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Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit

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Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (Abk. BFE) sind Spezialeinheiten der Landesbereitschaftspolizeien und Bundesbereitschaftspolizei in Deutschland. Sie Grenzen sich, in Auftrag und Ausrüstug, klar zu Spezialeinsatzkommando ab, dies ist in der Polizeidienstvorschrieft 100 Geregelt.

Geschichte

Die Proteste 68'er Bewegung stellte die Polizei vor das Problem das Versammlungen an Spontaneität gewannen und somit für die Polizei nicht mehr so leicht kontrollierbar, zu vor waren Politische Versammlungen meist von Zentralistischen Strukturen organisiert die selber für einen geordneten Ablauf ihrer Veranstaltung sorgten und deren Versammlungsleiter im Zweifelsfall für Störungen Verantwortlich gemacht wurde. Die Möglichkeiten die der damals Paramilitärisch ausgerüstete Polizei Verfügung standen wurden weiter begrenzt da es im Zuge der Bewegung zu massiven Forderungen nach Demokratisierung kam. Auflagen wie Demonstrant_innen hätten sich nur in Dreierreihen zu bewegen passten nicht mehr in das Gesellschaftlich vorherrschende Verständnis von Demokratie. Weiter wurde in Polizei Kreisen die Erkenntnis gewonnen das wenn sie sich in Auseinandersetzungen begab sie sich damit selber delegitimierte. Somit kam es ab 1969 zu diversen Polizeireformen welche mit dem 'Programm für Inneresicherheit' von der Innenministerkonferenz 1972, weitestgehend abgeschlossen waren. Doch die Forderungen nach Demokratisierung, welche auch aus Polizei kreisen kam, wurde weitestgehend umgangen und so blieb die Reform technokratisch-organisatorischer Natur, es kam zu Zentralisierung und Spezialisierung, Einsatzmittel wie Maschinengewehre und Granatwerfer wurden abgeschafft, CN-Gas, Wasserwerfer, Helme und Schilder wurden verbessert bzw. angeschafft, Einsatz taktisch wurde nun wert darauf gelegt zwischen Demonstrant_innen und Störer_innen zu unterscheiden um so der Polizei einen demokratischeren Anstrich zu verpassen und eine Damals drohende Demokratisierung der internen Struktur der Polizei zu vermeiden.

In den Jahren '75 bis '79 wurde die Transformation zu einem effektiven Polizeiapparat, unter dem Druck der Terrorismusabwehr, weiter voran getrieben. Mit den Sozialen Bewegungen ab 1979 geriet die Polizei abermals unter Druck. Besonders die schwierige Einsatzlage bei der Räumung Besetzte Häuser Stellte die Polizei vor ein Problem Bündel, einerseits musste eine Solidarisierung in der Bevölkerung vermieden werden anderer seits wurden durch die Häuserkampfbewegung massiv Rechtsgüter angegriffen. Auch der Umgang mit der Friedensbewegung welche nicht als Störer_innen, im Polizeilichen Sinne, wahrgenommen werden konnten, welche aber dennoch z.B. durch die Blockade von Bundeswehreinrichtungen massiv den Staat in seiner Integrität in Frage stellten, war seiner Zeit eine schwierige Angelegenheit.[1] Dazu kam die Vermischung der der Beiden Protest Bewegungen so z.B. Anfang der Achtziger bei dem Widerstand gegen die Startbahn West oder später '85 bei den anti-AKW-Protesten in Wackersdorf.[2] Hier war dem Widerstand zum großen teil seitens der Polizei nur mit massiver Gewalt bei zu kommen. Nun wurde der Versuch unternommen Wieder hoch gerüstet Polizei Einheiten ins Spiel zu bringen. Doch die Versuche Massenveranstaltungen mit SEK zu kontrollieren mündeten meist aufgrund der außerordentlichen Brutalität der Beamten in Skandalen dennoch wurde an dem Konzept Spezialeinheiten mit Besonders brisanten Situationen zu betrauen festgehalten, diese jedoch Speziell ausgebildet. Die erste Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit wurde 1985 in Hessen Aufgebaut, wobei andere Bundesländer vergleichbare Einheiten bildeten (MEK, USK, ZSK, ZNSK, E-Schicht, EbLT). Mit der Innenministerkonferenz von 1995 wurde dann der Aufbau allen Bundesländern empfohlen.[3] Bis Auf die Bundesländer Bayern und Berlin hat inzwischen jedes Bundesland diese Empfehlung umgesetzt. In Bayern besteht weiterhin das den BFE vergleichbare USK. In Berlin sind den meisten Hundertschaften Festnahme Zuge angeshlossen.

Struktur

Die Angliederung an bzw. Unabhängigkeit der BFE ist von Bundesland zu Bundesland sowie bei der Bundespolizei unterschiedlich. Die Einheiten selber bestehen aus:

  • Führungstrupp - 4 PVB (Polizeivollzugsbeamte)
  • Bearbeitungstrupp - 4 PVB
  • Beweissicherungstrupp - 6 PVB
  • 6 Festnahmetrupps - je 5 PVB

Daraus ergibt sich eine Einsatzstärke von theoretischen 44 Beamten.[4]

Vorgehen

BFE bewegen sich selbstständig auf Großveranstaltungen, sie observieren Personen und Personengruppen welchen in der Vorfeld Aufklärung ein erhöhtes Störpotential zu gesprochen wird, bei den Observationen sind die auch Beamte in zivil eingesetzt, ebenso werden sie an sensiblen Punkten (Banken, Konzernzentralen etc.). Ziel des Vorgehend des BFE ist die Festnahme Tatverdächtiger bei einer Gerichtsverwertbaren Beweislage, wann der Zeitpunkt gekommen ist entscheiden die Einheiten selbstständig. Oft greifen sie erst nach den Veranstaltungen zu da ihrer Opfer dann weniger aufmerksam sind. Das heißt Störer_innen werden manchmal Stunden (in ausnahmefällen sogar Tage) verfolgt.[5]

Ausbildung

Nach einer Allgemeinen polizeilichen Ausbildung können sich Beamte auf die Laufbahn beim BFE bewerben. Ob die Bewerber_innen den speziellen Anforderungen genügen wird in einem Auswahlverfahren ermittelt, dessen Durchfallquote bei etwa 60% liegt. Nach der Gelungenen Bewerbung folgt eine so genannte Spezialgrundausbildung mit 352 Übungseinheiten á 45 Minuten. Diese Gliedert sich wie folgt:

  • Eingriffsbefugnisse aus der Strafprozeßordnung und dem Polizeiaufgabengesetz (5 UE),
  • Rechtsverordnungen bei Versammlungen und Aufzügen (15 UE),
  • Formen und Methoden gerichtsverwertbarer Beweissicherung und Dokumentation (44 UE),
  • Einsatzbezogene Selbstverteidigung (90 UE).[3][6]

Ausrüstung

Alle BFE-Beamten tragen bei ihren Großeinsätzen Helme mit integrierten Funkt (insofern sie nicht in Zivil operieren), Schutzausrüstung ähnlich die der Bereitschaftspolizei, allerdings mit der Möglichkeit Keramikplatten einzusetzen was Stich- und Schußsicherheit der Ausrüstung herstellt. Die Einsatzkräfte sind weiter mit Pistole und [einsatz mehrzweck stock] Bewaffnet. Exemplarisch hier die Ausstattung einer BF-Einheit aus Thüringen.

  • Fahrzeuge:
    • 1 Krad (neutral),1 PKW Kombi,1 PKW (neutral),
    • 1 LKW (Kombi) neutral,
    • 6 LKW (Kombi) Halbgruppe,
    • 3 Gruppenkraftwagen,
    • 1 Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen, 1 Befehlskraftwagen
  • Waffenwesen:
    • 2 MZP 1 (Mehrzweckpistole zum Verschießen von Gummigeschossen und Gas Granaten),
    • 40 Maschinenpistolen
    • 9mm x 19
  • Sonstiges:
    • 1 Nachtbeobachtungsgerät,
    • 4 Videogeräte,
    • 4 Spiegelreflex Kamera,
    • 1 Schnellschuß Teleobjektiv System,
    • 1 Sucherkamera Objektiv
    • 35 x 105 mm Brennweite,
    • 4 Sofortbildkameras,
    • 1 Metallsuchgerät [3][6]

Quellen

  1. Von Hans-Jürgen Lange, Staat, Demokratie und innere Sicherheit in Deutschland, Seite 205-217
  2. AG Grauwacke, Autonome in Bewegung, Seite 95 &110
  3. 3.0 3.1 3.2 http://www.cilip.de/ausgabe/61/bfe.htm
  4. http://de.wikipedia.org/wiki/Beweissicherungs-_und_Festnahmeeinheit
  5. http://dissentnetzwerk.org/node/1791
  6. 6.0 6.1 http://www.rote-hilfe.de/publikationen/die_rote_hilfe_zeitung/1999/1/bfe_thueringen

Kategorie:Polizei