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Wolfgang Grams

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Der Mord[edit]

Am Sonntag, 27. Juni 1993 findet auf dem Bahnhof Bad Kleinen, einem knapp dreitausend Seelenort nördlich von Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern, ein Treffen statt, welches ein Menschenleben kosten wird. Klaus Steinmetz (V-Mann des Verfassungsschutzes) trifft sich mit Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams (beide RAF) in einem Billardcafe (Bahnunterführung, Treppenaufgang) gegen 15 Uhr. Die Falle des Verfassungsschutzes schnappt zu. Birgit Hogefeld wird zu Boden gebracht und gefesselt. Wolfgang Grams flieht und läuft den Treppenaufgang zum Bahnsteig 3/4 hinauf. Ihm folgen mehrere staatliche Auftragskiller der GSG9 und eröffnen das Feuer. Wolfgang Grams zieht eine Pistole, worauf er durch einen Kugelhagel (5 Schüsse in in die Bauch- und Beingegend werden offiziell zugegeben) aus einer Entfernung von 1,50m rückwarts auf das Gleisbett geschleudert wurde.

Laut der Zeugin Baron wurde Grams, als er bereits regungslos im Gleisbett lag, von Beamten der GSG9 regelrecht hingerichtet. Das Inneministerium verhängt eine Nachrichtensperre, kurz darauf tritt der Innenminister zurück. Der Generalbundesanwalt wird in den Ruhestand entlassen.

In den Medien wird die Lüge verbreitet, Wolfgang Grams habe den GSG9 Beamten Newrzella erschossen und sich dann selbst getötet. Die Kohlregierung spricht den Einsatzkräften, dem BKA und der BAW ihr volles Vertrauen aus.

Ob Newrzella der Schießwütigkeit seiner eigenen Kollegen zum Opfer fiel, konnte nicht geklärt werden. Sämtliche Beweisstücke, wie die beiden seinem Körper entnommenen Projektile, sind auf mysteriösen Wegen beim BKA verschwunden. Es scheint jedoch sehr merkwürdig, daß Grams die Zeit gehabt soll, Newrzella vier mal zu treffen, obwohl er dem Feuer eines ganzen Trupps trainierter Schützen ausgesetzt war. Die Behauptungen der GSG9-Leute decken sich diesbezüglich auch nicht mit den Aussagen der Kioskverkäuferin Baron.

UN-Menschenrechtsausschuß[edit]

Eine Untersuchung durch den UN-Menschenrechtsausschuß fand nicht statt, da der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker (Sohn und Verteidiger [im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess] des Nazi-Kriegsverbrechers Ernst von Weizsäcker, der die für die Deportierung tausender französischer Juden nach Auschwitz verantwortlich war) das entsprechende Protokoll erst am 15.8.1993 (7 Wochen nach dem Mord !!!) ratifizierte.

Fazit[edit]

Eine rechts-unverbindliche Expertise kommt jedoch zu folgendem Schluß:

Das Ergebnis der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Schwerin, wonach Wolfgang Grams sich selbst getötet hat, beruht auf einem Verfahren, das allen wesentlichen Regeln des internationalen Rechts widerspricht. Die Abweichung der Ermittlungen von den völkerrechtlichen Prinzipien ist darüber hinaus so stark, daß von einer wirklichen Untersuchung nicht gesprochen werden kann. Vielmehr handelt es sich wohl um eine Schein-Untersuchung zu dem Zweck, der Öffentlichkeit eine Untersuchung lediglich vorzutäuschen. Wie eingangs ausgeführt, ist jeder Staat im Falle des Verdachts einer willkürlichen Tötung zu einer Untersuchung verpflichtet. Durch die Art und Weise, wie die Ermittlungen zum Tod von Wolfgang Grams geführt wurden, hat die Bundesrepublik Deutschland diese Pflicht verletzt.

Die dargestellten völkerrechtlichen Regeln sind unkompliziert und einfach zu befolgen. Wenn staatliche Organe sie dennoch mißachten, dürfte dies daran liegen, daß sie diese Bestimmungen nicht einhalten wollen, weil sie die Absicht haben, etwas zu vertuschen. In einem derartigen Fall ist der Verdacht begründet, daß der Staat für die Tötung verantwortlich ist. Dementsprechend schreibt der Sonderberichterstatter der MRK zu willkürlichen Tötungen:

"Wenn eine Regierung die Standards mißachtet, die in den 'Prinzipien' des ECOSOC 'zur wirksamen Verhütung und zur Untersuchung von extra-legalen, willkürlichen und summarischen Tötungen' vom 24.5.1989 enthalten sind, wird der Sonderberichterstatter diese Mißachtung als ein Indiz dafür betrachten, daß die Regierung für die Tötung verantwortlich ist."

Dies gilt auch im Hinblick auf den Tod von Wolfgang Grams. Allein die Art und Weise, wie die Ermittlungen geführt wurden, ist ein Indiz dafür, daß staatliche Organe für seinen Tod und damit für eine Menschenrechtsverletzung nach Art. 6 des eingangs genannten UN-Paktes verantwortlich sind.

siehe auch[edit]

Weblinks[edit]

Kategorie:Personen Kategorie:RAF Kategorie:staatlicher Auftragsmord