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Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit
Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (Abk. BFE) sind Spezialeinheiten der Landesbereitschaftspolizeien und Bundesbereitschaftspolizei in Deutschland. Sie Grenzen sich, in Auftrag und Ausrüstug, klar zu Spezialeinsatzkommando ab. Dies ist in der Polizeidienstvorschrift 100 Geregelt.
Geschichte
Die Proteste 68'er Bewegung stellten die Polizei vor das Problem, dass Versammlungen an Spontaneität gewannen und somit für die Polizei nicht mehr so leicht kontrollierbar waren. Zuvor waren Politische Versammlungen meist von Zentralistischen Strukturen organisiert worden, die selber für einen geordneten Ablauf ihrer Veranstaltung sorgten und deren Versammlungsleiter im Zweifelsfall für Störungen verantwortlich gemacht wurde. Die Möglichkeiten, die der damals paramilitärisch ausgerüsteten Polizei zur Verfügung standen, wurden weiter begrenzt, da es im Zuge der Bewegung zu massiven Forderungen nach Demokratisierung kam. Auflagen wie Demonstrant_innen hätten sich nur in Dreierreihen zu bewegen passten nicht mehr in das gesellschaftlich vorherrschende Verständnis von Demokratie. Weiter wurde in Polizeikreisen die Erkenntnis gewonnen, dass, wenn sie sich in Auseinandersetzungen begab, sie sich damit selber delegitimierte. Somit kam es ab 1969 zu diversen Polizeireformen, welche mit dem 'Programm für Innere Sicherheit' von der Innenministerkonferenz 1972 weitestgehend abgeschlossen waren. Doch die Forderungen nach Demokratisierung, welche auch aus Polizeikreisen kamen, wurden weitestgehend umgangen und so blieb die Reform technokratisch-organisatorischer Natur. Es kam zu Zentralisierung und Spezialisierung. Einsatzmittel wie Maschinengewehre und Granatwerfer wurden abgeschafft, CN-Gas, Wasserwerfer, Helme und Schilder wurden verbessert bzw. angeschafft. Einsatztaktisch wurde nun Wert darauf gelegt, zwischen Demonstrant_innen und Störer_innen zu unterscheiden, um so der Polizei einen demokratischeren Anstrich zu verpassen und eine damals drohende Demokratisierung der internen Struktur der Polizei zu vermeiden.
In den Jahren '75 bis '79 wurde die Transformation zu einem effektiven Polizeiapparat, unter dem Druck der Terrorismusabwehr, weiter voran getrieben. Mit den Sozialen Bewegungen ab 1979 geriet die Polizei abermals unter Druck. Besonders die schwierige Einsatzlage bei der Räumung Besetzter Häuser stellte die Polizei vor eine Menge Probleme: Einerseits musste eine Solidarisierung in der Bevölkerung vermieden werden, andererseits wurden durch die Häuserkampfbewegung massiv Rechtsgüter angegriffen. Auch der Umgang mit der Friedensbewegung, welche nicht als Störer_innen, im Polizeilichen Sinne, wahrgenommen werden konnten, welche aber dennoch, z.B. durch die Blockade von Bundeswehreinrichtungen, massiv den Staat in seiner Integrität in Frage stellten, war seiner Zeit eine schwierige Angelegenheit.[1] Dazu kam die Vermischung der beiden Protestbewegungen, so z.B. Anfang der Achtziger beim Widerstand gegen die Startbahn West oder später '85 bei den Anti-AKW-Protesten in Wackersdorf.[2] Hier war dem Widerstand zum großen Teil seitens der Polizei nur mit massiver Gewalt bei zu kommen. Nun wurde der Versuch unternommen, wieder hoch gerüstet Polizeieinheiten ins Spiel zu bringen. Doch die Versuche Massenveranstaltungen mit SEK zu kontrollieren, mündeten meist aufgrund der außerordentlichen Brutalität der Beamten in Skandalen. Dennoch wurde an dem Konzept Spezialeinheiten mit besonders brisanten Situationen zu betrauen festgehalten, wobei diese jedoch speziell ausgebildet wurden. Die erste Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit wurde 1985 in Hessen aufgebaut, wobei andere Bundesländer vergleichbare Einheiten bildeten (MEK, USK, ZSK, ZNSK, E-Schicht, EbLT). Mit der Innenministerkonferenz von 1995 wurde dann der Aufbau allen Bundesländern empfohlen.[3] Bis Auf die Bundesländer Bayern und Berlin hat inzwischen jedes Bundesland diese Empfehlung umgesetzt. In Bayern besteht weiterhin das dem BFE vergleichbare USK. In Berlin sind den meisten Hundertschaften Festnahmezüge angeschlossen.
Struktur
Die Angliederung bzw. Unabhängigkeit der BFE ist von Bundesland zu Bundesland, sowie bei der Bundespolizei unterschiedlich. Die Einheiten selber bestehen aus:
- Führungstrupp - 4 PVB (Polizeivollzugsbeamte)
- Bearbeitungstrupp - 4 PVB
- Beweissicherungstrupp - 6 PVB
- 6 Festnahmetrupps - je 5 PVB
Daraus ergibt sich eine Einsatzstärke von theoretischen 44 Beamten.[4]
Vorgehen
BFE bewegen sich selbstständig auf Großveranstaltungen, sie observieren Personen und Personengruppen, welchen in der Vorfeld-Aufklärung ein erhöhtes Störpotential zugesprochen wird. Bei den Observationen sind auch Beamte in zivil eingesetzt, ebenso wie an sensiblen Punkten (Banken, Konzernzentralen etc.). Ziel des Vorgehens der BFE ist die Festnahme Tatverdächtiger bei einer Gerichtsverwertbaren Beweislage, wann der Zeitpunkt gekommen ist entscheiden die Einheiten selbstständig. Oft greifen sie erst nach den Veranstaltungen zu, da ihre Opfer dann weniger aufmerksam sind. Das heißt Störer_innen werden manchmal Stunden (in ausnahmefällen sogar Tage) verfolgt.[5]
Ausbildung
Nach einer Allgemeinen polizeilichen Ausbildung können sich Beamte auf die Laufbahn bei der BFE bewerben. Ob die Bewerber_innen den speziellen Anforderungen genügen wird in einem Auswahlverfahren ermittelt, dessen Durchfallquote bei etwa 60% liegt. Nach der Gelungenen Bewerbung folgt eine so genannte Spezialgrundausbildung mit 352 Übungseinheiten á 45 Minuten. Diese Gliedert sich wie folgt:
- Eingriffsbefugnisse aus der Strafprozeßordnung und dem Polizeiaufgabengesetz (5 UE),
- Rechtsverordnungen bei Versammlungen und Aufzügen (15 UE),
- Formen und Methoden gerichtsverwertbarer Beweissicherung und Dokumentation (44 UE),
- Einsatzbezogene Selbstverteidigung (90 UE).[3][6]
Ausrüstung
Alle BFE-Beamten tragen bei ihren Großeinsätzen Helme mit integrierten Funkgeräten (insofern sie nicht in Zivil operieren), sowie Schutzausrüstung ähnlich der der Bereitschaftspolizei, allerdings mit der Möglichkeit Keramikplatten einzusetzen, was Stich- und Schußsicherheit der Ausrüstung herstellt. Die Einsatzkräfte sind weiter mit Pistole und einsatz mehrzweck stock Bewaffnet. Exemplarisch hier die Ausstattung einer BF-Einheit aus Thüringen.
- Fahrzeuge:
- 1 Krad (neutral),1 PKW Kombi,1 PKW (neutral),
- 1 LKW (Kombi) neutral,
- 6 LKW (Kombi) Halbgruppe,
- 3 Gruppenkraftwagen,
- 1 Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen, 1 Befehlskraftwagen
- Waffenwesen:
- 2 MZP 1 (Mehrzweckpistole zum Verschießen von Gummigeschossen und Gas Granaten),
- 40 Maschinenpistolen
- 9mm x 19
- Sonstiges:
Quellen
- ↑ Von Hans-Jürgen Lange, Staat, Demokratie und innere Sicherheit in Deutschland, Seite 205-217
- ↑ AG Grauwacke, Autonome in Bewegung, Seite 95 &110
- ↑ 3.0 3.1 3.2 http://www.cilip.de/ausgabe/61/bfe.htm
- ↑ http://de.wikipedia.org/wiki/Beweissicherungs-_und_Festnahmeeinheit
- ↑ http://dissentnetzwerk.org/node/1791
- ↑ 6.0 6.1 http://www.rote-hilfe.de/publikationen/die_rote_hilfe_zeitung/1999/1/bfe_thueringen