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Kategorie:Adressenpool

Die universellen Menschenrechte gelten überall und jederzeit für jedermann!

Bitte um Unterstützung


23.03.2011 Sehr geehrte Damen und Herren, das Innenministerium hat meine Antragstellung auf verwaltungsrechtlicher

Rehabilitierung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, auch zu erfüllen!

Viele politische Gremien verweigern sich meiner Unterstützung, es sind zwar politisch Beschlüsse gefasst worden, sie werden aber nicht vom Innenministerium durchgeführt und mit einer Konfliktstellung wollen sich nur wenige mit beschäftigen.   Da ich einiges an einer finanziellen Entschädigung zu erwarten habe, werde ich einen Teil meiner zukünftigen Entschädigung als Spende abgeben, für jeden

Helfer kalkuliere ich mit 10 - 20 % der Gesamtentschädigung.  

 Da ich aber auch kompetente Hilfe brauche, frage ich ihre Partei an, ob sie für eine Unterstützung anzusprechen wären? Das wäre vor allem bei der Öffentlichkeitsarbeit wäre die schlampige Arbeit des Innenministeriums und

beispielsweise mein Leid miteinzubeziehen.

      Auskünfte können noch folgende Personen und Helfer geben . 1. Rechtsanwalt Dr. Ingo-Jens Tegebauer, LL.M. Fleischstraße 14 54 290 Trier E-Mail: tegebauer@gmx.de     2. Klaus-Peter Ziolkowski Beckerstr. 06 12 157 Berlin 0151 - 165 25 864 E-Mail: muefie@t-online.de


c/o K.-U. Göttner 3. Moldaustraße 21 10319 Berlin vorstand@guteNachbarn.de

zur Übersicht hänge ich ein paar Daten an

1. Lebenslauf Stand 2011 (2. Klageantrag - Verwaltungsklage wegen Untätigkeit am 10.11.2009) (3. Klageerweiterung am 07.05.2010 [Verfassungsrecht]) 3.1 Verfassungsklage am 25.05.2010 4. Klage wegen Körperverletzung am 13.12.2010 5. Menschenrechtsverletzung am 5. 03.2011 - Klage wegen massiver Würdeverletzung

nach GG 1.1,
     6.  fachärztliche Gutachten vom 3.11.2010
     7.  SB Ausweis

Mit freundlichen Grüßen Joachim Raschke


LEBENSLAUF (Teil) 02-2011

… endlich fruchtete meine Oppositionshaltung im Juni/Juli 1989 hatte ich erste Kontakte zum Neuen Forum, hier konnte ich mit helfen und aktiv werden. Ab Mitte Oktober 1989 wurde ich Mitglied SDP der DDR von Mai 1990 bis zur Amtsbildung (Amt Oberkrämer) im August 1992 war ich hauptberuflich Bürgermeister

1990 stellte ich mehrere Rehabilitierungsanträge, die dann aber beim neuen Innenministerium (ab 1992) nicht bearbeitet wurden

Bei der Amtsbildung wurde ich aus dem Amt gemobbt und als Mobbing opfer (von 1991 -1996) bekam ich keine Anstellung, ich war arbeitslos.

Ende 1992 bis Ende 1993 hatte ich eine Fortbildungsmaßnahme, eine Anpassungsausbildung für kaufmännische Angestellte 1994 war ich wieder arbeitslos 1995 ABM – Naturwacht 1996 Unfall mit Schädel-Hirn-Trauma - und erhalte eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, 70 % schwerbehindert 1998 weiterer Unfall, ein systematischer Aufbau meiner Gesundheit wurde und wird immer noch notwendig Ca. 1997 entschied ich mich aus der SPD auszutreten, schon lange fand ich hier keine Heimat mehr. 2004 – 2008 Zeugenermittlung und weiterer Antrag auf Rehabilitierung stellte ich beim Innenministerium, bis 18.01.2007 Rechtsanwältin Gabriele Frommherz, (erste Anwältin) und viel Hoffnungen ... auf ( Warteliste“ III/Reha-18772?) Im Nov. 2007 hatte ich mich dann entschlossen Klage zu erheben, ./. Ministerium des Innern beim Verwaltungsgericht Potsdam wegen Untätigkeit , die Klage nahm ich am 03.02.2009 unüberlegt wieder zurück, Versprochene Hilfszusagen erwiesen sich als Täuschung und deshalb hatte ich am 09.11.2009 erneut wegen Untätigkeit gegen das Innenministerium geklagt.

10.05.2010 Erweiterung der Klage vom 09.11.2009 25.05.2010 Verfassungsklage Antrag 07.12.2010 Klageantrag Körperverletzung als Verwaltungsklage 13.12.2010 Klage wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Potsdam

ab 25.01.2011 RA Dr. Ingo-Jens Tegebauer 10.03.2011 Klage GG 1/ 1 gegen das Innenministerium des Landes Brandenburg Verwaltungsgericht Potsdam 14467 Potsdam, den 10. November 2009 Rechtsantragstelle Friedrich-Ebert-Straße 32 Tel.: (0331) 2332-0 Fax.: (0331) 2332-480

Gegenwärtig: Bethge als UdG Es erscheint: Herr Joachim Raschke, Bahnstraße 28, 16727 Veiten -Antragsteller und Kläger- und erklärt: Ich beantrage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gegen das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Henning-von-Treskow-Straße 9-13, 14469 Potsdam -Antragsgegner und Beklagter - wegen verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung 1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO verpflichtet, die Rehabilitierung vorläufig auszusprechen, um mir eine entsprechende Entschädigung zu leisten. 2. Der Beklagte wird verpflichtet über meinen ursprünglichen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung aus dem Jahre 1990 zu entscheiden. 3. Dem Antragsgegner und Beklagten werden die Kosten der Verfahren auferlegt. 4. Dem Antragsteller und Kläger wird Prozesskostenhilfe gewährt. Begründung: Zur Begründung beziehe ich mich auf mein Vorbringen im laufenden Verwaltungsverfahren des Beklagten, welches sich aus den beizuziehenden Akten ergibt. Ferner verweise ich auf die beigefügten Anlagen. Ich hatte unter den Aktenzeichen 11 K 2213/07 und 11 L 788/07 schon einmal Verfahren wegen verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung anhängig. In diesen Verfahren wurde jedoch nur über meinen Antrag aus dem Jahr 2004 befunden. Die Umstände welche ich in meinen Antrag aus dem Jahr 1990 geltend gemacht habe, wurden dabei nicht berücksichtigt. Ferner verfüge ich nur über eine Erwerbsunfähigkeitsrente und Wohngeld, wovon ich neben den Unterhaltsverpflichtungen für meine Tochter meinen gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten habe, so dass ich auf die Entschädigung finanziell angewiesen bin v.g.u. Geschlossen: Joachim Raschke Bahnstr. 28 16727 Velten 01520 – 36 22 170

Amtsgericht Potsdam Hegelallee 8 14467 Potsdam

13.12.10 Klage wegen Körperverletzung 35 C 193 aus 10 Der Beklagte: das Innenministerium Brandenburg (Verwaltungsklage 11 K 2657/09)



Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahre 1990 habe ich den Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitation gestellt, da dann Mitte der 90-er Jahre keine Ergebnisse in Aussicht standen, da neue Anträge verlangt wurden und neue Anträge nur mit Zeugen entgegengenommen wurden. Da ich zunächst keine Zeugen bezeichnen konnte, entwickelte sich mein mein psychologischer Zustand äußerst negativ, Depressionen und andere Folgen nahmen zu, ein fachärztliches Gutachten wurde von meiner behandelnden Ärztin Frau König-Haase am 03.11.2010 erstellt. Es ist einzuschätzen, dass die Heilung meines Hirnschädeltraumas von 1996 stark abhängig von meinen Depressionen ist. Hiermit klage ich Schadensersatz ein. - Verwaltungsklage - fachärztliche Gutachten vom 03.11.10


Joachim Raschke Joachim Raschke Bahnstr. 28 16727 Velten


Rechtsantragsstelle Verwaltungsgericht Potsdam

10.03.11
                                                                                                                                                                                  Klage wegen massiver Würdeverletzungen und Mobbing des Amtes Oberkrämer, Rechtsaufsicht das Innenministerium des Landes Brandenburg in den Jahren von 1991 - 1996

In den Jahren 1990 - 1993 war ich Bürgermeister der Gemeinde Neu-Vehlefanz, bis zum Sommer 1992 hauptberuflich.

Durch ab 1991 vermehrte Diskreditierungen meiner Person durch den staatlichen Leiter der öffentlichen Verwaltung der Gemeinde, bzw. dessen Vertreter wurde meine Ehre weitgehend zerstört.

Ein nicht zu definierbarer hoher Schaden ist mir dadurch entstanden.

Im Sommer 1996, hörten dann das Mobbing auf. Zeugen

1. Jürgen Mauss, wohnhaft in 16727 Oberkrämer, Am Krämerwald 8F 2. Marion Raschke (Ehefrau bis 2001) 16727 Oberkrämer, Am Krämerwald 14

Zeitungen: Der Oranienburger Generalanzeiger 1991

Ich bitte um Prozesskostenhilfe, sowie auch anwaltliche Hilfe.


Unterschrift