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Difference between revisions of "Demokratie:Zitate:APO-Calypse"

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Diese ausgewählten Auszüge und Zitate sind Arbeitsmaterial für das Seminar "[[Herrschaftsfreie_Welt%3F_%28Seminar%29 | Herrschaftsfreie Welt]]. Anarchie, Basisdemokratie, Radikaldemokratie und andere Utopien", welches vom  21.-23. April 2006 in der Projektwerkstatt Saasen statt findet.
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Diese ausgewählten Auszüge und Zitate sind Arbeitsmaterial für das Seminar [[Herrschaftsfreie_Welt%3F_%28Seminar%29 | "Herrschaftsfreie Welt]]. Anarchie, Basisdemokratie, Radikaldemokratie und andere Utopien", welches vom  21.-23. April 2006 in der Projektwerkstatt Saasen statt findet.
 
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Revision as of 23:48, 25 March 2006

Diese ausgewählten Auszüge und Zitate sind Arbeitsmaterial für das Seminar "Herrschaftsfreie Welt. Anarchie, Basisdemokratie, Radikaldemokratie und andere Utopien", welches vom 21.-23. April 2006 in der Projektwerkstatt Saasen statt findet.


Auszüge und Zitate: Demokratie und Recht

Definition

Demokratie heißt "Herrschaft des Volkes". ... Die Millionen Einwohner eines Staates sind nicht wie eine Familie in einem Raum zu versammeln. Die Staatsbürger benutzen ihr Stimmrecht, um Abgeordnete zu wählen, die sie im Parlament vertreten und in ihrem Namen Gesetze beschließen. Jeder Bürger hat die Wahl zwischen den Vertretern zweier oder mehrerer Parteien, die unterschiedliche Interessen durchsetzen wollen. Die dritte Grundlage einer Demokratie ist also die Freiheit der Entscheidung zwischen mehreren Angeboten. ... Demokratie kann nur verwirklicht werden, wenn alle Bürger im Staat begreifen, daß sie selbst der Staat sind. Demokratie erfordert von jedem Bürger Mitarbeit, Mitverantwortung und die Bereitschaft, über das eigene Wohl hinaus am Wohl der Gemeinschaft mitzuwirken. Nicht alle Menschen sind dazu bereit und fähig.

  • Hilde Kammer/Elisabeth Bartsch,1993, "Jugendlexikon Politik", Rowohlt Taschenbuch Verlag in Reinbek (S. 52 f.)


... die Herrschaftsform, in der die ausgeübte Macht ideell auf das Volk als höchstem Gewaltträger zurückgeführt wird und dieses die konkrete Regierungsgewalt legitimiert und kontrolliert. Die wesentl. Grundelemente der D. sind: a) Volkssouveränität: ihre Konkretisierung u. Ausübung durch Repräsentationsorgane, Verantwortung der Regierenden gegenüber den Regierten ... Voraussetzungen der D. sind ferner die Förderung der allg. Erziehung und eine gewisse geistige Gemeinschaft aller Staatsbürger, ein Mindestbestand an gemeinsamen Überzeugungen moral.-eth. Art.

  • Herder-Lexikon Politik, Ausgabe für die Hess. Landeszentrale für politische Bildung, 1991 (S. 229 f.)


Oberbegriff für eine Vielzahl politischer Ordnungen, denen die begründete und rechtmäßige Berufung von Herrschaft auf den Willen des Volkes im Sinne von Demos und die Rechenschaftspflichtigkeit der Herrscher gegenüber den Herrschaftsunterworfenen gemeinsam ist. Im Unterschied zum älteren Demokrateibegriff, der auf die Volksversammlungsherrschaft in den Stadtstaaten (Polis) der griechischen Antike gemünzt war ..., dient D. in den neuzeitlichen Massendemokratien zur Bezeichnung einer Institutionenordnung oder einer Staatsform von Kleinstaaten und Flächenstaaten, in denen die Herrschaft aus dem Volk hervorgeht und durch seine Repräsentanten ... und letztlich unter Berufung auf sein Interesse oder das Interesse der Mehrheit ausgeübt wird ...

  • Manfred G. Schmidt, 1995, "Wörterbuch zur Politik", Alfred Kröner Verlag (S. 205 f.)


Mit struktureller Gewalt ist sachlich zunächst nichts anderes als das Recht selber gemeint. Es handelt sich hier um rechtlich geregelte Verteilungsmuster von Macht- und Einflußchancen, von Partizipations- und Verfügungsmöglichkeiten in den verschiedenen sozialen Systemen der Gesellschaft, wie dem Staat, der Wirtschaft und dem Bildungs- und Ausbildungssystem oder der Familie.

  • Calliess, Rolf-Peter (2005), “Dialogisches Recht“, Mohr Siebeck in Tübingen (S. 138)


Rechtsstaat ist die organisierte Lebensform des Volkes.

  • Roland Freisler, Präsident des Volksgerichtshofes der Nationalsozialisten (1937, zitiert nach Informationen zur politischen Bildung 200, Bonn, S. 5)


Grundgesetz Art. 1, Abs. 1: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Art. 9, Abs. 2: Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. Art. 18: Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.


Regieren des Volkes, durch das Volk und für das Volk.

  • Abraham Lincoln, "Gettysburg Adress, 19.11.1863", zitiert in: Massing, Peter/Breit, Gotthard (2002): „Demokratie-Theorien“, Wochenschau Verlag Schwalbach, Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn (S. 165)


Die Demokratie ist nichts als ein Niederprügeln des Volkes durch das Volk für das Volk.

  • Oscar Wilde, "Die Seele des Menschen unter dem Sozialismus"


Arbeit, Ökonomie und Eigentum

Entstaatlichung entzieht wichtige Wirtschaftsbereiche auch einer langfristig und an einer nachhaltigen Entwicklung orientierten ökologischen Politik, auf die sich die Bundesregierung und inzwischen auch die Länder und viele Kommunen verpflichtet haben.

  • Peter Hauschild, "Erfolgreichste Ideologie unserer Zeit" in: Express 12/2004 (S. 10) - auch erschienen im Buch "Privatisierung: Wahn & Wirklichkeit" in der Reihe Attac Basis Texte 9, Hamburg 2004)


Staat und Herrschaft

Dieser gemeinsame Wille muß mit einer Macht, und zwar mit einer Übermacht, gegen die die Macht jedes Einzelnen unendlich klein sei, versehen werden, damit er über sich selbst, und seine Erhaltung durch Zwang halten könne: die Staatsgewalt. Es liegt in ihr zweierlei: das Recht zu richten, und das Recht, die gefällten Rechtsurteile auszuführen.

  • Fichte, Johann Gottlieb, "Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre" (1796). PhB 256, Nachdruck 1991, zitiert in: Weber-Fas, Rudolf (2003): Staatsdenker der Moderne, UTB Mohr Siebeck in Tübingen (S. 188)


Das Gesetz ist das Eigentum einer unbedeutenden Klasse von Vornehmen und Gelehrten, die sich durch ihr eigenes Machtwerk die Herrschaft zuspricht.

  • Georg Büchner, Der Hessische Landbote (gefunden in: G. Büchner, 1813-1837, Verlag für literarische Produkte, Fernwald 1985)


Natürlich fällt das Recht nicht vom Himmel. Zuerst wird in Rechtssätze gegossen, was üblich ist. Und üblich ist, daß die Starken sich die Rechte nehmen, die sie brauchen.

  • Eppler, Erhard (2005): "Auslaufmodell Staat?", Suhrkamp Verlag in Frankfurt (S. 9)


Die Rechtsordnung gilt, die sich faktisch Wirksamkeit zu schaffen vermag ... Wer Recht durchzusetzen vermag, beweist damit, daß er Recht zu setzen berufen ist.

  • G. Radbruch (1950), Rechtsphilosophie, Stuttgart, zitiert nach: Kühnl, Reinhard (1971): "Formen bürgerlicher Herrschaft", Rowohlt Taschenbuchverlag in Reinbek (S. 58)


Wenn es also der natürlichen Bestimmung des Menschen entspricht, in Gesellschaft mit vielen zu leben, so muss unter den Menschen etwas sein, wodurch die vielen gelenkt werden. Wären nämlich viele Menschen beisammen und jeder nur auf das bedacht, was ihm selbst angemessen erscheint, so würde die Gesellschaft nach entgegengesetzten Richtungen auseinandergeraten, falls nicht eben jemand da wäre, der für das Sorge trägt, was das Wohl der Gesellschaft betrifft. ( ... ) Denn das Eigene und das Gemeinsame ist nicht dasselbe. Durch das Eigene entstehen die Unterschiede, durch das Gemeinsame wird alles zur Einheit verbunden. Verschiedene Vorgänge haben aber auch verschiedene Ursachen. Es muss also außer dem, was jeden antreibt, sein Wohl im Auge zu haben, noch etwas anderes geben, das ihn bewegt, das Gemeinwohl der Gesellschaft zu beachten. (...) Es muß also in jeder Vielheit etwas geben, das regiert. (...) Hiermit ist deutlich gezeigt, was zu dein Begriff des Königs gehört: einer zu sein, der anderen als Herr vorangesetzt ist und doch wie ein Hirte wirkt, indem er das Gemeinwohl der Gesellschaft, nicht aber seinen eigenen Vorteil im Auge hat. (...)

  • Thomas von Aquin: Ãœber die Herrschaft der Fürsten (De regimine principum), Stuttgart 1975, übersetzt von Friedrich Schreyvogl, 1 (1), 1 (15), 1 (14), zitiert in: Massing, Peter/Breit, Gotthard (2002): „Demokratie-Theorien“, Wochenschau Verlag Schwalbach, Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn (S. 65 f.)


Der Staat ist, ebenso wie die ihm geschichtlich vorausgehenden politischen Verbände, ein auf das Mittel der legitimen (das heißt: als legitim angesehenen) Gewaltsamkeit gestütztes Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen. Damit er bestehe, müssen sich also die beherrschten Menschen der beanspruchten Autorität der jeweils herrschenden fügen. Wann und warum tun sie das? Auf welche inneren Rechtfertigungsgründe und auf welche äußeren Mittel stützt sich diese Herrschaft? ... Herrschaft kraft »Legalität«, kraft des Glaubens an die Geltung legaler Satzung und der durch rational geschaffene Regeln begründeten sachlichen »Kompetenz«, also: der Einstellung auf Gehorsam in der Erfüllung satzungsmäßiger Pflichten: eine Herrschaft, wie sie der moderne »Staatsdiener« und alle jene Träger von Macht ausüben, die ihm in dieser Hinsicht ähneln. - Es versteht sich, daß in der Realität höchst massive Motive der Furcht und der Hoffnung - Furcht vor der Rache magischer Mächte oder des Machthabers, Hoffnung auf jenseitigen oder diesseitigen Lohn - und daneben Interessen verschiedenster Art die Fügsamkeit bedingen.

  • Max Weber: Politik als Beruf, in: Studienausgabe der Max-Weber-Gesamtausgabe, Bd. I/17, (S. 36-57), zitiert in: Weber-Fas, Rudolf (2003): Staatsdenker der Moderne, UTB Mohr Siebeck in Tübingen (S. 335)


Die Macht des Staates ist aber gefährlicher wie jede andere Macht, weil sie mit dem Anspruch auftritt, Ausdruck des allgemeinen Willens zu sein und die von ihr der Arbeit abgenommenen Reichtümer dem allgemeinen Nutzen zuzuführen. In Wahrheit dienen diese Reichtümer ausschließlich der Erhaltung des Staates selbst, das heißt der Macht der Obrigkeit, die die Ohnmacht der Regierten braucht.

  • Erich Mühsam, zitiert in: Wilk, M., 1999: "Macht, Herrschaft, Emanzipation". Trotzdem Verlag Grafenau (S. 12)


Dieser demokratie Rechts- und Interventionsstaat verdankt seine Legitimität dem demos, dem Volk, also den Citoyennes und Citoyens, die diesen Staat bilden, bejahen und tragen. Er ist auf ihre Loyalität angewiesen.

  • Eppler, Erhard (2005): "Auslaufmodell Staat?", Suhrkamp Verlag in Frankfurt (S. 9)


Genauer bildet der politische Staat das (durchaus klassisch zu nennende) rechtliche Werkzeug, die Massen von politischen Entscheidungen fernzuhalten und politische Herrschaft zum Reservat mehr oder minder geschlossener Gruppen zu machen. In der verfassungsstaatlichen Form liegt die Geschlossenheit keineswegs darin, daß zufälligen Einzelnen der Eintritt in diese Gruppen verwehrt wäre (obwohl der Zugang außerordentlich erschwert wird). Nur öffnet der Eintritt in die Gruppen allein den Weg zur Übernahme von staatlicher Macht.

  • Agnoli, Johannes (1967), "Die Transformation der Demokratie", Voltaire Verlag in Berlin (S. 43)


Revolution und Organisierung

Die Geltung des Rechts in der Welt sicherzustellen - und zwar mit allen erforderlichen Mitteln -, muss daher vornehmstes Gebot internationaler Solidarität gerade im Selbstverständnis von Linken sein.

  • Rose, Jürgen, "Die Linke und das Völkerrecht" in: Freitag, 2.12.2005 (S. 6)


Demokratie oder Barbarei

  • Dahn, Daniela (2005), "Demokratischer Abbruch", Rowohlt Verlag in Reinbek


Mehr Demokratie! Die Polizei kommt, die Demokratie geht! Demokratie Jetzt! Ausnahmezustand oder demokratische Zivilgesellschaft? Eine demokratische Verfassungsordnung kann nur dann bestimmende Kraft entfalten, wenn sie vom demokratischen Souverän, dem Volk, auch verteidigt wird. Mehr Staat wagen!

  • Slogan aus sozialen Bewegungen


Daraus ergibt sich, dass Staaten mehr Spielraum haben sollten, um dem Gemeinwohl mehr Geltung zu verschaffen. ... Ökologie und Gerechtigkeit werden WTO’s Stiefkinder bleiben, wenn nicht der politische Spielraum für Nationen in der Handelspolitik erweitert wird.

  • „Das Jo’burg Memo“ (Heinrich-Böll-Stiftung, 2002, Berlin, S. 7 und 69)


Was vor allem erreicht werden muß, sind Gesetze, die die Menschen zwingen, „moralisch“ zu handeln.

  • Helmut F. Kaplan in der Tierbefreiung aktuell, Juni 2002 (S. 26)


Die Rechtsordnung ist aber auch eine Friedensordnung, die Respekt verdient, so dass sie nicht leichtfertig verletzt werden sollte. ... Die Rechtsordnung sollte daher ohne gute Gründe nicht geschwächt, sondern gestärkt werden. Die überzeugendsten Aktionen sind die, die für das Recht kämpfen und sich nicht über das Recht hinwegsetzen.

  • "Handout zum Workshop Rechtliches" auf der Attac-Aktionsakademie 2004 in Marburg, Autor und Referent: Michael Günther, Rechtsanwalt und Greenpeace-Rechtsberater


„Naturschutz ist angewandter Patriotismus" sagte DNR-Präsident Hubert Weinzierl

  • Gemeinsame Pressemitteilung deutscher Naturschutzverbände mit der damaligen CDU-Chefin Merkel


Kollektiv und Individuum

Die Freiheit des einzelnen hört da auf, wo sie durch die eines anderen begrenzt wird. Diese geläufige Redewendung finde eine juristische Entsprechung im so genannten Schrankenmodell der Freiheit und des Rechts. Schapp beschrieb dessen Ursprung im Werk des antiken Philosophen Plato und die Weiterentwicklungen im Christentum sowie der Aufklärung. Plato schrieb, dass Menschen Begehrungen hätten, die zum Exzess führten. Dieser könne nur durch die Vernunft verhindert, das "Immer-Mehr-Haben Wollen" eingegrenzt werden. "Bei dem von Plato gezeichneten Verhältnis von Begehrungen und sie bändigender Vernunft dürfte es sich um das Urmodell des Schrankendenkens handeln, das allen späteren Modellen zu Grunde liegt", erklärte Schapp. Die christliche Lehre habe es heilsgeschichtlich weiterentwickelt. Zur Zeit der Aufklärung philosophierten zum Beispiel Hobbes und Kant, wodurch Freiheit begrenzt werde. Sie knüpften zwar an die christliche Tradition an, doch erfolgte dabei auch eine "Zurückdrängung der Theologie".

  • Bericht des Gießener Anzeigers am 9.2.2006 zur Abschiedsvorlesung des Rechtswissensschafts-Prof. Jan Schapp (Uni Gießen)


Die Verfassung der Deutschen ist von der Erkenntnis geprägt, dass auch ein demokratischer Staat nur existieren kann, wenn ein Konsens über bestimmte Werte besteht. Der Kernbestand unseres Staatswesens ist deshalb jeder Disposition entzogen. Er ist ein Konsens, der einen weiten Spielraum für unterschiedliche, gegensätzliche Standpunkte und Interessen bietet. Die Bürgerinnen und Bürger sollen diese Verfassung, die sie tragenden Grundsätze und damit auch diesen Staat innerlich bejahen und sich ihnen verpflichtet fühlen.

  • Einbürgerungstest der Hessischen Landesregierung, zitiert aus: FR, 16.3.2006 (S. 9)


So empfangen heute die demokratischen Verfassungs- und Verfahrensprinzipien aus der allgemeinen Erfahrung der Fehlbarkeit der menschlichen Natur ihren Sinn. Gäbe es nur weise und kluge Menschen, dann brauchte man keine besonderen Sicherungen, um die Freiheit alles dessen, was Menschenantlitz trägt, zu verwirklichen. weil aber der Verführung zum Mißbrauch vor allem ausgesetzt ist, wer Macht ausübt, darum bedarf es der komplizierten demokratischen Kontrollen und Mechanismen, um die für die Ordnung des Gemeinwesens notwendige Macht zu begrenzen und zu disziplinieren und dadurch den Bestand der Freiheit auf Dauer zu sichern.

  • Besson, W./Jasper, G. (1966), "Das Leitbild der modernen Demokratie", Paul List Verlag München (herausgegeben von der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung, S. 11)


Individuen und Minderheiten müssen sich nicht bedingungslos einer Mehrheit beugen, die sich ja auch irren kann. Leben, Freiheit und Eigentum genießen den Schutz des Rechtes.

  • Vorländer, Hans: "Demokratie - die beste Herrschaftsform " in: Informationen zur politischen Bildung 284 (S. 57)


Das Volk ist eine Einheit mit einem Willen und ist einer Handlung fähig; all das kann von einer Menge nicht gesagt werden. Das Volk herrscht in jedem Staate, selbst in der Monarchie; denn da äußert das Volk seinen Willen durch den eines Menschen. ... und (wenn dies auch paradox ist) der König ist das Volk.

  • Hobbes, T., 1642: "Vom Menschen. Vom Bürger". Meiner Hamburg 1994 (S. 198)


Auch muß klar sein, daß es letztlich die Gesellschaft selbst ist, die sich durch das Medium des Staates diese Spielregeln setzt, deren Ziel die freiheitliche Ordnung des sozialen Lebens ist. Ordnung bedeutet deshalb hier immer nur Ordnung für die Freiheit, nie Ordnung um ihrer selbst willen.

  • Besson, W./Jasper, G. (1966), "Das Leitbild der modernen Demokratie", Paul List Verlag München (herausgegeben von der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung, S. 14)


Wir sind Papst (Bild-Zeitung).

  • Deutschland wird Papst. (Frankfurter Rundschau, Internet-Jahresrückblick am 31.12.2005)


Matthäus 25, Vers 31 bis 35 Wenn aber des Menschen Sohn kommen wird in seiner Herrlichkeit ... werden vor ihm alle Völker versammelt werden. Und er wird sie voneinander scheiden gleich als ein Hirte die Schafe von den Böcken scheidet, und wird die Schafe zu seiner Rechten stellen und die Böcke zur Linken.


Diskurs und höhere Moral

Bei Hegel die Institution, in der der "objektive Geist" die "sittl. Idee" als Wirklichkeit hat, in der älteren dt. konstitutionellen Staatsrechtslehre eine vorausgesetzte objektive, geistig-sittl. u. rechtl. Ordnung, die nicht im Willen der Menschen begr. ist, sondern über ihnen steht, sie als "Idee", "Reich", "Organismus" durchdringt u. umschließt. ...

  • Definition „Staat“ im Herder-Lexikon Politik, Ausgabe für die Hess. Landeszentrale für politische Bildung, 1991 (S. 200 f.)


Das Recht soll gelten, weil es sich auf den Willen des Volkes zurückführen läßt.

  • Informationen für politische Bildung Nr. 216 "Recht" (Neudruck 1991, S. 10)


Das einzigste Motiv, da mich leitete, war heiße Liebe zu meinem Volk, sein Glück, seine Freiheit und sein Leben.

  • Endplädoyer von Hermann Göring im Nürnberger Prozess 1946, zitiert nach Junge Welt, 14.3.2006 (S. 11)