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Dienstaufsichtbeschwerde

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Formal machen Dienstaufsichtsbeschwerden nur Sinn, wenn mensch davon ausgeht, dass die Vorgesetzten beispielsweise einer Beamten deren Verhalten ebenfalls als fehlerhaft wahrnehmen. Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde richtet mensch sich an die in der Befehlskette übergeordnete Instanz und versucht "von oben" durchzugreifen. Auf eine solche Beschwerde folgt in der Regel ein Antwortschreiben der betreffenden Behörde. Darin wird mitgeteilt, ob sich die Behörde der Meinung der BeschwerdeführerIn anschließt oder die Beschwerde verwirft. In ersterem Fall kann dieses Mittel interne Sanktionierungen nach sich ziehen. Meist werden Dienstaufsichtsbeschwerden jedoch abgewiesen.

Gerüchteweise soll bereits die Einlegung von Dienstaufsichtsbeschwerden schon bewirken, dass beispielsweise die betroffenen Polizeibeamten Probleme bei der nächsten Beförderung bekommen. Allerdings haben wir für dafür keine Belege gefunden.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann Sinn machen, wenn Beamte offensichtlich aus persönlicher Motivation aggressiv oder rechtswidrig aufgetreten sind und mensch sich gegen diese Person persönlich und nicht gegen die Behörde richten will. In der Regel ist sie jedoch kein emanzipatorisches Mittel, da sie über die Befehlskette interveniert. Ob sie ein Mittel kreativer Antirepression ist, hängt von der konkreten Konstellation und den anderen Aktivitäten ab.

Kategorie:Rechtliches Kategorie:Handbuch der Kreativen Antirepression