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Grundgesetz
Das Grundgesetz(GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, die 8.05.1949 vom Parlamentarischen rat beschlossen wurde, und am 23.05.1949 in Kraft trat.
Inhalt
Das GG besteht aus drei Teilen, der Präambel, den Grundrechten, und einem Organisatorischen Teil.
Präambel
Die Präambel ist sozusagen das "Vorwort" des Grundgesetzes, und sagt aus, das sich das Deutsche Volk
- "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Wille beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen [...]"
dieses Grundgesetz gegeben hat.
Grundrechte
Artikel 1 - Artikel 19 umfassen alle Grund- und Bürgerrechte der Bundesrepublik, sowie Bestimmungen über die Einschränkung von eben diesen Rechten. Zu den Grundrechten gehören z.B.:
- Meinungsfreiheit (Art. 5)
- Versammlungsfreiheit (Art. 8)
- Ungesetzlichkeit der Wohnung (Art. 13)
Organisatorisches
Die Artikel 20 bis 146 beinhalten die politische Struktur der Bundesrepublik sowie Bestimmungen zum Finanzwesen, der Rechtsprechung, der Zusammensetzung von Bundesrat, Bundestag und der Bundesregierungen, und für den Verteidigungsfall.
Weblinks
- Das Grundgesetz auf gesetze-im-internet.de