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(Welche Rechte habe ich?)
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Das im Grundgesetz steht,das jeder mensch als eigenständige Persönlichkeit anerkannt wird(Art.1)und die Freiheit auf körperliche Bewegungsfreiheit hat (Art.2)ferner alle Menschen vor Gesetz gleich sind(Art.3)zeigt nur,daß unsere Gesetzgebung Lug und Trug ist.Es sei denn die Machthabenden würden sich zu der faschistichen aber für sie ehrlichen Behauptung durchringen,das für sie Leute bis zu ihrem 18.Lebensjahr keine Menschen sind.... Aber trotzdem,Es gibt da ein paar Sachen,wo du ganz offiziell dein Maul aufmachen solltest: Als Jugendliche/R hast du auf jedenfall ein Mitspracherecht(§5SGB)was irgendwelche Maßnahmen oder Wohnorte angeht.Über deinen Kopf hinweg darf nicht entschieden werden.Wenn Beschwerden,Eingaben oder ein Widerspruch beim Jugendamt nix nützen besteht die Möglichkeit Gerichte anzurufen.
 
Das im Grundgesetz steht,das jeder mensch als eigenständige Persönlichkeit anerkannt wird(Art.1)und die Freiheit auf körperliche Bewegungsfreiheit hat (Art.2)ferner alle Menschen vor Gesetz gleich sind(Art.3)zeigt nur,daß unsere Gesetzgebung Lug und Trug ist.Es sei denn die Machthabenden würden sich zu der faschistichen aber für sie ehrlichen Behauptung durchringen,das für sie Leute bis zu ihrem 18.Lebensjahr keine Menschen sind.... Aber trotzdem,Es gibt da ein paar Sachen,wo du ganz offiziell dein Maul aufmachen solltest: Als Jugendliche/R hast du auf jedenfall ein Mitspracherecht(§5SGB)was irgendwelche Maßnahmen oder Wohnorte angeht.Über deinen Kopf hinweg darf nicht entschieden werden.Wenn Beschwerden,Eingaben oder ein Widerspruch beim Jugendamt nix nützen besteht die Möglichkeit Gerichte anzurufen.
  
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Es macht nen großen Unterschied,welches Jugendamt für dich zuständig ist.Jedes handelt anders und die Jugendämter in Bayern sind natürlich beschissener drauf als die in Norddeutschland.Da in den Einrichtungen und Ämtern ja überall Pädagogen sitzen reagieren die auch so,wie du auf die zugehst.Du hast ein Recht auf Versorgung und gegen deinen Willen kann eigentlich auch nicht gewaltsam vorgegangen werden.Die gewaltsamen Übergriffe der Bevormunder sind auch eher die Ausnahme.Also sag klar,sachlich und bestimmt was du willst.Und wenn du eigenständig unterwegs sein willst,sag auch das und besteh dadrauf.Vielleicht hast du Glück und kannst dadurch halblegal und unbehelligt unterwegs sein.
  
Recherchier weiter und schreib was dazu.Das kann noch nicht alles sein!!!!!!!!!!
 
  
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Recherchier weiter und schreib was dazu.Das kann noch nicht alles sein!!!!!!!!!!
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Schau auch mal ins Kinderjugendhilfegesetz(KJHG)oder ins Familienrecht.
 
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Revision as of 18:29, 8 October 2006

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Rechtliches

  • Identität
  • wo ist es gefährlich
  • was tun wenn ich erwischt werde

Welche Rechte habe ich?

Deine Rechte werden bis zum 18.Lebensjahr mit den Füßen getreten.Zwar beginnt das Bürgerliche Gesetzbuch bei §1 mit dem netten Satz"Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt"und selbst das Bundesverfassungsgericht hat schon per Grundsatzurteil(BVerGE24,119,144:...Art.1u.2 des GG gelten auch für Kinder...)festgestellt,"das Kinder ein eigenes Recht auf die Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben"in der Praxis interressiert das keinen.

Eigentlich darf ja auch(lt.BGB§1631)von Eltern(u.ä.)"keine Gewalt gegen Kinder angewendet werden,was ja weitergedacht bedeutet,das selbige nicht gegen ihren Willen zur Schulä geschickt werden oder ihnen ein bestimmter Wohnort vorgeschrieben werden kann aber erzähl das mal dem Jugendamt.Das hat nähmlich ein gewisser Hitler ins Leben gerufen damit kontrolliert und gesteuert werden kann,daß sich die Jugend Staatskonform entwickelt.Das klappt ja so auch noch bis heute.

Das im Grundgesetz steht,das jeder mensch als eigenständige Persönlichkeit anerkannt wird(Art.1)und die Freiheit auf körperliche Bewegungsfreiheit hat (Art.2)ferner alle Menschen vor Gesetz gleich sind(Art.3)zeigt nur,daß unsere Gesetzgebung Lug und Trug ist.Es sei denn die Machthabenden würden sich zu der faschistichen aber für sie ehrlichen Behauptung durchringen,das für sie Leute bis zu ihrem 18.Lebensjahr keine Menschen sind.... Aber trotzdem,Es gibt da ein paar Sachen,wo du ganz offiziell dein Maul aufmachen solltest: Als Jugendliche/R hast du auf jedenfall ein Mitspracherecht(§5SGB)was irgendwelche Maßnahmen oder Wohnorte angeht.Über deinen Kopf hinweg darf nicht entschieden werden.Wenn Beschwerden,Eingaben oder ein Widerspruch beim Jugendamt nix nützen besteht die Möglichkeit Gerichte anzurufen.

Es macht nen großen Unterschied,welches Jugendamt für dich zuständig ist.Jedes handelt anders und die Jugendämter in Bayern sind natürlich beschissener drauf als die in Norddeutschland.Da in den Einrichtungen und Ämtern ja überall Pädagogen sitzen reagieren die auch so,wie du auf die zugehst.Du hast ein Recht auf Versorgung und gegen deinen Willen kann eigentlich auch nicht gewaltsam vorgegangen werden.Die gewaltsamen Übergriffe der Bevormunder sind auch eher die Ausnahme.Also sag klar,sachlich und bestimmt was du willst.Und wenn du eigenständig unterwegs sein willst,sag auch das und besteh dadrauf.Vielleicht hast du Glück und kannst dadurch halblegal und unbehelligt unterwegs sein.


Recherchier weiter und schreib was dazu.Das kann noch nicht alles sein!!!!!!!!!! Schau auch mal ins Kinderjugendhilfegesetz(KJHG)oder ins Familienrecht. Kategorie:AusreiszerInnen-Wiki