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schlagstöcke
Schlagstöcke speziell Teleskopschlagstöcke unterliegen seit einiger zeit dem Führverbot (dürfen nicht zugriffsbereit in der Öffentlichkeit getragen und mitgeführt werden, auch nicht in einem Auto). Der Besitz ist weiterhin erlaubt. Ebenso der Transport in einem verschlossenen Behältnis (hier reicht schon der nicht zugriffsbereite Transport in einem rucksack mit Reissverschlüssen, die mit einem kleinen bügelschloss verschlossen sind).
Abgesehen von diesem unsinnigen Verbot sind sie in geübten Händen sinnvolle Verteidigungsmittel.
Bei Teleskopschlagstöcken ist von billigen Ganzstahl-modellen abzuraten da sie üble Verletzungen anrichten können.
Moderner sind die Kunststoffausführungen, welche einfacher zu handhaben, leichter und nicht so gefährlich sind.