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Was ist '''Geistiges Eigentum'''? Geistiges Eigentum ist eine Perversion - die Ãœbertragung des [[Eigentum]]-Begriffes auf die geistige Welt. Es ist der Versuch auch den Geist zu versachlichen und sozuagen den Gedanken, den Geist in seine Schranken zu verweisen. Wenn "Eigentum" als solches noch nachvollziehbar ist, v.a. wenn man sieht wie Kinder die Phase durchleben, wo sie sich alles "aneignen", so entbehrt "Geistiges Eigentum" jeder menschlichen Grundlage und Nachvollziehbarkeit. | Was ist '''Geistiges Eigentum'''? Geistiges Eigentum ist eine Perversion - die Ãœbertragung des [[Eigentum]]-Begriffes auf die geistige Welt. Es ist der Versuch auch den Geist zu versachlichen und sozuagen den Gedanken, den Geist in seine Schranken zu verweisen. Wenn "Eigentum" als solches noch nachvollziehbar ist, v.a. wenn man sieht wie Kinder die Phase durchleben, wo sie sich alles "aneignen", so entbehrt "Geistiges Eigentum" jeder menschlichen Grundlage und Nachvollziehbarkeit. | ||
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+ | V.a. im Falle des Patentrechtes zeigen sich die Grenzen eines naturrechtlichen Eigentumsverständnisses, da Patentrechte nur für bestimmte immaterielle Leistungen und nur über einen gewissen Zeitraum gewährt werden. Nimmt man in Deutschland die verfassungsrechtliche Definition des Bundesverfassungsgerichts (Eigentum sind vermögenswerte Rechte des einfachen Rechts), sind immaterielle Rechte Eigentum i.S.v. Art. 14 Abs. 1 GG, solange sie einen Vermögenswert haben. | ||
Revision as of 13:59, 9 June 2006
Was ist Geistiges Eigentum? Geistiges Eigentum ist eine Perversion - die Ãœbertragung des Eigentum-Begriffes auf die geistige Welt. Es ist der Versuch auch den Geist zu versachlichen und sozuagen den Gedanken, den Geist in seine Schranken zu verweisen. Wenn "Eigentum" als solches noch nachvollziehbar ist, v.a. wenn man sieht wie Kinder die Phase durchleben, wo sie sich alles "aneignen", so entbehrt "Geistiges Eigentum" jeder menschlichen Grundlage und Nachvollziehbarkeit.
V.a. im Falle des Patentrechtes zeigen sich die Grenzen eines naturrechtlichen Eigentumsverständnisses, da Patentrechte nur für bestimmte immaterielle Leistungen und nur über einen gewissen Zeitraum gewährt werden. Nimmt man in Deutschland die verfassungsrechtliche Definition des Bundesverfassungsgerichts (Eigentum sind vermögenswerte Rechte des einfachen Rechts), sind immaterielle Rechte Eigentum i.S.v. Art. 14 Abs. 1 GG, solange sie einen Vermögenswert haben.