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Vernehmung
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Eine Vernehmung kann in Form einer Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung erfolgen. Wird mensch als BeschuldigteR vernommen, besteht grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht, dieses gilt auch für Verwandte, verschwägerte oder verlobte Personen.
- Vernehmung durch den VS [1]
- keine Angaben notwendig
- keine Kontaktpflicht
- Vernehmnung durch die Polizei
- Angabe von Name, Adresse und Beruf (Schüler, Student, Maurer, Journalist etc.) notwendig
- auf Vorladungen muß nur mit Angabe eben dieser Daten reagiert werden, dies kann auch in Schriftform oder durch einen Anwalt (beste Variante) geschehen
- Es gibt keine Pflicht zum Erscheinen bei der Polizei!
- Auf Festnahmen zum Zwecke der Zeugenverhörungen kann mit Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gegen den entsprechenden Polizisten reagiert werden.
- Mit Ausnahnme der persönlichen Daten besteht keine Wahrheitspflicht bei Polizeiverhören.
- Aber alles was ihr sagt, kann vor Gericht gegen euch verwendet werden. Dafür genügt die Zeugenaussage des Polizisten, die in der Regel als glaubwürdiger eingstuft wird.
- Solltet ihr gar ein Vernehmungsprotokoll unterschreiben, gilt dieses als Beweis, die Glaubwürdigkeit des Polizisten kann dann nicht mehr in Zweifel gezogen werden. Ausserdem könnt ihr (bei geringeren Vergehen) dann auch in Abwesenheit verurteilt werden, d.h. ihr bekommt gar keine "Einladung" zum Gerichtsstermin.
- Vernehmung durch Staatsanwaltschaft oder Gerichte
- wahrheitsgemäße Angaben zu eigenen Wahrnehmungen (hören, riechen, sehen ...) notwendig, Erklärungen etc. sind hingegen suggestiv und nicht erforderlich
- trifft der Fall des Zeugnisverweigerungsrechtes zu, kann auch vor Gericht geschwiegen werden, Lügen hingegen können bestraft werden
- Kommt es zu einer Verurteilung, beachtet unbedingt die Fristen für den Widerspruch und sendet diesen als Einschreiben an das Gericht zurück. Spätestens wenn ihr ein Schreiben der Staatsanwaltschaft oder des Gerichtes im Briefkasten habt, sollte allerdings der Weg zum Anwalt eures Vertrauens selbstverständlich sein.
Grundsätzlich ist selbst eine entlastende Aussage meist eine belastende Aussage für Jemand anders, also ist Schweigen immer die beste Variante. Gebt keine Erklärungen ab! Antwortet auch auf simple ja/nein-Fragen nicht! Versucht nicht, die Sache irgendwie darzustellen! Versucht nicht, euch irgendwie zu rechtfertigen! Versucht nicht zu agitieren! Denkt daran, ihr habt Profis vor euch, deren einzige Aufgabe es ist, euch was anzuhängen. Mit jeder Erklärung verdichtet ihr die Informationen, die sie über euch haben ... Anna und Arthur halten das Maul!
Anmerkungen[edit]
- ↑ Achtung! VS-Leute kann es auch unter euren Bekannten geben. Es gibt viele V-Leute, die seit Jahren als AktivistInnen dabei sind. Mit gezielten Falschinformationen lassen sie sich teilweise enttarnen. Wenn zum Beispiel bei einem angeblichen "Anschlag" ein erhöhtes Bullenaufkommen zu verzeichnen ist, wird entweder Jemand aus euren Reihen observiert oder ihr habt einen Spitzel bei euch. siehe auch Gegenspionage, Spionageabwehr