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Projekte:Hausbesetzung:Rechtliches (Deutschland)

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Revision as of 17:29, 10 January 2005 by 217.95.39.174 (Talk) (lücke im GG)

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also, ich hab mit einem freund (rechtsanwalt) gesprochen, wegen der rechtslage. er meinte, dass im GG drinstehen würde, dass man, als besizter eines grundstückes, dazu verpflichtet ist sein grundstück in stand zu halten, also, wenn dies dann nciht der fall sein sollte, kann amn ihm den besizt absprechen, d.h. das grundstück ist dann in dem moment ohne besizter. das bedeutet für die hausbesetzer, dass sie sich ganz legal in diesem haus nieder lassen dürfen... bis bald jelena