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Difference between revisions of "Polizeiaufruf:Polizisten als Angeklagte"
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+ | [http://de.indymedia.org/2007/04/173440.shtml Indymediabericht] über entlastende Aussagen von PolizeizeugInnen in einem Prozess wegen des Brandtods eines Asylbewerbers. Angeklagt waren Polizeibeamten, die dem verbrennenden Häftling nicht halfen. Eine Beamtin hatte zunächst ihre Kollegen belasten, dann aber die Aussage komplett verändert. [http://prozessouryjalloh.de/ Internetseite zum Gesamtprozess] ++ Weitere [http://ouryjalloh.wordpress.com/ Internetseite zum gesamten Prozess] | ||
+ | *Seltsamkeiten im Prozess, in: [http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1642028& Frankfurter Rundschau am 8.12.2008] | ||
+ | *Kritischer Text zu PolizistInnen als rassistische TäterInnen, in: [http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1642027_Wenn-Polizisten-zu-Taetern-werden.html FR am 8.12.2008] | ||
+ | *Interview dazu, in: [http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/1642024_Opfern-wird-nicht-geglaubt.html FR am 8.12.2008] | ||
+ | *Tatverdächtige Polizeibeamte werden freigesprochen, in: [http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1642367& FR am 8.12.2008] | ||
== Beispiel: G8 == | == Beispiel: G8 == |
Revision as of 15:00, 13 December 2008
Contents
- 1 Erklärung
- 2 Studien zu Anklagen gegen PolizistInnen
- 3 Geschichte
- 4 Beispiele aus Gießen
- 5 Beispiel Nordhausen
- 6 Beispiele aus Berlin
- 7 Polizeischläger wird gefilmt ... trotzdem absurde Einstellung
- 8 Beispiel aus Münster
- 9 Beispiel aus Fürth (Odenwald)
- 10 Beispiel aus Gersfeld (Rhön)
- 11 Beispiel aus München
- 12 Beispiel Nauen
- 13 Beispiel Oury Jalloh (Dessau)
- 14 Beispiel: G8
- 15 Beispiel nahe Marburg
- 16 Nachbarschaftsstreit, wenn der Nachbar Polizist ist
- 17 Beispiel aus Erlangen, am 07.08.05
- 18 Beispiel Rassistische Verhöhnung
- 19 Beispiel Nachbarschaftsstreit mit Polizist
- 20 Beispiel Saarbrücken
- 21 Beispiel ...
Erklärung
Hier können Fallbeispiele eingetragen werden, bei denen PolizistInnen angeklagt waren und ihnen mehr geglaubt wurde als anderen ZeugInnen - d.h. Verfahren eingestellt wurden oder Freisprüche erfolgten. Bitte beschreibt den Fall und nennt Quellen:
- Links, wo mehr zu finden ist
- Quellenangaben, z.B. von Pressetexten
- Aktenzeichen vom Gericht u.ä.
- Wenn vorhanden, Kontaktdaten einer Person für Nachfragen
Vorschlag: Für jeden Fall einen neuen Absatz schaffen, in dem jeweils der letzte Absatz hier zum Bearbeiten angeklickt wird und dann unter diesem eine neue Überschrift mit je zwei Gleich-Zeichen (=) vor und nach dem Titel eingegeben wird - und dann der Text folgt.
Diese Sammlung ist ein Teil des Projektes "www.polizeizeugen.de.vu". Der Aufruf und die Eingangs-Internetseite ist unter www.polizeizeugen.de.vu zu finden. Weitere Seiten unter diesem Projekt:
- Dokumentation von Polizeistrategien im Raum Gießen (www.polizeidoku-giessen.de.vu)
- Dokumentation von Justizstrategien im Raum Gießen (www.justiz-giessen.de.vu)
- Wikis zum Sammeln von Fallbeispielen
Bitte obige Texte so stehen lassen ... und mit den Beispielen unten fortfahren:
Studien zu Anklagen gegen PolizistInnen
Auszug aus dem Forum Recht zu einer Studie über Anklagen nach Polizei-Straftaten
Bürger- und Menschenrechte gelten bei der Polizei im Rahmen der Umsetzung ihres staatlichen Gewaltmonopols oft als Hemmschuh der erstrebten Effektivität. Zu diesem Ergebnis kam unlängst eine Umfrage des Instituts für Friedens- und Konfliktforschung der Universität Bielefeld. Ungeachtet der Tatsache, daß regelmäßig Straftaten im Dienst festgestellt werden, belegt die Studie, daß man bei der Polizei den Kollegen faktisch nicht als Straftäter wahrnimmt. ... In der Regel bleibt dem potentiell betroffenen Bürger kaum ein Weg, sich gegen polizeiliche Übergriffe zur Wehr zu setzten. So ist ihm der Zugang zu den Strafgerichten durch das dazwischengeschobenene Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft erschwert. Stellt diese Verfahren gegen PolizeibeamtInnen ein, haben BürgerInnen wenig Möglichkeit, ein Klageerzwingungsverfahren durchzusetzen. Polizeiliche Eingriffsmaßnahmen (z.B.Durchsuchungen ) werden überwiegend im Rahmen des Rechtsinstitutes der "Gefahr im Verzug" ohne vorherige richterliche Entscheidung durchgeführt. Nach Abschluß dieser Maßnahmen ist nur unter erschwerten Bedingungen verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz (Fortsetzungsfeststellungsklage) zu erlangen. Noch schwieriger ist es nach abgeschlossenen Grundrechtseingriffen der Polizei, die ordentlichen Gerichte (§ 23 EGGVG) zur Überprüfung anzurufen.
Auszug aus Forum Recht zu einer ai-Veröffentlichung
In zwei unabhängig voneinander erhobenen Studien haben die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International (ai) und Aktion Courage ein deutliches Bild über die Brutalität hiesiger Polizeieinsätze gezeichnet. Danach seien in den vergangenen Jahren zahlreiche Menschen Opfer unverhältnismäßiger Gewalt durch PolizeibeamtInnen geworden. Die Studien dokumentieren diverse exemplarische Fälle, bei denen PolizistInnen Grundrechte verletzt und Gefangene willkürlich misshandelt hätten. Viele Betroffene der Zwangsmaßnahmen wurden dabei schwer verletzt, für einige hätten sie sogar tödliche Folgen gehabt. Zudem seien vor allem Menschen nichtdeutscher Herkunft Opfer von Polizeigewalt. Amnesty International bestätigt in diesem Zusammenhang auch ein hinlänglich bekanntes Ritual: Auf Anzeigen gegen BeamtInnen der Polizei wegen Körperverletzung im Amt reagiere die Ordnungsmacht regelmäßig mit Gegenanzeigen wegen angeblichen Widerstands, Beleidigung und Körperverletzung, wobei ihr von den Gerichten dabei meist eine höhere Glaubwürdigkeit zuerkannt werde als den Geschädigten. Bezeichnender Weise wies die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Vorwürfe als "blanken Unsinn" zurück, die Bürgerrechtsorganisationen sollten lieber Berichte über Gewalt gegen die Polizei verfassen.
Geschichte
- Benno Ohnesorg: Lange her, aber doch irgendwie typisch bis heute: Polizei übt Gewalt aus ++ Polizei verbreitet Gerücht, dass DemonstrantInnen einen Polizisten getötet haben (war natürlich frei erfunden) ++ Polizei greift Flüchtende an ++ Polizei tötet Demonstranten aus nächster Nähe ++ Der Mörder wird freigesprochen, weil Notwehr. Die Story vom Tod des Benno Ohnesorg in der Jungen Welt, 2.6.2007 (Beilage).
Beispiele aus Gießen
- Polizei prügelt und Tritt ProzessbeobachterInnen - sechs ZeugInnen bestätigen das, doch die Staatsanwaltschaft wertet das als "Aussage gegen Aussage" und stellt das Verfahren ein. Will heißen: Ein Polizist (der Täter!) ist mehr wert als sechs andere Menschen. Internetseite dazu
- Polizei verprügelt einen Angeklagten und filmt das auch noch selbst. Doch die Staatsanwaltschaft guckt das Video nicht an, sondern glaubt der Mitschrift einer Staatsschützerin, die, in einem Bericht über den Inhalt des Filmes, frei erfindet was in dem Video zu sehen sein soll. Zeugenvernehmungen unterbleiben gänzlich, nicht einmal der Beschuldigte wird vernommen! Internetseite dazu
- Polizeigewalt (u.a. zwei Tötungen) mit nachfolgender Vertuschung Internetseite dazu
- Polizist springt in James-Bond-Manier aus fahrendem Auto, das folglich führerlose Auto fährt auf zwei weitere Personen zu, die gerade noch ausweichen können, dann kracht das Polizeiauto in ein entgegenkommendes, weiteres Polizeiauto. Der Staatsanwalt stellt die Ermittlungen ein - das sei keine strafbare Handlung
Beispiel Nordhausen
Polizei erschießt Menschen, der gegen Zigarettenautomaten kloppt ... alles danach ist ein einziger Vertuschungsskandal.
Beispiele aus Berlin
Seit Mitte der 90er Jahre wurden in Berlin jährlich etwa tausend Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt registriert. Nur etwa 1 % der Anzeigen führten zu Anklagen, noch weniger etwa 0,1 % zu Verurteilungen. Nach Polizeiinformationen sind die Zahlen in den letzten Jahren rückläufig, doch ExpertInnen gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Viele Übergriffe werden aus Angst vor der Polizei gar nicht erst zur Anzeige gebracht. Die Opfer sind überwiegend DemonstrationsteilnehmerInnen, MigrantInnen und soziale Randgruppen. Die Verletzungen und Traumatisierungen sind oft erheblich: Schädel-Hirn-Traumata, Knochenbrüche, Zerrungen, Prellungen, Angstzustände.
- Text eines Flugblattes "PROBLEM POLIZEI: SCHLÄGER MIT LIZENZ?"
Fallbeispiel aus 2007: Verfahren eingestellt
Auszug aus Junge Welt, 11.12.2007 (S. 5): Das Ermittlungsverfahren gegen einen Berliner Polizisten, der bei einem Straßenfest am 1. Mai in Berlin-Kreuzberg eine Besucherin schwer verletzt hat, ist kürzlich eingestellt worden.
Sondereinheit Berlin
Auszug aus einem Bericht:
Die PMS konnte auch am 1.Mai 2000 nicht überzeugen. PHM Mario Hoffmann vom LKA 6317 war angeblich als einziger Beamter in einer gewaltbereiten Menschenmenge Adalbert/Ecke Naunynatr. als er gegen 21Uhr einen Steinewerfer feststellte. Er musste sich jedoch zunächst zurückziehen. Um 23Uhr glaubte er den Steinwerfer am Görlitzer Bahnhof wiederzuerkennen. Zusammen mit seinen Kollegen POM Wolfgang Schmidt, KOK Andreas Schlag und Sascha Bank zogen sie den Beschuldigten in ihren zivilen Transporter. Kurz darauf wurde der Festgenommene bewustlos und mit Knochenbrüchen in ein Krankenhaus eingeliefert. Der nachfolgende Prozess zog sich durch zwei Instanzen und über fünf Jahre hin, wobei herrauskam das zu der angegebenen Uhrzeit am angeblichen Tatort gar keine Ausschreitungen waren und PHM Mario Hoffmann aufgrund eines posttraumatischen Stressyndroms gar nicht in der Lage war als Zeuge vor Gericht auszusagen. Nur mit Mühe gelang es der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Beamten wegen Körperverletzung niederzuschlagen. Das Mario Hoffmann nicht der einzige Psychopath beim LKA 63 ist zeigte sich zwei Jahre später.
Polizeischläger wird gefilmt ... trotzdem absurde Einstellung
Auszug aus der Jungen Welt, 7.3.2007 (S. 5):
Nach fast anderthalb Jahren hat die Berliner Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren gegen einen Zivilpolizisten eingestellt, der bei einer Demonstration gegen das Bundeswehrgelöbnis am 26. Oktober 2005 wahllos in die Menge geprügelt und mehrere Menschen verletzt hatte. Obwohl die Schlägerorgie, an der ein weiterer Zivilbeamter und mehrere Uniformierte beteiligt waren, durch Fernsehaufnahmen und Augenzeugenberichte dokumentiert war, kam die Staatsanwaltschaft u. a. zu dem Ergebnis, das Geschehen sei »turbulent« gewesen, so daß sich der Beschuldigte mit der »Codiernummer 33755« kein »zutreffendes Bild von der Sachlage« habe machen können. Es liege also keine »strafbare Körperverletzung« vor. ... Die Begründung, mit der das Verfahren eingestellt werde, sei skandalös. U. a. sei die »Geräuschkulisse« zu hoch gewesen, auch die »mäßige Beleuchtung« werde als Entschuldigung angeführt.
Beispiel aus Münster
Polizei ordnet Operation an, um Kokainbällchen als Beweismittel zu sichern. Dagegen erfolgt Strafanzeige. Wie üblich weigern sich Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft, zu ermitteln. Die Klageerzwingung wird vom Oberlandesgericht in üblicher Manier einfach pauschal abgewiesen. Erst vor dem Bundesverfassungsgericht gibt es einen Erfolg - aber wer geht schon soweit? Und die Staatsanwaltschaften bzw. das OLG zeigten deutlich, dass sie Anzeigen gegen Polizisten nicht verfolgen wollen.
Beispiel aus Fürth (Odenwald)
Im August 2006 erschoss die Polizei eine Person. Die Pressearbeit der Polizei setzte sofort in die erwartete Richtung: Das Opfer wurde diffamiert als bekannter Gewalttäter ... bevor überhaupt Ermittlungen irgendwelche Ergebnisse bringen konnten, gab es Propaganda, aus dem Opfer einen Täter machen zu wollen. Der Darmstädter Oberstaatsanwalt Reinhardt ging von vorneherein von einem Angriff des Opfers mit einer Axt auf. Warum die Polizisten sofort auf den Körper schossen, stellte er nicht einmal als Frage.
- Auszug aus der FR, 23.8.2006 (S. 23)
Der Mann sei wegen Gewaltdelikten bekannt, teilte die Polizei mit. Die Obduktion ergab laut Reinhardt, dass drei Kugeln den 55-jährigen trafen. Neben zwei Streifschüssen habe eine Kugel in Lunge und Aorta den Mann getötet. ... "Wir gehen derzeit von einem Angriff des Mannes mit erhobener Axt auf die Beamten aus", sagte Reinhardt.
- Interview mit dem Polizeigewerkschaftsschef von Hessen, Heini Schmitt (FR, 10.8.2006)
"Die Kollegen hatten keine Wahl" weiß der Ober-Bulle, ohne dass irgendwelche Ermittlungsergebnisse vorliegen. Für gewalttätige Polizisten und ihre Beschützer ist immer alles klar. Beweisen kann man denen nie etwas, denn die Beweise organisiert die Polizei selbst ... oder eben nicht.
Beispiel aus Gersfeld (Rhön)
Ebenfalls im August 2006 war ein Mensch dort erschossen worden. Den Ablauf konnten die Täter (Polizei) selbst definieren. Danach wäre der Täter "mit entsicherter Pistole" (FR, 23.8.2006, S. 23) den Beamten entgegengetreten. Die hätten ihn erschossen. Das Opfer hat mal wieder nicht geschossen - warum kriegen die das eigentlich nie hin? Vielleicht weil sie gar nicht bewaffnet waren und die Polizei das hinterher immer nur erfindet? Niemand weiß es, Ermittlungen ohne Polizeibeteiligung gibt es nicht ...
Beispiel aus München
Auszug aus: Junge Welt, 11.10.2006 (S. 5)
Sunny Pius Ebilueye war im August vergangenen Jahres von einem Schaffner zum Verlassen eines Zuges aufgefordert worden, da sein »Bayern-Ticket« »wegen Unleserlichkeit der Unterschrift« nicht gültig sei. Da sich Ebilueye weigerte auszusteigen, wurde die Polizei gerufen. »Als ich wehrlos im Polizeigriff hing, schlug ein Polizist auf meine Schulter, und ich stürzte zu Boden«, berichtete Ebilueye, dessen Brille bei dem Sturz zerbrach. Mit auf den Rücken gefesselten Händen sei er in eine Arrestzelle gesperrt worden. Da die Polizei seine Rufe ignorierte, mußte er in seine Kleidung urinieren. Zwar verweigerte ihm die Polizei einen Anruf, doch gelang es Ebiluye, einen Anruf seiner Verlobten auf Handy entgegenzunehmen. Als Ebilueye auf deren Intervention aus der Haft entlassen wurde, hatte er rote Striemen von den Handschellen. Ein Strafverfahren gegen die Burgauer Polizisten wurde von der StaatsÂanwaltschaft Memmingen eingestellt. Statt dessen mußte sich das Opfer vor Gericht verantworten. Vor Prozeßbeginn am Dienstag Nachmittag demonstrierten mehrere Dutzend Unterstützer aus antirassistischer Gruppen vor dem Justizgebäude. Das Gericht ging von der RichtigÂkeit der Tatvorwürfe aus, ohne zu klären, worin die Beleidigung der Polizisten bestanden hätte. Er habe Ebilueye »etwas von Rassismus« rufen hören, konnte ein Zeuge lediglich angeben.
Beispiel Nauen
Auszug aus der taz vom 2.2.2007 (S. 6):
In der Kleinstadt Nauen, 20 Kilometer vor Berlin, erschießt ein Polizist einen jungen Mann. Dieser hatte zuvor mit zwei Begleitern randaliert. Laut der Staatsanwaltschaft in Potsdam gibt es Hinweise, dass der Schütze in Notwehr handelte.
Also sofort die Aussage "Notwehr" - der Rest der Ermittlungen wird nur der Bestätigung dieser Annahme dienen ... sieht auch die Polizei so (Auszug aus der taz vom 2.2.2007 (S. 21):
Der Beamte war außer Dienst, als er in Nauen ankam, handelte aber nach Polizeiangaben rechtens. Geschossen habe er aus Notwehr. Seinen Arbeitsplatz am Abschnitt Bismarckallee in Charlottenburg soll der Polizist gegen 20 Uhr verlassen haben, um eine Freundin in Nauen zu besuchen.
Beispiel Oury Jalloh (Dessau)
Indymediabericht über entlastende Aussagen von PolizeizeugInnen in einem Prozess wegen des Brandtods eines Asylbewerbers. Angeklagt waren Polizeibeamten, die dem verbrennenden Häftling nicht halfen. Eine Beamtin hatte zunächst ihre Kollegen belasten, dann aber die Aussage komplett verändert. Internetseite zum Gesamtprozess ++ Weitere Internetseite zum gesamten Prozess
- Seltsamkeiten im Prozess, in: Frankfurter Rundschau am 8.12.2008
- Kritischer Text zu PolizistInnen als rassistische TäterInnen, in: FR am 8.12.2008
- Interview dazu, in: FR am 8.12.2008
- Tatverdächtige Polizeibeamte werden freigesprochen, in: FR am 8.12.2008
Beispiel: G8
Provokateur(e)
Mindestens eine Person, verkleidet als Black-Block, konnte als Polizeibeamter enttarnt werden - durch Zufall. Wieviele wirklich unter den DemonstrantInnen waren, um dort zu Gewalt und Straftaten aufzustacheln, damit Schäuble & Co. wieder die Gesetze verschärfen können, ist unbekannt geblieben. Das Ermittlungsverfahren gegen den Provokateur (Aufruf zu Straftaten) wurde ziemlich schnell eingestellt ...
Verfahren gegen PolizistInnen eingestellt
Auszug aus einer Pressemitteilung des RAV vom 16.5.2008
Der RAV kritisiert die einseitige und voreingenommene Ermittlungstätigkeit der Rostocker Staatsanwaltschaft. Die Anwältinnen der Geschädigten der Polizeimaßnahmen prüfen, ob Klageerzwingungsanträge gestellt werden.
Die angezeigten Straftatbestände reichen von Körperverletzung und Beleidigungen durch entwürdigende Behandlungen bis zu Freiheitsberaubung und dem Verbrechen der Vollstreckung gegen Unschuldige. Die Vorwürfe richten sich sowohl gegen vor Ort unmittelbar ein-gesetzte Beamte als auch gegen die Polizeispitze innerhalb der Sonderbehörde BAO Kavala, die durch organisatorisches Verschulden strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen ist.
Zur Erinnerung: über tausend Demonstrierende waren im Laufe der G8-Demonstrationen in polizeilichen Gewahrsam genommen worden. Bereits während der Gipfeltage waren massive Vorwürfe gegen die Polizei wegen der unzumutbaren Unterbringung der Gefangenen und der Außerkraftsetzung rechtsstaatlicher Kontrollen erhoben worden. In vielen Fällen wurden ge-richtliche Ladungen und richterliche Anordnungen, Personen zu entlassen, schlichtweg igno-riert.
Beispiel nahe Marburg
- Auch dieser Vorgang ist bemerkenswert: Auf das Haus eines Antifaschisten werden mehrere Attacken verübt - sichtbar aus rechter Gesinnung. Die Überwachungskamera am Haus zeichnet Taten und Täter auf. Doch Verfahren gibt es nicht. Es sei nichts zu erkennen, behaupten die Ermittler. Was nicht überraschend ist, ist doch der Sohn eines Polizisten deutlich zu identifizieren. Und der soll geschützt werden, gleichzeitig gilt es zu vertuschen, dass da aus der Familie von Ordnungshütern das passiert, was der Propaganda nach gerade verhindert werden soll. Internetseite zur Vertuschung und zum Beilangriff auf die Kamera.
Nachbarschaftsstreit, wenn der Nachbar Polizist ist
Wenig Chancen gegen den Filz zeigt ein Fallbeispiel, dass im Internet dokumentiert ist. Der Sinn und Unsinn des Streits soll und kann hier nicht bewertet werden. Es geht einzig um die besondere Stellung einer Seite nur deshalb, weil sie einen Status als Polizeibeamter hat.
Beispiel aus Erlangen, am 07.08.05
Polizistin auf dem Heimweg telefoniert nachweislich (Gespräch bei Polizeidirektion Erlangen aufgezeichnet!!) mit Handy ohne Freisprechanlage und fährt dabei eine 21jährige Frau tot. Das Verfahren wird wegen angeblicher "Unvermeidbarkeit" nicht aufgenommen und das Handy-Telefonat nicht geahndet. e-mail:claudiawillem@web.de
Beispiel Rassistische Verhöhnung
Auszug aus einem FR-Artikel vom 14.2.2008 (S. 8) zu rassistischen Pöbeleien über den Verbrennungstod eines Nichtdeutschen in Polizeigewahrsam:
Sachsen-Anhalts Innenministerium hat Rassismus-Vorwürfe gegen einen hochrangigen Polizeibeamten bestätigt. Der Polizeioberrat der früheren Polizeidirektion Halle - heute Direktion Süd - hatte nach dem Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh gesagt: "Schwarze brennen eben mal länger." ... Erstmals öffentlich geworden war die Bemerkung am Montag im Untersuchungsausschuss des Landtages, der sich mit Fehlern der Polizei bei der Ermittlung rechtsextremer Straftaten beschäftigt. Nur einer der Beamten, die an der Beratung teilnahmen, kritisierte damals die Äußerungen und beschwerte sich beim Polizeipräsidenten Walter Schumann. Schumann übergab den Fall der Staatsanwaltschaft, diese stellte das Verfahren am 17. Februar 2005 ein, weil "keine Störung des öffentlichen Friedens erkennbar gewesen ist", wie ein Behördensprecher erläuterte. Ein Disziplinarverfahren endete mit einem Verweis für den Beschuldigten. Gravierender waren die Folgen für den Polizisten, der den Vorfall gemeldet hatte. Der Beamte wurde gemobbt, weil er gegen den Korpsgeist der Polizei verstoßen habe ...
Beispiel Nachbarschaftsstreit mit Polizist
- Keine Chance vor Gericht ... Bericht auf Indymedia
Beispiel Saarbrücken
Staatsanwaltschaft bearbeitet zielgerichtet einen Fall, so dass das Verfahren gegen Polizisten schnell eingestellt wird. Die FR schreibt dazu am 15.5.2008:
Im Eiltempo hat die Saarbrücker Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen hohe Polizeibeamte wegen des Verdachts der Vernichtung von Beweismitteln im Fall des seit September 2001 vermissten Jungen Pascal Zimmer eingestellt. Nach Darstellung des Leitenden Oberstaatsanwalts Ernst Peter Hirschmann hätten die Ermittlungen "keine der vom Anzeigenerstatter erhobenen Tatsachenbehauptungen, soweit eine strafrechtliche Relevanz besteht, bestätigt".
Beispiel ...
Hier können weitere Beispiele eingetragen werden (bitte diesen Absatz dann unten wieder anfügen!).