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Zwangsarbeit

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Unter Zwangsarbeit versteht man Arbeit, zu der eine Person unter Androhung einer Strafe oder eines Ãœbels gezwungen wird.

Die International Labour Organization (ILO) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Nicht dazu gehören laut Abs. 2 des Übereinkommen: Militärdienst, übliche Bürgerpflichten, Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeit in Fällen höherer Gewalt und Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient.

Zwangsarbeit von Sträflingen in Australien

Zwangsarbeit während des Zweiten Weltkriegs

Deutschland

Hauptartikel: Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus

Während des Zweiten Weltkrieges wurden in Deutschland Kriegsgefangene und Zivilpersonen der besetzten Gebiete dazu gezwungen, die fehlenden Arbeiter, die im Krieg waren, zu ersetzen und vor allem die Kriegsproduktion aufrecht zu erhalten. Zwangsarbeiter wurden vorwiegend in der Landwirtschaft und Industrie eingesetzt, aber auch öffentliche Einrichtungen, die Kirche, selbst Privatpersonen forderten Zwangsarbeiter an. Die Zwangsarbeiter erhielten in der Regel eine knappe Kost (in vielen Fällen nur zum Erhalt der Arbeitskraft), teilweise auch einen Lohn. Sie waren in Zwangsarbeiterlagern untergebracht, oftmals Barackenlager, mit Stacheldraht eingezäunt. Zuständig war der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel.

Da die Zwangsarbeiter vielen Vorschriften (z.B. über Sicherheit am Arbeitsplatz) nicht unterlagen, waren sie häufig so begehrt, dass das Deutsche Reich eine sogenannte Ostarbeiterabgabe einführen musste, um die vollständige Verdrängung von deutschen Arbeitern durch Zwangsarbeiter zu vermeiden.

Aufarbeitung nach 1945

Hauptartikel: Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Die Zwangsarbeit ist seit Ende des Krieges immer wieder ein Thema gewesen, zuletzt Ende der 1990er, nachdem vermehrt Klagen der überlebenden Zwangsarbeiter bei Gerichten eingingen. Daraufhin beschloss der deutsche Bundestag, einen Fonds in Form der Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" einzurichten, der ehemalige Zwangsarbeiter entschädigen soll. Das Fondsvermögen belief sich auf 10 Milliarden D-Mark (ca. 5,1 Milliarden Euro). Diese Summe wurde jeweils zur Hälfte vom deutschen Staat und der deutschen Industrie bereitgestellt, wobei sich die Industrie schwer tat, ihren Anteil aufzubringen. Die Auszahlungen begannen am 15. Juni 2001, bis Ende 2005 hatte die Stiftung 98% der für Entschädigungen zur Verfügung stehenden Mittel ausgezahlt, etwa 1,64 Millionen ehemalige Zwangarbeiter erhielten Entschädigungen. Bis Ende 2006 sollen sämtliche noch ausstehenden Zahlungen abgeschlossen sein.

Siehe auch:

Japan

Auch in Japan wurden während des Zweiten Weltkrieges Zivilpersonen der besetzten Gebiete zur Zwangsarbeit gezwungen. So wurden Hunderttausende von Koreanern nach Japan verfrachtet und mussten in japanischen Minen und Fabriken arbeiten. Viele Männer aus den damaligen japanischen Kolonien Korea und Taiwan wurden ins japanische Militär zwangsrekrutiert, während viele Frauen in den besetzen Gebieten zur Zwangsprostitution beziehungsweise sexuellen Sklaverei gezwungen wurden und als so genannte Trostfrauen japanischen Soldaten dienen mussten.

Siehe auch:

Zwangsarbeit in der Sowjetunion

In den sowjetischen Zwangsarbeitslagern des Gulag wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Millionen sowjetischer Bürger festgehalten. Politische Oppositionelle, Gegner des kommunistischen Systems, Angehörige unliebsamer "Klassen" (sogenannte "Klassenfeinde"), und ganze Völkerschaften wurden dorthin deportiert (Kolyma, Workuta, Weißmeer-Ostsee-Kanal) [1].

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden dann durch den sowjetischen Geheimdienst NKWD zusätzlich Hunderttausende deutscher Zivilisten als Zwangsarbeiter in das Lagersystem der Sowjetunion deportiert, überwiegend Frauen. Etwa ein Drittel dieser Deportierten starb aufgrund der Haftbedingungen durch Hunger, Krankheiten und Kälte oder schon während des Transports in Viehwaggons [2].

Zwangsarbeit in Kambodscha

Unter dem an Mao ausgerichteten kommunistischen Schreckensregime der Roten Khmer unter Pol Pot starben Millionen Kambodschaner durch Folter, Hinrichtungen und Zwangsarbeit.

Sklaverei

Eine Form der Zwangsarbeit stellt die Sklaverei dar, bei der ebenfalls Menschen zur Arbeit gezwungen wurden und bis heute werden. Hiervon zu unterscheiden ist die Zwangsarbeit, die in den Gefängnissen fast aller Länder der Welt geleistet werden muss.

Strafrecht

Die Verpflichtung zu Arbeitsleistungen im Jugendstrafrecht als Auflage hat Strafcharakter, und bleibt im Rahmen des Art. 12 Abs. 2 und 3 GG verfassungsgemäß, so wie auch die Arbeitspflichten gemäß § 56b StGB nicht gegen Verfassung und Menschenwürde verstoßen.

Wehrdienst/Zivildienst

Nach obiger Definition wären auch Wehrdienst und Zivildienst. Eine angemessene Entlohnung gäbe es nicht. Diese Form der Zwangsarbeit, die zum Teil Männer diskriminiert und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes untergräbt, ist umstritten. Der Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Zwangsarbeit verbietet, nennt den Wehrdienst als Ausnahme.

Nach der ILO-Konvention sind Wehrdienst und Zivildienst keine Zwangsarbeit. Ein-Euro-Jobs sind ebenfalls keine Zwangsarbeit, wenn es sich um "kleinere Arbeiten" handelt, die "unmittelbar dem Wohle der Gemeinschaft dienen" und sie "zu den üblichen Bürgerpflichten der Mitglieder der Gemeinschaft gerechnet werden können" und wenn "die Bevölkerung oder ihre unmittelbaren Vertreter berechtigt sind, sich über die Notwendigkeit der Arbeiten zu äußern."

Literatur

  • Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge. Beck, München 2001 ISBN 3406474772
  • Stephan Jegielka: Das KZ-Aussenlager Genshagen. Struktur und Wahrnehmung der Zwangsarbeit in einem Rüstungsbetrieb 1944/45. 1. Auflage. Tectum Verlag, Marburg 2005, 3-8288-8895-X
  • Wer sprach vom „Fremdarbeiter”?, FAZ, 5. Juli 2005, S. 31. Interview mit Ulrich Herbert zur Herkunft und Bedeutung des Begriffs "Fremdarbeiter".

Zitate

  • So jemand nicht will arbeiten, der soll auch nicht essen. (Apostel Paulus im 2. Brief an die Thessalonicher der Bibel)
  • Jeder Mensch hat ein Lebensrecht. Wer nicht arbeitet soll trotzdem gut essen! (Anna Eberle, Mitglied im Vorstand des Bundeserwerbslosenausschusses der Gewerkschaft ver.di)
  • Der Sozialismus stimmt mit der Bibel darin überein, wenn diese sagt: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. (August Bebel 1883 in "Die Frau und der Sozialismus")

Siehe auch

Weblinks

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Anmerkungen

  1. Joel Kotek, Pierre Rigoulot: Das Jahrhundert der Lager. Gefangenschaft, Zwangsarbeit, Vernichtung, Propyläen 2001, (Le siècle des camps, Éditions Lattès 2000), ISBN 3549071434
  2. Freya Klier Verschleppt ans Ende der Welt. Schicksale deutscher Frauen in sowjetischen Arbeitslagern, Ullstein 1996, ISBN 3550070942

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