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== Offizielle Definition des Verfassungsschutzes == | == Offizielle Definition des Verfassungsschutzes == |
Revision as of 14:41, 31 August 2009
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV, oder kurz: VS) ist der deutsche Inlandsgeheimdienst, dessen Zweck es ist zum "Schutze der Verfassung" jeglichen Widerstand gegen das herrschende System niederzuschlagen. Dies geschieht in der Regel mit Methoden, die das System sonst als "kriminell" und "terroristisch" einstufen würde (siehe unten). Neben dem BfV gibt es in jedem Bundesland ein Landesamt für Verfassungsschutz. Neben dem BfV gibt es mit dem Bundesnachrichtendienst und militärischer Abschirmdienst noch zwei weitere Geheimdienste in Deutschland. Das BfV hat seinen Hauptsitz in Köln.
Contents
Offizielle Definition des Verfassungsschutzes
§ 1 Zweck des Verfassungsschutzes
(2) Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet die Landesregierung und andere zuständige Stellen über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung (...).
Dadurch soll es ihnen insbesondere ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu ergreifen.
§ 2 Zuständigkeit der Verfassungsschutzbehörde
(2) Die Verfassungsschutzbehörde darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden.
§ 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde
(1) Zur Erfüllung ihres Auftrages sammelt die Verfassungsschutzbehörde Informationen (...) über
1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (...) gerichtet sind (...),
2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland (...),
3. Bestrebungen (...), die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden(...)
(Auszüge aus dem Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetz)
Verfassungsschutzberichte
Jedes Jahr veröffentlich der Verfassungsschutz einen Verfassungsschutzbericht. In diesem gibt es jedes Jahr auch eine Sektion über den 'Linksextremismus'.
Operationsweise
Der Verfassungsschutz versucht die linksradikale Szene zu unterwandern. Er geht gezielt auf Personen zu, die er in diese einordnet und bietet ihnen an Geld für Hinweise zu geben. Man sollte auf keinen Fall den Fehler begehen und sich mit dem Hintergedanken ja eh nur Unwahres oder Nebensächliches zu erzählen, auf den Verfassungsschutz einlassen. Dieser hat speziell ausgebildete Personen die über Tricks versuchen an weiter Informationen zu gelangen.
Man muss ebenfalls davon ausgehen, dass der Verfassungschutz von sog. Honeypots, also Seiten die von diesem geschaltet sind um die IP-Adressen von Surfern die diese aufrufen zu identifizieren, nicht halt macht. Das Bundeskriminalamt beispielsweise tat genau ebendies, indem es einen Link in einem Beitrag der Interim zur Militanzdebatte veröffentlichte und anschließend 417 IP-Adressen mitschnitt. Durch diese 417 IP-Adressen wurden 120 Nutzerdaten ermittelt und Verfahren eingeleitet, die jedoch zu keinem Ergnis führten. Das BKA wollte damit Erkenntnisse über die militante gruppe gewinnen. [1][2]
Es ist deshalb ratsam sich selbst mithilfe von Anonymisierungssoftware wie Tor zu schützen oder bei krititschen Dingen Freenet zu nutzen.
Ansichten des BfV über Anarchismus
Das BfV wertet Anarchismus generell als "linksextrimistisch". So heißt es in eine Broschüre namens "Feinde der Demokratie - Linksextrimisten":
„Das Feindbild der Anarchisten ist der Staat. Sie bestreiten dessen Sinnhaftigkeit ebenso wie das staatliche Gewaltmonopol. Sie streben eine herrschaftsfreie Gesellschaft ohne gesellschaftliche Normen an. Sie sind davon überzeugt, dass die Abschaffung des Staates unmittelbar in diese 'herrschaftsfreie' Gesellschaft mündet.“
„Anarchisten lehnen privates Eigentum ab, da sie in materiellen Gütern die Ursache für die 'Unterdrückung des Menschen durch die Menschen' sehen. Gesellschaftliche Umwälzungen wollen sie durch eine 'gewaltfreie Revolution' erreichen. Deshalb lehnen sie das kommunistische Modell einer 'Diktatur des Proletariats' ab.“
„Der anarchistische Anspruch auf Gewaltfreiheit schließt Gewalt gegen Sachen nicht aus.“