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Latest revision as of 16:50, 30 July 2011
Das Grundgesetz(GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, die 8.05.1949 vom Parlamentarischen rat beschlossen wurde, und am 23.05.1949 in Kraft trat.
Inhalt[edit]
Das GG besteht aus drei Teilen, der Präambel, den Grundrechten, und einem Organisatorischen Teil.
Präambel[edit]
Die Präambel ist sozusagen das "Vorwort" des Grundgesetzes, und sagt aus, das sich das Deutsche Volk
- "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Wille beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen [...]"
dieses Grundgesetz gegeben hat.
Grundrechte[edit]
Artikel 1 - Artikel 19 umfassen alle Grund- und Bürgerrechte der Bundesrepublik, sowie Bestimmungen über die Einschränkung von eben diesen Rechten. Zu den Grundrechten gehören z.B.:
- Meinungsfreiheit (Art. 5)
- Versammlungsfreiheit (Art. 8)
- Ungesetzlichkeit der Wohnung (Art. 13)
Organisatorisches[edit]
Die Artikel 20 bis 146 beinhalten die politische Struktur der Bundesrepublik sowie Bestimmungen zum Finanzwesen, der Rechtsprechung, der Zusammensetzung von Bundesrat, Bundestag und der Bundesregierungen, und für den Verteidigungsfall.
Weblinks[edit]
- Das Grundgesetz auf gesetze-im-internet.de