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Talk:Antirepression:8Monate-Kampagne Belegungsplan

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Wenn ich richtig informiert bin, gibt es die Möglichkeit der Einsetzung in den vorherigen Stand auch, wenn wichtige Beweise zurückgehalten wurden o.ä.

http://www.rechtslexikon-online.de/Wiedereinsetzung_in_den_vorigen_Stand.html

Damit bestände eine Chance, die Fristversäumnis auszugleichen.

Es wäre auch noch eine Überlegung wert, ob man Klage beim Verwaltungsgericht gegen die verhandelne Richterin wg. Rechtsbeugung erhebt. Irgendwo las ich, daß Euch der Rechtsbeistand an einer Stelle versagt wurde, dies wäre dann auf jedem Fall ein Ansatzpunkt. --X 01:55, 14. Mai 2006 (UTC)