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Streik

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Streik bedeutet die politisch oder ökonomisch motivierte Arbeitsniederlegung des großteils eines Betriebes oder Belegschaft. Streik kann als ökonomische Waffe eingesetzt werden um die Interessen der ArbeiterInnen durchzusetzen. Der Generalstreik ist im revolutionären Syndikalismus und im Anarchosyndikalismus ein Instrument um einen revolutionären Prozess in Gang zu setzen. Streik ist eine Direkte Aktion.


Streikformen

  • Betriebsstreik: Erfasst alle Beschäftigten eines bestimmten Betriebes.
  • Bummelstreik: Es wird langsamer als normal gearbeitet.
  • Generalstreik: Streik aller Arbeiternehmer einer sog. Volkswirtschaft. Der Generalstreik ist meist eine Form des politischen Streiks. Der revolutionäre Generalstreik hat den Umsturz der bestehenden (Un)Ordnung zum Ziel.
  • Poltischer Streik: Streik gegen oder für politische Ziele.
  • Proteststreik: Befristet, gegen einen konkreten Vorfall gerichtet.
  • Punktestreik: Abwechselnd werden Abteilungen oder Produktionsstandorte bestreikt.
  • Rollierende Streiks: Um Fernwirkung und kalte Aussperrung zu vermeiden, werden rollierende Tagesstreiks durchgeführt, die viel Durcheinander in den logistischen Abläufen erzeugen
  • Schwerpunktstreik: Betriebswichtige Arbeitnehmer streiken.
  • Sitzstreik (auch Betriebsbesetzung): Die streikenden bleiben untätig am Arbeitsplatz; kann auch in Form von Straßenblockaden geschehen, um für bestimmte politische Ziele zu demonstrieren.
  • Solidaritätsstreik: zum Ausdruck der Solidarität.
  • Teilstreik: Nur bestimmte Arbeitnehmergruppen oder Betriebsabteilungen streiken.
  • Vollstreik: Streik aller Beschäftigten eines Wirtschaftszweiges
  • Warnstreik: nur 1-7 Stunden, Aussperrung lohnt dann nicht
  • Wilder Streik: "unorganisierter", spontaner Streik, ohne Unterstüzung einer übergeordneten Gewerkschaft

Rechtslage

Aufgrund seiner potentiellen politischen Wirksamkeit kann ein Generalstreik in Deutschland mit dem Ziel eines politischen Umsturzes nach einem Gerichtsurteil (6. Strafsenat, Urteil vom 4. Juni 1955 g. A. u. S.) als "Vorbereitung eines Angriffskrieges" und "Hochverrat" bewertet werden und zum lebenslänglichen Freiheitsentzug führen. Siehe dazu auch Schlagworte "Rechtslage Generalstreik" etwa auf Google, sowie www.gerichtsurteile-sammlung.com und §80 und §81 StGB. Weiterhin sind Gewerkschaften als "Gegenleistung" für die Tarifautonomie dazu verpflichtet, sich nicht in politische Angelegenheiten einzumischen, Quelle: Wikipedia. Politische Streiks an sich als Gewalt zu betrachten, wurde von Gerichten bisher offengelassen, folgt man jedoch der damaligen Urteilsbegründung, ist auch eine solche Deutungsmöglichkeit durch zukünftige Gerichtsurteile nicht ausgeschlossen. Die Begründung folgt dabei einer Umdeutung des Gewalt-Begriffs von der körperlichen Kraftentfaltung hin zur Fähigkeit der Zwangsausübung und betrachtet damit weder Demonstrationen noch Streiks als Mittel der Gewaltlosigkeit. Aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols bleiben natürlich die wesentlich härteren, unmittelbar körperlichen Mittel des Zwangs davon unberührt.

In anderen europäischen Ländern sind Generalstreiks legal.

Literatur

  • Die großen Streiks - Episoden aus dem Klassenkampf, Holger Marcks und Matthias Seiffert (Hg.), ISBN 978-3-89771-473-1 (aus einer Artikelserie in der Direkten Aktion entstanden)
  • Gesichter des Streiks. Ein kleines Streik-Glossar. Direkte Aktion (Zeitung), NR. 178


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