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== Streikformen ==
 
== Streikformen ==
*'''poltischer Streik''': Streik gegen oder für politische Ziele
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*'''Betriebsstreik''': Erfasst alle Beschäftigten eines bestimmten Betriebes.
*'''Generalstreik''': Streik aller Arbeitnehmer einer Volkswirtschaft
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*'''Bummelstreik''': Es wird langsamer als normal gearbeitet.
*'''Vollstreik''': Streik aller Beschäftigten eines Wirtschaftszweiges
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*'''Generalstreik''': Streik aller Arbeiternehmer einer sog. Volkswirtschaft. Der Generalstreik ist meist eine Form des politischen Streiks. Der revolutionäre Generalstreik hat den Umsturz der bestehenden (Un)Ordnung zum Ziel.
*'''Teilstreik''': Nur bestimmte Arbeitnehmergruppen oder Betriebsabteilungen streiken.
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*'''Poltischer Streik''': Streik gegen oder für politische Ziele.
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*'''Proteststreik''': Befristet, gegen einen konkreten Vorfall gerichtet.
 
*'''Punktestreik''': Abwechselnd werden Abteilungen oder Produktionsstandorte bestreikt.
 
*'''Punktestreik''': Abwechselnd werden Abteilungen oder Produktionsstandorte bestreikt.
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*'''Rollierende Streiks''': Um Fernwirkung und kalte Aussperrung zu vermeiden, werden rollierende Tagesstreiks durchgeführt, die viel Durcheinander in den logistischen Abläufen erzeugen
 
*'''Schwerpunktstreik''': Betriebswichtige Arbeitnehmer streiken.
 
*'''Schwerpunktstreik''': Betriebswichtige Arbeitnehmer streiken.
*'''Betriebsstreik''': Erfasst alle Beschäftigten eines bestimmten Betriebes.
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*'''Sitzstreik''' (auch Betriebsbesetzung): Die streikenden bleiben untätig am Arbeitsplatz; kann auch in Form von Straßenblockaden geschehen, um für bestimmte politische Ziele zu demonstrieren.
*'''Warnstreik''': nur 1-7 Stunden, Aussperrung lohnt dann nicht
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*'''Proteststreik''': Befristet, gegen einen konkreten Vorfall gerichtet
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*'''Bummelstreik''': Es wird langsamer als normal  gearbeitet.
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*'''Solidaritätsstreik''': zum Ausdruck der Solidarität.
 
*'''Solidaritätsstreik''': zum Ausdruck der Solidarität.
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*'''Teilstreik''': Nur bestimmte Arbeitnehmergruppen oder Betriebsabteilungen streiken.
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*'''Vollstreik''': Streik aller Beschäftigten eines Wirtschaftszweiges
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*'''Warnstreik''': nur 1-7 Stunden, Aussperrung lohnt dann nicht
 
*'''Wilder Streik''': "unorganisierter", spontaner Streik, ohne Unterstüzung einer übergeordneten Gewerkschaft
 
*'''Wilder Streik''': "unorganisierter", spontaner Streik, ohne Unterstüzung einer übergeordneten Gewerkschaft
*'''Sitzstreik''' (auch Betriebsbesetzung): Die streikenden bleiben untätig am Arbeitsplatz; kann auch in Form von Straßenblockaden geschehen, um für bestimmte politische Ziele zu demonstrieren.
 
*'''Rollierende Streiks''': Um Fernwirkung und kalte Aussperrung zu vermeiden, werden rollierende Tagesstreiks durchgeführt, die viel Durcheinander in den logistischen Abläufen erzeugen
 
  
 
== Rechtslage ==
 
== Rechtslage ==
 
Aufgrund seiner potentiellen politischen Wirksamkeit kann ein Generalstreik mit dem Ziel eines politischen Umsturzes nach einem Gerichtsurteil (6. Strafsenat, Urteil vom 4. Juni 1955 g. A. u. S.) als "Vorbereitung eines Angriffskrieges" und "Hochverrat" bewertet werden und zum lebenslänglichen Freiheitsentzug führen. Siehe dazu auch Schlagworte "Rechtslage Generalstreik" etwa auf Google, sowie [http://www.gerichtsurteile-sammlung.com/Gerichtsurteile/78008.html www.gerichtsurteile-sammlung.com] und [http://bundesrecht.juris.de/stgb/__80.html §80] und [http://bundesrecht.juris.de/stgb/__81.html §81] StGB. Weiterhin sind Gewerkschaften als "Gegenleistung" für die Tarifautonomie dazu verpflichtet, sich nicht in politische Angelegenheiten einzumischen, Quelle: [http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifautonomie Wikipedia]. Politische Streiks an sich als Gewalt zu betrachten, wurde von Gerichten bisher offengelassen, folgt man jedoch der damaligen Urteilsbegründung, ist auch eine solche Deutungsmöglichkeit durch zukünftige Gerichtsurteile nicht ausgeschlossen. Die Begründung folgt dabei einer Umdeutung des Gewalt-Begriffs von der körperlichen Kraftentfaltung hin zur Fähigkeit der Zwangsausübung und betrachtet damit weder Demonstrationen noch Streiks als  Mittel der Gewaltlosigkeit. Aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols bleiben natürlich die wesentlich härteren, unmittelbar körperlichen Mittel des Zwangs davon unberührt.
 
Aufgrund seiner potentiellen politischen Wirksamkeit kann ein Generalstreik mit dem Ziel eines politischen Umsturzes nach einem Gerichtsurteil (6. Strafsenat, Urteil vom 4. Juni 1955 g. A. u. S.) als "Vorbereitung eines Angriffskrieges" und "Hochverrat" bewertet werden und zum lebenslänglichen Freiheitsentzug führen. Siehe dazu auch Schlagworte "Rechtslage Generalstreik" etwa auf Google, sowie [http://www.gerichtsurteile-sammlung.com/Gerichtsurteile/78008.html www.gerichtsurteile-sammlung.com] und [http://bundesrecht.juris.de/stgb/__80.html §80] und [http://bundesrecht.juris.de/stgb/__81.html §81] StGB. Weiterhin sind Gewerkschaften als "Gegenleistung" für die Tarifautonomie dazu verpflichtet, sich nicht in politische Angelegenheiten einzumischen, Quelle: [http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifautonomie Wikipedia]. Politische Streiks an sich als Gewalt zu betrachten, wurde von Gerichten bisher offengelassen, folgt man jedoch der damaligen Urteilsbegründung, ist auch eine solche Deutungsmöglichkeit durch zukünftige Gerichtsurteile nicht ausgeschlossen. Die Begründung folgt dabei einer Umdeutung des Gewalt-Begriffs von der körperlichen Kraftentfaltung hin zur Fähigkeit der Zwangsausübung und betrachtet damit weder Demonstrationen noch Streiks als  Mittel der Gewaltlosigkeit. Aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols bleiben natürlich die wesentlich härteren, unmittelbar körperlichen Mittel des Zwangs davon unberührt.
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==Literatur==
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*Gesichter des Streiks. Ein kleines Streik-Glossar. [[Direkte Aktion|Direkte Aktion (Zeitung)]], NR. 178
  
 
[[Kategorie:Kämpfe für die Freiheit!]]
 
[[Kategorie:Kämpfe für die Freiheit!]]
 
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[[Kategorie:Praxis]]
 
[[Kategorie:Praxis]]

Revision as of 15:25, 11 November 2006

Streik bedeutet die politisch oder ökonomisch motivierte Arbeitsniederlegung des großteils eines Betriebes oder Belegschaft. Streik kann als ökonomische Waffe eingesetzt werden um die Interessen der ArbeiterInnen durchzusetzen. Der Generalstreik ist im revolutionären Syndikalismus und im Anarchosyndikalismus ein Instrument um einen revolutionären Prozess in Gang zu setzen. Streik ist eine Direkte Aktion.


Streikformen

  • Betriebsstreik: Erfasst alle Beschäftigten eines bestimmten Betriebes.
  • Bummelstreik: Es wird langsamer als normal gearbeitet.
  • Generalstreik: Streik aller Arbeiternehmer einer sog. Volkswirtschaft. Der Generalstreik ist meist eine Form des politischen Streiks. Der revolutionäre Generalstreik hat den Umsturz der bestehenden (Un)Ordnung zum Ziel.
  • Poltischer Streik: Streik gegen oder für politische Ziele.
  • Proteststreik: Befristet, gegen einen konkreten Vorfall gerichtet.
  • Punktestreik: Abwechselnd werden Abteilungen oder Produktionsstandorte bestreikt.
  • Rollierende Streiks: Um Fernwirkung und kalte Aussperrung zu vermeiden, werden rollierende Tagesstreiks durchgeführt, die viel Durcheinander in den logistischen Abläufen erzeugen
  • Schwerpunktstreik: Betriebswichtige Arbeitnehmer streiken.
  • Sitzstreik (auch Betriebsbesetzung): Die streikenden bleiben untätig am Arbeitsplatz; kann auch in Form von Straßenblockaden geschehen, um für bestimmte politische Ziele zu demonstrieren.
  • Solidaritätsstreik: zum Ausdruck der Solidarität.
  • Teilstreik: Nur bestimmte Arbeitnehmergruppen oder Betriebsabteilungen streiken.
  • Vollstreik: Streik aller Beschäftigten eines Wirtschaftszweiges
  • Warnstreik: nur 1-7 Stunden, Aussperrung lohnt dann nicht
  • Wilder Streik: "unorganisierter", spontaner Streik, ohne Unterstüzung einer übergeordneten Gewerkschaft

Rechtslage

Aufgrund seiner potentiellen politischen Wirksamkeit kann ein Generalstreik mit dem Ziel eines politischen Umsturzes nach einem Gerichtsurteil (6. Strafsenat, Urteil vom 4. Juni 1955 g. A. u. S.) als "Vorbereitung eines Angriffskrieges" und "Hochverrat" bewertet werden und zum lebenslänglichen Freiheitsentzug führen. Siehe dazu auch Schlagworte "Rechtslage Generalstreik" etwa auf Google, sowie www.gerichtsurteile-sammlung.com und §80 und §81 StGB. Weiterhin sind Gewerkschaften als "Gegenleistung" für die Tarifautonomie dazu verpflichtet, sich nicht in politische Angelegenheiten einzumischen, Quelle: Wikipedia. Politische Streiks an sich als Gewalt zu betrachten, wurde von Gerichten bisher offengelassen, folgt man jedoch der damaligen Urteilsbegründung, ist auch eine solche Deutungsmöglichkeit durch zukünftige Gerichtsurteile nicht ausgeschlossen. Die Begründung folgt dabei einer Umdeutung des Gewalt-Begriffs von der körperlichen Kraftentfaltung hin zur Fähigkeit der Zwangsausübung und betrachtet damit weder Demonstrationen noch Streiks als Mittel der Gewaltlosigkeit. Aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols bleiben natürlich die wesentlich härteren, unmittelbar körperlichen Mittel des Zwangs davon unberührt.

Literatur

Kategorie:Kämpfe für die Freiheit! Kategorie:Aktionen Kategorie:Praxis