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Talk:Heterosexismus
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Naja würde sagen da passt doch Deutschland mit dem §175 wunderbar. Gleich 3 Mal zum einen werden Frauen und Männer unterschieden, zum zweiten war das vom KZ in den Knast, zum dritten wird der Paragraph bis Heute(!) als Pädophilenparagraph bezeichnet(Achtung: Mißbrauch von Minderjährigen gabs, gibts und darum gings beim §175 nicht!) --lucki 00:19, 30. Jun 2006 (UTC)
- Im Zuge der Gesetzesharmonisierung nach der deutschen Wiedervereinigung wurde 1994 der § 175 StGB gestrichen. Stattdessen sollen Jugendliche (Jungen und Mädchen) durch den § 182 StGB vor "Verführung" geschützt werden. --Anna 00:54, 30. Jun 2006 (UTC)
- Ich habe Schwierigkeiten die beiden §§ in einen Topf zu schmeissen. Irgendwie sehe ich beim §182 nicht den Sexismus, nicht die spezielle Ausrichtung auf Schwule, auch nicht auf Homosexualität... . Beim §182 sehe ich einen Schutz gegen Übergriffe - das war der §175 gar nie überhaupt nicht. Der §175 war nach dem Motto:"Schwul ist Pervers und vor der Perversität sollten Jugendliche geschützt werden, damit sie sich gesund [meint Hetero] entwickeln können" - nicht aber vor Übergriffen. Das ist im §182 nicht mehr so. Ja, sie haben ihn 1994 gestrichen - Zeit war's. Ich glaube da ist in Europa nichts vergleichbares.--lucki 10:48, 30. Jun 2006 (UTC)