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Difference between revisions of "Beispiel eines Ungültigwahlzettels"

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[[Kategorie:Aktionen]]
 
[[Kategorie:Berlin]]
 
[[Kategorie:Berlin]]
 
==  Nicht Wählen versus ungültig machen ==
 
 
Angenommen 5% machen den Wahlzettel ungültig.
 
Abends in den Nachrichten:
 
"Wir hatten eine Wahlbeteiligung von 80 %.
 
35% haben Partei 1 gewählt."
 
 
Angenommen diese 5% gehen nicht zur Wahl:
 
Abends in den Nachrichten:
 
"Wir hatten eine Wahlbeteiligung von 75 %.
 
35% haben Partei 1 gewählt."
 
 
Für uns sieht der zweite Abend sehr viel realistischer aus.
 
Wer, der so eine Nachricht hört, weiß schon, dass sich die 35% die Partei 1 gewählt haben
 
NUR auf die gültig abgegebnen Stimmen beziehen?
 
Es hört sich doch so an, als hätten von allen, die zur Wahl gegangen sind,
 
35% Partei 1 gewählt, oder?
 
 
Wenn Du nicht wählen gehst:
 
 
    * Im Gegensatz zu jemanden, der seinen Wahlzettel ungültig macht, hat Dein Handeln Auswirkung. Du minderst die Wahlbeteiligung.
 
      Da diese auch als Gradmesser für die Zufriedenheit der Bürger mit dem politischen System angesehen wird, wird so Deiner Unzufriedenheit Ausdruck verliehen. Deine "Nicht-Stimme" wird im öffentlichen Wahldiagramm angezeigt.
 
 
[http://www.pokobi.de/wahlfilm.php]
 
 
 
== Was bewirkt eine Stimmenthaltung, was eine ungültige Stimme? ==
 
Stimmenthaltung und ungültige Stimme = Nichtwahl
 
 
Eine Stimmenthaltung und die Abgabe einer ungültigen Stimme haben beide den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis – nämlich keinen. Nur in einem Ausnahmefall – der Abgeordnetenhauswahl in Berlin (bis 2004 auch bei der Landtagswahl im Saarland) – gilt für die Berechnung der 5 %-Hürde die Zahl der abgegebenen statt der gültigen Stimmen und könnte so einen marginalen Einfluss haben. Im übrigen zählen sowohl für die Sitzverteilung als auch für die Prozentangaben im Wahlergebnis stets nur die gültigen Stimmen.
 
 
'''Einfluss auf Statistik'''
 
 
In der amtlichen Wahlstatistik werden ungültige Stimmen explizit aufgeführt – mehr aber auch nicht. Es wird nicht festgehalten, warum die Stimmen ungültig sind: Ob dem Wähler etwa die Stimmabgabe zu kompliziert war und er aus Unkenntnis keine gültige Stimme abgegeben hat oder er sich bewusst enthalten bzw. gar Protest ausdrücken wollte. Zur Begründung der ungültigen Stimmabgabe oder der Wahlenthaltung gibt es auch kein Feld auf dem Stimmzettel. '''Erklärungen oder Sprüche auf dem Stimmzettel sehen nur die Wahlhelfer vor Ort.'''
 
 
Häufig wird die Wahlbeteiligung als Gradmesser für die Zufriedenheit der Bürger mit dem politischen System angesehen. Die Wahlbeteiligung setzt sich aber aus den gültigen und ungültigen Stimmen zusammen. '''Wer nicht zu einer höheren Wahlbeteiligung beitragen will, sollte also zu Hause bleiben.'''
 
 
'''Keine Mindestwahlbeteiligung'''
 
 
Es gibt bei Wahlen in Deutschland keine Mindestbeteiligung, die erreicht werden muss, damit die Wahl gültig ist. Selbst wenn 99 Prozent der Wahlberechtigten zu Hause bleiben, wird das Parlament entsprechend dem Stimmergebnis des übrigen Prozents der Wahlberechtigten zusammengesetzt. (Sofern das politische System nicht längst vor Erreichen solcher Zustände in einer Revolution umgestürzt wird.) Im Parlament sitzen auch nicht weniger Abgeordnete, wenn weniger Menschen zur Wahl gehen.
 
 
'''Wer nicht wählt, wählt die Großen'''
 
 
Auch wenn immer gesagt wird, wer nicht wähle, wähle extrem – von der Nichtwahl profitieren rechnerisch gesehen alle Parteien, die man nicht gewählt hätte, und zwar proportional zu ihrem Stimmenanteil. Wenn beispielsweise ein SPD-Wähler einmal nicht wählt, dann dürfte davon am meisten die CDU profitieren, und umgekehrt. Am stärksten schadet man natürlich der Partei, die man gewählt hätte, wäre man zur Wahl gegangen. Hinsichtlich der kleinen Parteien – und damit auch der extremen – gibt es noch den Zusatzeffekt, dass man durch Wahlenthaltung die Fünfprozenthürde ein Stück weit absinken lässt, so dass sie leichter zu überspringen ist. Dieser Effekt ist aber vergleichsweise gering.
 
 
'''Wahlkampfkostenerstattung – kaum Auswirkung durch Nichtwahl'''
 
 
Für jede Stimme erhalten die Parteien Geld. Die Wahlkampfkostenerstattung ist ein Teil der staatlichen Parteienfinanzierung. Für eine Wählerstimme gibt es maximal 0,70 EUR pro Jahr der Legislaturperiode. Allerdings ist der Betrag der staatlichen Parteienfinanzierung auf maximal 133 Mio. EUR pro Jahr begrenzt. Diese Grenze wird regelmäßig deutlich überschritten, weshalb nicht abgegebene oder ungültige Stimmen in der Summe nichts ändern. Sie bewirken nur, dass weniger stark gekürzt werden muss, womit mehr Geld für andere Wahlen und für Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen und Spenden übrig bleibt.
 
 
Wer sowohl den etablierten als auch den extremen Parteien Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung entziehen will, kann dies durch die Wahl einer gemäßigten Kleinstpartei bewirken. Da Parteien nur höchstens so viel Geld vom Staat erhalten, wie sie auch durch Mitgliedsbeträge, Spenden und sonstige Einnahmen selbst erwirtschaftet, kann man sogar versuchen, gezielt eine Partei zu wählen, die die ihr eigentlich zustehenden Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung wegen unzureichender Eigeneinnahmen nicht abrufen kann. Dann – und nur dann – sinkt nämlich die Gesamtsumme von 133 Mio EUR entsprechend. Welche Parteien hierfür in Frage kommen, weiß man aber in der Regel erst im Nachhinein.
 
 
'''Gegenbeispiel: Saarland 1952'''
 
 
Nur in den seltensten Einzelfällen ist in der Abgabe ungültiger Stimmen eindeutig Protest erkennbar: Bei der Landtagswahl im Saarland 1952 waren 24,5 % der Stimmen ungültig. Die hohe Zahl der ungültigen Stimmen erklärt sich mit dem Verbot der Demokratischen Partei Saar (DPS), die eine Wiedervereinigung des Saarlandes mit Deutschland forderte.
 
 
'''Ungültige Stimmabgabe'''
 
 
Für die Bundestagswahl definiert das Bundeswahlgesetz in § 39 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2008 – BGBl. I S. 394) ungültige Stimmen so:
 
 
(1) Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel
 
 
  1. nicht amtlich hergestellt ist,
 
  2. keine Kennzeichnung enthält,
 
  3. für einen anderen Wahlkreis gültig ist,
 
  4. den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt,
 
  5. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.
 
 
In den Fällen der Nummern 1 und 2 sind beide Stimmen ungültig; im Fall der Nummer 3 ist nur die Erststimme ungültig, wenn der Stimmzettel für einen anderen Wahlkreis in demselben Land gültig ist. Bei der Briefwahl sind außerdem beide Stimmen ungültig, wenn der Stimmzettel nicht in einem amtlichen Stimmzettelumschlag oder in einem Stimmzettelumschlag abgegeben worden ist, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält, jedoch eine Zurückweisung gemäß Absatz 4 Nr. 7 oder 8 nicht erfolgt ist. Enthält der Stimmzettel nur eine Stimmabgabe, so ist die nicht abgegebene Stimme ungültig.
 
 
(2) Mehrere in einem Stimmzettelumschlag enthaltene Stimmzettel gelten als ein Stimmzettel, wenn sie gleich lauten oder nur einer von ihnen gekennzeichnet ist; sonst zählen sie als ein Stimmzettel mit zwei ungültigen Stimmen.
 
 
(3) Ist der Stimmzettelumschlag leer abgegeben worden, so gelten beide Stimmen als ungültig.
 
 
[...]
 
Beispiele: Wie gebe ich sicher eine ungültige Stimme ab?
 
 
    * Geben Sie mehr Stimmen ab, als erlaubt sind. Kreuzen Sie mehrere Parteien bzw. mehrere Wahlkreiskandidaten an. Der Wille des Wählers lässt sich dann nicht mehr zweifelsfrei erkennen – die Stimme ist ungültig.
 
    * Streichen Sie die Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel quer durch oder schreiben Sie „ungültiger Stimmzettel“ auf den Stimmzettel.
 
    * Schreiben Sie etwa Ihren Namen und Ihre Telefonnummer sauber und lesbar auf die Vorderseite des Stimmzettels. Damit ist automatisch der ganze Stimmzettel ungültig.
 
    * Auf der Rückseite des Stimmzettels können Sie ausführlich Ihre Beweggründe für Ihre Stimmabgabe darlegen, dies erleichtert die Zuordnung als ungültige Stimme. Gelesen wird das ganze wahrscheinlich nicht, die Wahlhelfer wollen die Auszählung schnell beenden und dann nach Hause.
 
 
Achtung: Zweistimmenwahlrecht!
 
 
Bei der Bundestagswahl und einigen Landtagswahlen haben Sie zwei Stimmen auf einem Stimmzettel. Sie können daher eine Stimme gültig abgeben und die andere ungültig machen (etwa wie vorgehend unter Nr. 1). Eine Stimmenthaltung bei einer Stimme wird in solch einem Fall automatisch als ungültige Stimme gewertet.
 
Elektronische Wahl – explizit ungültig wählen
 
 
Bei elektronischen Wahlen gibt es neben der Möglichkeit, eine Partei oder einen Kandidaten zu wählen, auch die explizite Möglichkeit, ungültig zu wählen. Dies erfordert der Grundsatz der Gleichheit und Freiheit der Wahl. Da der Wähler bei einer normalen Wahl mit Stift und Papier die Wahlfreiheit hat, seinen Stimmzettel ungültig zu machen, muss diese Möglichkeit auch auch bei einer elektronischen Wahl gegeben sein.
 
 
[http://www.wahlrecht.de/lexikon/ungueltig.html]
 

Latest revision as of 17:31, 24 March 2012

Hier ist er! Der beispielhafte UNGÃœLTIGWAHLZETTEL!


Wahlzettel2.gif

Hinweis[edit]

Dieser Wahlschein enthält zwei bewusst fehlerhafte Argumente.

Kategorie:Aktionen Kategorie:Berlin