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Difference between revisions of "Vorratsdatenspeicherung"
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'''Vorratsdatenspeicherung''' (im Englischen der besser beschreibende Begriff "data retention"), kurz VDS bezeichnet die Speicherung von sog. "Verkehrsdaten", d.h. die Informationen wer wann wen angerufen hat oder wer wann welche Website aufgerufen oder Email geschickt hat. Es unterscheidet sich daher vom Abhören und Aufzeichnen von Verkehrsinhalten wie den Inhalten von Telefonaten und Emails. Dichtsdesdotrotz sind die dabei anfallenden Daten für viele sehr interessant und ergiebig um den jeweiligen gesellschaftlichen Gegner zu schaden oder zumindest einzuschätzen und zu beobachten. | '''Vorratsdatenspeicherung''' (im Englischen der besser beschreibende Begriff "data retention"), kurz VDS bezeichnet die Speicherung von sog. "Verkehrsdaten", d.h. die Informationen wer wann wen angerufen hat oder wer wann welche Website aufgerufen oder Email geschickt hat. Es unterscheidet sich daher vom Abhören und Aufzeichnen von Verkehrsinhalten wie den Inhalten von Telefonaten und Emails. Dichtsdesdotrotz sind die dabei anfallenden Daten für viele sehr interessant und ergiebig um den jeweiligen gesellschaftlichen Gegner zu schaden oder zumindest einzuschätzen und zu beobachten. | ||
− | In vielen europäischen Ländern wurde mit der Umsetzung der Richtlinie zur verpflichtenden Speicherung von Verkehrsdaten (Data Retention) aus Telefonienetzen und dem Internet die Datenschutzgesetze Europas im Lauf des Jahres 2007 auf den Kopf gestellt und die Ãœberwachung massiv ausgebaut. Die dauerhafte Speicherung dieser personenbezogenen Daten war ohne konkreten Anlass und ohne Zustimmung des Betroffenen bisher gesetzlich verboten. Nun wird es Pflicht.Die primäre Begründung ist offiziell die Bekämpfung des Terrorismus. Es gab aber bereits erste Versuche in Deutschland die Neuregelungen auch auf Urheberrechtsverletzungen auszudehnen. Festzuhalten gilt, das die Vorratsdatenspeicherung ein wichtiges strategisches Ziel ist für das Ziel einer Totalüberwachung für jeden noch so nichtigen (möglichen) Gesetzesbruch oder besser gesagt "konspiratives Verhalten". [[Konspiration|Konspirativ]] verhält man sich nach offizieller Lesart bereits dann, wenn man sein Handy nicht überall hin mitnimmt oder | + | In vielen europäischen Ländern wurde mit der Umsetzung der Richtlinie zur verpflichtenden Speicherung von Verkehrsdaten (Data Retention) aus Telefonienetzen und dem Internet die Datenschutzgesetze Europas im Lauf des Jahres 2007 auf den Kopf gestellt und die Ãœberwachung massiv ausgebaut. Die dauerhafte Speicherung dieser personenbezogenen Daten war ohne konkreten Anlass und ohne Zustimmung des Betroffenen bisher gesetzlich verboten. Nun wird es Pflicht.Die primäre Begründung ist offiziell die Bekämpfung des Terrorismus. Es gab aber bereits erste Versuche in Deutschland die Neuregelungen auch auf Urheberrechtsverletzungen auszudehnen. Festzuhalten gilt, das die Vorratsdatenspeicherung ein wichtiges strategisches Ziel ist für das Ziel einer Totalüberwachung für jeden noch so nichtigen (möglichen) Gesetzesbruch oder besser gesagt "konspiratives Verhalten". [[Konspiration|Konspirativ]] verhält man sich nach offizieller Lesart bereits dann, wenn man sein Handy nicht überall hin mitnimmt oder mit Verschlüsselung verhindert, das jeder die eigenen Mails lesen kann. |
Im Endeffekt hat eine weitgehende Umsetzung der VDS daher den Effekt, das die Menschen noch stärker als eh schon auf ein Normgerechtes Verhalten geeicht werden. Die Norm wird dabei von den Staatssicherheitsorganenn definiert. Die Ausdehnung der Fristen für das Zwischenspeichern von Verekhrsdatenb, die ja auch bisher schon stattfand bedeutet auch, das viele Privatunternehmen und eine größere menge an Menschen - und nicht nur der eine Staat Profile über uns anlegen können. Das ein Mehr an Daten nicht mehr Sicherheit bedeutet wird schon dadurch klar, das jeder Terrorist eben jene Profildaten braucht um Attentate zu verüben. Daran wird ersichtlich, das es hier nicht um Sicherheit vor Anschlägen geht, sondern der Terrorismus nur Vorwand ist für den Versuch einer Kontrolle des Denkens und des Verhaltens. Die Menschen sollen sich wohlverhalten und nicht zu sehr abweichen. Wer keine Probleme in Beruf oder mit dem Staat haben will verstößt dann nicht nur nicht gegen Gesetze, sondern vermeidet jeden Eindruck, er würde sich nicht gesellschaftskonform verhalten. Der eigentliche Gesetzesverstoß gerät dabei zur Nebensache - aber am Ende stehen Menschen, die sich dann der Totalkontrolle unterwerfen. Auf dem Punkt gebracht: [[1984]] | Im Endeffekt hat eine weitgehende Umsetzung der VDS daher den Effekt, das die Menschen noch stärker als eh schon auf ein Normgerechtes Verhalten geeicht werden. Die Norm wird dabei von den Staatssicherheitsorganenn definiert. Die Ausdehnung der Fristen für das Zwischenspeichern von Verekhrsdatenb, die ja auch bisher schon stattfand bedeutet auch, das viele Privatunternehmen und eine größere menge an Menschen - und nicht nur der eine Staat Profile über uns anlegen können. Das ein Mehr an Daten nicht mehr Sicherheit bedeutet wird schon dadurch klar, das jeder Terrorist eben jene Profildaten braucht um Attentate zu verüben. Daran wird ersichtlich, das es hier nicht um Sicherheit vor Anschlägen geht, sondern der Terrorismus nur Vorwand ist für den Versuch einer Kontrolle des Denkens und des Verhaltens. Die Menschen sollen sich wohlverhalten und nicht zu sehr abweichen. Wer keine Probleme in Beruf oder mit dem Staat haben will verstößt dann nicht nur nicht gegen Gesetze, sondern vermeidet jeden Eindruck, er würde sich nicht gesellschaftskonform verhalten. Der eigentliche Gesetzesverstoß gerät dabei zur Nebensache - aber am Ende stehen Menschen, die sich dann der Totalkontrolle unterwerfen. Auf dem Punkt gebracht: [[1984]] | ||
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Gegen die Ausweitung VDS wurde Verfassungsbeschwerde beim dt. Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wie die Entscheidung ausfallen wird ist offen - allerdings sind die grundrechtlichen Eingriffe und Wirkungen so stark, das es nicht auszuzschließen, das das BVG dieses Gesetz kippen könnte. Dies würde aber nicht das Ende der VDS bedeuten, sondern nur die kurzfristige Verhinderung des Worst Case. | Gegen die Ausweitung VDS wurde Verfassungsbeschwerde beim dt. Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wie die Entscheidung ausfallen wird ist offen - allerdings sind die grundrechtlichen Eingriffe und Wirkungen so stark, das es nicht auszuzschließen, das das BVG dieses Gesetz kippen könnte. Dies würde aber nicht das Ende der VDS bedeuten, sondern nur die kurzfristige Verhinderung des Worst Case. | ||
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Latest revision as of 02:25, 11 December 2008
Vorratsdatenspeicherung (im Englischen der besser beschreibende Begriff "data retention"), kurz VDS bezeichnet die Speicherung von sog. "Verkehrsdaten", d.h. die Informationen wer wann wen angerufen hat oder wer wann welche Website aufgerufen oder Email geschickt hat. Es unterscheidet sich daher vom Abhören und Aufzeichnen von Verkehrsinhalten wie den Inhalten von Telefonaten und Emails. Dichtsdesdotrotz sind die dabei anfallenden Daten für viele sehr interessant und ergiebig um den jeweiligen gesellschaftlichen Gegner zu schaden oder zumindest einzuschätzen und zu beobachten.
In vielen europäischen Ländern wurde mit der Umsetzung der Richtlinie zur verpflichtenden Speicherung von Verkehrsdaten (Data Retention) aus Telefonienetzen und dem Internet die Datenschutzgesetze Europas im Lauf des Jahres 2007 auf den Kopf gestellt und die Überwachung massiv ausgebaut. Die dauerhafte Speicherung dieser personenbezogenen Daten war ohne konkreten Anlass und ohne Zustimmung des Betroffenen bisher gesetzlich verboten. Nun wird es Pflicht.Die primäre Begründung ist offiziell die Bekämpfung des Terrorismus. Es gab aber bereits erste Versuche in Deutschland die Neuregelungen auch auf Urheberrechtsverletzungen auszudehnen. Festzuhalten gilt, das die Vorratsdatenspeicherung ein wichtiges strategisches Ziel ist für das Ziel einer Totalüberwachung für jeden noch so nichtigen (möglichen) Gesetzesbruch oder besser gesagt "konspiratives Verhalten". Konspirativ verhält man sich nach offizieller Lesart bereits dann, wenn man sein Handy nicht überall hin mitnimmt oder mit Verschlüsselung verhindert, das jeder die eigenen Mails lesen kann.
Im Endeffekt hat eine weitgehende Umsetzung der VDS daher den Effekt, das die Menschen noch stärker als eh schon auf ein Normgerechtes Verhalten geeicht werden. Die Norm wird dabei von den Staatssicherheitsorganenn definiert. Die Ausdehnung der Fristen für das Zwischenspeichern von Verekhrsdatenb, die ja auch bisher schon stattfand bedeutet auch, das viele Privatunternehmen und eine größere menge an Menschen - und nicht nur der eine Staat Profile über uns anlegen können. Das ein Mehr an Daten nicht mehr Sicherheit bedeutet wird schon dadurch klar, das jeder Terrorist eben jene Profildaten braucht um Attentate zu verüben. Daran wird ersichtlich, das es hier nicht um Sicherheit vor Anschlägen geht, sondern der Terrorismus nur Vorwand ist für den Versuch einer Kontrolle des Denkens und des Verhaltens. Die Menschen sollen sich wohlverhalten und nicht zu sehr abweichen. Wer keine Probleme in Beruf oder mit dem Staat haben will verstößt dann nicht nur nicht gegen Gesetze, sondern vermeidet jeden Eindruck, er würde sich nicht gesellschaftskonform verhalten. Der eigentliche Gesetzesverstoß gerät dabei zur Nebensache - aber am Ende stehen Menschen, die sich dann der Totalkontrolle unterwerfen. Auf dem Punkt gebracht: 1984
In Deutschland hat sich der AK Vorratsdatenspeicherung (ein Zusammenschluss verschiedener Bürgerrechtsgruppen) diesem Thema besonders gewidmet. Gegen die VDS wendet sich auch eine breite Zahl an Interessenvertretungen von Berufsgruppen wie Ärzten oder Rechtsanwälten oder Journalisten, da diese dadurch die Grundlage ihrer Arbeit bedroht sehen. Bei Journalisten kann es z.B. passieren, das sich niemand mehr als Informant meldet und somit viele Skandale nicht mehr aufgedeckt werden.
Gegen die Ausweitung VDS wurde Verfassungsbeschwerde beim dt. Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wie die Entscheidung ausfallen wird ist offen - allerdings sind die grundrechtlichen Eingriffe und Wirkungen so stark, das es nicht auszuzschließen, das das BVG dieses Gesetz kippen könnte. Dies würde aber nicht das Ende der VDS bedeuten, sondern nur die kurzfristige Verhinderung des Worst Case.
Weiterführende Links[edit]
- http://quintessenz.at/ - Der Verein will die Wiederherstellung aller Bürgerrechte, die mit technischen Mitteln inzwischen aufgehoben wurden.
Verwandte Themen[edit]
- Online-Durchsuchung(Bundestrojaner) bedeutet die Durchsuchung von PCs via Internet.
- Großer Lauschangriff war eine gesetzliche Änderung, die die Ausweitung der Möglichkeiten zum Abhören von Bürgern bewirkte.