juli einen Freiburger Studenten wegen (tätlicher) Beleidigung eines Polizisten verurteilt. Der Richter kommentiert "Beweismaterialien" um dem Zeugen, einen Polizisten, schonmal die richtigen Aussagen in den Mund zu schieben. Auch an anderen Stellen wird ein wenig nachgeholfen.
    mehr hier

Demoparolen in München

Auszug aus Junge Welt, 2.5.2007 (S. 4): Weil eine Polizistin sie an der Stimme erkannt haben will, ist am Montag eine 26jährige Münchnerin wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt worden. Während der Demonstration des Aktionsbündnisses gegen die »Münchner Konferenz für Sicherheits­politik« am 4. Februar 2006 soll Anna D. über Megaphon Parolen wie »BRD-Bullenstaat, wir haben dich zum Kotzen satt« und »No Justice, no Peace, fight the Police« ausgegeben haben. Der Lautsprecherwagen war von außen nicht einsehbar, und es hielten sich mehrere Personen darin auf. Eine Polizeibeamtin, die im Jahr zuvor Videobänder von der Demonstration gegen die Münchner Konferenz ausgewertet hatte, meinte sich aber genau an die Stimme von Anna D. zu erinnern und überzeugte auch einen Kriminaloberkommissar davon. Beide stellten Strafanzeige wegen Beleidigung und Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Das Gericht schenkte der Aussage der Polizistin Glauben, obwohl sie nur einen »lauten, aufgeregten Tonfall« beschreiben konnte, ohne die weibliche Stimme näher zu charakterisieren. Ihr Kollege konnte die Angeklagte nur vom Hörensagen her belasten.

Absurd ist auch der Gegenstand der Anzeige - den Staat beleidigen, ja da kommt einem doch das Heulen ...


Beispiel ...

Hier Euer Beispiel eintragen und am Ende wieder " == Beispiel ... == " als Abschluss anfügen.

Kategorie:Polizei