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Difference between revisions of "5% Klausel"

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(Überhangmandate entstehen durch Direktstimmen!)
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Klausel, die bei "demokratischen" [[Wahlen]] verhindern soll, dass das [[Parlament]] durch viele kleine Gruppen zu stark zersplitert. Dabei gilt, hat eine [[Partei]] / Vertretung weniger als 5% Stimmanteil, werden ihr keine Sitze zugesprochen. Um nun zu verhindern, dass diese Sitze leerstehen, werden sie als [[Ãœberhangmandate]] relativ zum Wahlergebnis unter den vertretenen Parteien verteilt.
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Klausel, die bei "demokratischen" [[Wahlen]] nach dem [[Verhältniswahlrecht]] verhindern soll, dass das [[Parlament]] durch viele kleine Gruppen zu stark zersplitert. Dabei gilt, hat eine [[Partei]] / Vertretung weniger als 5% Stimmanteil, werden ihr keine Sitze zugesprochen.
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Revision as of 16:14, 12 September 2006

Klausel, die bei "demokratischen" Wahlen nach dem Verhältniswahlrecht verhindern soll, dass das Parlament durch viele kleine Gruppen zu stark zersplitert. Dabei gilt, hat eine Partei / Vertretung weniger als 5% Stimmanteil, werden ihr keine Sitze zugesprochen.

Kategorie:Deutschland Kategorie:Demokratie