Still working to recover. Please don't edit quite yet.

Difference between revisions of "Meinungsfreiheit"

Aus <a href="http://deu.anarchopedia.org/Meinungsfreiheit">Anarchopedia</a>, dem offenen Wissensportal für und von AnarchistInnen
Jump to: navigation, search
(+ Artikel 19 der Menschenrechte (Meinungsfreiheit))
(+ Artikel 11 (Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte))
Line 1: Line 1:
== Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ==
+
=== Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte ===
 +
'''Artikel 11''' (Meinungsfreiheit), Frankreich, 26.08.1789
 +
 
 +
Die freie Äußerung von Meinungen und Gedanken ist eines der kostbarsten Menschenrechte; jeder Bürger kann also frei reden, schreiben und drucken, vorbehaltlich seiner Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten Fällen.
 +
 
 +
=== Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ===
 
'''Artikel 19'''  (Meinungsfreiheit), Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948  
 
'''Artikel 19'''  (Meinungsfreiheit), Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948  
  
 
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die [[Freiheit]] ein, [[Meinung]]en ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.  
 
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die [[Freiheit]] ein, [[Meinung]]en ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.  
  
 
+
=== Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ===
== Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ==
+
 
'''Artikel 5''' (Meinungsfreiheit)
 
'''Artikel 5''' (Meinungsfreiheit)
  
Line 14: Line 18:
 
3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.  
 
3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.  
  
== Rechtsgrundlagen ==
+
=== Rechtsgrundlagen ===
  
 
*Strafgesetzbuch: Strafbare Handlungen, Gründe für Milderungen oder Straffreiheit usw.
 
*Strafgesetzbuch: Strafbare Handlungen, Gründe für Milderungen oder Straffreiheit usw.
 
*Grundgesetz: Grundrechte (in Gerichtsverfahren meist wenig beachtet, aber für eventuelle Verfassungsklagen nach Verurteiung) ++ vor allem Artikel 5 zur [[Meinung]]s- und Kunstfreiheit
 
*Grundgesetz: Grundrechte (in Gerichtsverfahren meist wenig beachtet, aber für eventuelle Verfassungsklagen nach Verurteiung) ++ vor allem Artikel 5 zur [[Meinung]]s- und Kunstfreiheit
  
 
+
=== Links zu Tipps für Meinungs- und Kunstfreiheit ===
== Links zu Tipps für Meinungs- und Kunstfreiheit ==
+
  
 
*Seite mit Tipps im Projekt [http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/tipps/beleidigung.html Recht-Extremismus]
 
*Seite mit Tipps im Projekt [http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/tipps/beleidigung.html Recht-Extremismus]
  
 
+
<!--
 
== Tipps eintragen! ==
 
== Tipps eintragen! ==
 +
-->

Revision as of 03:55, 28 August 2006

Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte

Artikel 11 (Meinungsfreiheit), Frankreich, 26.08.1789

Die freie Äußerung von Meinungen und Gedanken ist eines der kostbarsten Menschenrechte; jeder Bürger kann also frei reden, schreiben und drucken, vorbehaltlich seiner Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten Fällen.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Artikel 19 (Meinungsfreiheit), Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 5 (Meinungsfreiheit)

1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Rechtsgrundlagen

  • Strafgesetzbuch: Strafbare Handlungen, Gründe für Milderungen oder Straffreiheit usw.
  • Grundgesetz: Grundrechte (in Gerichtsverfahren meist wenig beachtet, aber für eventuelle Verfassungsklagen nach Verurteiung) ++ vor allem Artikel 5 zur Meinungs- und Kunstfreiheit

Links zu Tipps für Meinungs- und Kunstfreiheit