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Difference between revisions of "Streik"

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*'''Sitzstreik''' (auch Betriebsbesetzung): Die streikenden bleiben untätig am Arbeitsplatz; kann auch in Form von Straßenblockaden geschehen, um für bestimmte politische Ziele zu demonstrieren.
 
*'''Sitzstreik''' (auch Betriebsbesetzung): Die streikenden bleiben untätig am Arbeitsplatz; kann auch in Form von Straßenblockaden geschehen, um für bestimmte politische Ziele zu demonstrieren.
 
*'''Rollierende Streiks''': Um Fernwirkung und kalte Aussperrung zu vermeiden, werden rollierende Tagesstreiks durchgeführt, die viel Durcheinander in den logistischen Abläufen erzeugen
 
*'''Rollierende Streiks''': Um Fernwirkung und kalte Aussperrung zu vermeiden, werden rollierende Tagesstreiks durchgeführt, die viel Durcheinander in den logistischen Abläufen erzeugen
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== Rechtslage ==
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Aufgrund seiner potentiellen politischen Wirksamkeit kann ein Generalstreik mit dem Ziel eines politischen Umsturzes nach einem Gerichtsurteil (6. Strafsenat, Urteil vom 4. Juni 1955 g. A. u. S.) als "Vorbereitung eines Angriffskrieges" und "Hochverrat" bewertet werden und zum lebenslänglichen Freiheitsentzug führen. Siehe dazu auch Schlagworte "Rechtslage Generalstreik" etwa auf Google, sowie [http://www.gerichtsurteile-sammlung.com/Gerichtsurteile/78008.html www.gerichtsurteile-sammlung.com] und [http://bundesrecht.juris.de/stgb/__80.html §80] und [http://bundesrecht.juris.de/stgb/__81.html §81] StGB. Weiterhin sind Gewerkschaften als "Gegenleistung" für die Tarifautonomie dazu verpflichtet, sich nicht in politische Angelegenheiten einzumischen, Quelle: [http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifautonomie Wikipedia]. Politische Streiks an sich als Gewalt zu betrachten, wurde von Gerichten bisher offengelassen, folgt man jedoch der damaligen Urteilsbegründung, ist auch eine solche Deutungsmöglichkeit durch zukünftige Gerichtsurteile nicht ausgeschlossen. Die Begründung folgt dabei einer Umdeutung des Gewalt-Begriffs von der körperlichen Kraftentfaltung hin zur Fähigkeit der Zwangsausübung und betrachtet damit weder Demonstrationen noch Streiks als  Mittel der Gewaltlosigkeit. Aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols bleiben natürlich die wesentlich härteren, unmittelbar körperlichen Mittel des Zwangs davon unberührt.
  
 
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Revision as of 21:11, 13 March 2006

Streik bedeutet die politisch oder ökonomisch motivierte Arbeitsniederlegung des großteils eines Betriebes oder Belegschaft. Streik kann als ökonomische Waffe eingesetzt werden um die Interessen der ArbeiterInnen durchzusetzen. Der Generalstreik ist im revolutionären Syndikalismus und im Anarchosyndikalismus ein Instrument um einen revolutionären Prozess in Gang zu setzen. Streik ist eine Direkte Aktion.


Streikformen

  • poltischer Streik: Streik gegen oder für politische Ziele
  • Generalstreik: Streik aller Arbeitnehmer einer Volkswirtschaft
  • Vollstreik: Streik aller Beschäftigten eines Wirtschaftszweiges
  • Teilstreik: Nur bestimmte Arbeitnehmergruppen oder Betriebsabteilungen streiken.
  • Punktestreik: Abwechselnd werden Abteilungen oder Produktionsstandorte bestreikt.
  • Schwerpunktstreik: Betriebswichtige Arbeitnehmer streiken.
  • Betriebsstreik: Erfasst alle Beschäftigten eines bestimmten Betriebes.
  • Warnstreik: nur 1-7 Stunden, Aussperrung lohnt dann nicht
  • Proteststreik: Befristet, gegen einen konkreten Vorfall gerichtet
  • Bummelstreik: Es wird langsamer als normal gearbeitet.
  • Solidaritätsstreik: zum Ausdruck der Solidarität.
  • Wilder Streik: "unorganisierter", spontaner Streik, ohne Unterstüzung einer übergeordneten Gewerkschaft
  • Sitzstreik (auch Betriebsbesetzung): Die streikenden bleiben untätig am Arbeitsplatz; kann auch in Form von Straßenblockaden geschehen, um für bestimmte politische Ziele zu demonstrieren.
  • Rollierende Streiks: Um Fernwirkung und kalte Aussperrung zu vermeiden, werden rollierende Tagesstreiks durchgeführt, die viel Durcheinander in den logistischen Abläufen erzeugen

Rechtslage

Aufgrund seiner potentiellen politischen Wirksamkeit kann ein Generalstreik mit dem Ziel eines politischen Umsturzes nach einem Gerichtsurteil (6. Strafsenat, Urteil vom 4. Juni 1955 g. A. u. S.) als "Vorbereitung eines Angriffskrieges" und "Hochverrat" bewertet werden und zum lebenslänglichen Freiheitsentzug führen. Siehe dazu auch Schlagworte "Rechtslage Generalstreik" etwa auf Google, sowie www.gerichtsurteile-sammlung.com und §80 und §81 StGB. Weiterhin sind Gewerkschaften als "Gegenleistung" für die Tarifautonomie dazu verpflichtet, sich nicht in politische Angelegenheiten einzumischen, Quelle: Wikipedia. Politische Streiks an sich als Gewalt zu betrachten, wurde von Gerichten bisher offengelassen, folgt man jedoch der damaligen Urteilsbegründung, ist auch eine solche Deutungsmöglichkeit durch zukünftige Gerichtsurteile nicht ausgeschlossen. Die Begründung folgt dabei einer Umdeutung des Gewalt-Begriffs von der körperlichen Kraftentfaltung hin zur Fähigkeit der Zwangsausübung und betrachtet damit weder Demonstrationen noch Streiks als Mittel der Gewaltlosigkeit. Aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols bleiben natürlich die wesentlich härteren, unmittelbar körperlichen Mittel des Zwangs davon unberührt.

Kategorie:Kämpfe für die Freiheit!