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Freies Radio in D

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Freie Radios sind selbstbestimmte, offene Medien insbesondere für Unbekanntes und Vernachlässigtes in Wort und Musik.

Struktur[edit]

Freie Radioinitiativen sind in elf Bundesländern aktiv und konnten in bisher sieben Ländern medienrechtliche Grundlagen für eigenständigen Hörfunk durchsetzen. In drei weiteren Bundesländern senden Freie Radioinitiativen in Offenen Kanälen bzw. im Bürgerfunk.

Der Bundesverband Freier Radios ist der Zusammenschluss nichtkommerzieller Hörfunkinitiativen in der Bundesrepublik und zählt derzeit 31 Mitglieder. Außerdem arbeitet der BFR eng mit Freien Radios in Österreich und der Schweiz zusammen.

Der BFR wurde im November 1993 während einer Medientagung in Hattingen gegründet und hat seitdem (fast) jedes Jahr einen Kongress und ein Hörfestival (Hirn & Hertz) veranstaltet. Neben diesen Veranstaltungen gab es immer wieder die Initiative zu einzelnen Projekten, für die weitere Treffen stattfanden.

Die Mitglieder des Bundesverbandes betreiben nichtkommerziellen, basis-demokratischen Gesellschaftsrundfunk, der sich kritisch mit den bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen auseinandersetzt. Sie stellen ihre Medien insbesondere denjenigen Personen und Gruppen zur Verfügung, die gesellschaftlich marginalisiert, sexistisch und /oder rassistisch diskriminiert sind und deshalb zur herkömmlichen Medienproduktion keinen oder nur begrenzten Zugang haben. Freie Radios sind kollektiv und gesellschaftlich organisiert und lehnen Finanzierung durch kommerzielle Werbung ab.

Der Bundesverband Freier Radios vertritt die Interessen seiner Mitglieder nach außen. Der BFR organisiert die gemeinsame Weiterentwicklung (medien)politischer Zielsetzungen freier Radios sowie von Programminhalten und Sendeformen. Er fördert den Informations- und Programmaustausch unter den Mitgliedsinitiativen sowie mit anderen Medienprojekten.

Der BFR vertritt die Interessen seiner Mitglieder auch gegenüber den Leistungsschutzgesellschaften wie GEMA und GVL.

Die Arbeit im Bundesverband ist ehrenamtlich und wird arbeitsteilig von den Mitgliedsradios geleistet. Zur Abstimmung der aktuellen Angelegenheiten zwischen den Kongressen finden Koordinations-Treffen, statt, an denen Beauftragte und Interessierte aus den BFR-Initiativen teilnehmen.

Der BFR finanziert sich über Mitgliedsbeiträge. Die Geschäftsstelle des BFR ist bei Radio Unerhört Marburg (RUM)

Grundsätze der Freien Radios[edit]

Offenheit[edit]

Die Freien Radios geben allen Personen und Gruppen die Möglichkeit zur unzensierten Meinungsäußerung und Informationsvermittlung. Vorrang haben dabei solche Personen und Gruppen, die wegen ihrer gesellschaftlichen Marginalisierung oder sexistischen und rassistischen Diskriminierung in den Medien kaum oder nicht zu Wort kommen.

Gemeinnützigkeit[edit]

Freie Radios sind kein Privateigentum, sondern unterliegen der Verfügung aller aktiven HörerInnen. Freie Radios sind kollektiv verwaltet. Das Prinzip der Gemeinnützigkeit muß gewährleistet sein. Parteien können daher kein Freies Radio betreiben.

Transparenz[edit]

In Freien Radios sind die interne Organisation und die Auswahlkriterien für Sendeinhalte durchschaubar und nachprüfbar. Durch ihre Programme zeigen Freie Radios gesellschaftliche Zusammenhänge auf, die in herkömmlichen Medien nicht aufgedeckt werden.

Nichtkommerzialität[edit]

Freie Radios sind nicht gewinnorientiert. Sie lehnen kommerzielle Werbung ab. Die redaktionelle Arbeit ist ehrenamtlich. Damit ist die programmliche Unabhängigkeit und der freie Zugang zum Radio gewährleistet.

Lokalbezug[edit]

Freie Radios verstehen sich als Kommunikationsmittel im lokalen und regionalen Raum. Dies schließt die Auseinandersetzung mit überregionalen Themen mit ein. Freie Radios arbeiten aktiv zusammen, z.B. durch Programmaustausch.

Wirkung[edit]

Freie Radios fördern eine selbstbestimmte solidarische Gesellschaft. Sie treten für Gleichberechtigung, Menschenwürde und eine freie Gesellschaft ein.

Forderungen der Freien Radios[edit]

  1. Jedes Freie Radio hat das Recht auf eine eigene lokale Frequenz.
    Dies ist in der Mediengesetzgebung der einzelnen Bundesländer zu berücksichtigen.
  2. Da Freie Radios öffentliche Aufgaben erfüllen, haben sie einen Rechtsan-spruch auf öffentliche Förderung. Dies betrifft vor allem die technischen Übertragungsmöglichkeiten. Bezüglich der Urheberrechte genießen die Freien Radios einen Sonderstatus, der ihrem nichtkommerziellen Charakter entspricht.
  3. MitarbeiterInnen Freier Radios haben das selbe Recht auf Zugang zu allen Informationen und genießen rechtlichen Schutz im Sinne des Presserechts.
  4. Bei Erarbeitung von Gesetzen, Gesetzesänderungen und internationalen Verträgen, die das Medien- und Fernmeldewesen betreffen, haben die Vertreter der Freien Radios das Recht auf Mitsprache und Mitbestimmung.

siehe auch[edit]

Weblinks[edit]

Livestreams[edit]

Podcasts[edit]

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