Still working to recover. Please don't edit quite yet.
Difference between revisions of "Europäische Union"
(der Anfang ist gemacht...) |
K (hat „europäische Union“ nach „Europäische Union“ verschoben) |
||
(4 intermediate revisions by 2 users not shown) | |||
Line 1: | Line 1: | ||
{{Stub}} | {{Stub}} | ||
− | Die ''' | + | Die '''Europäische Union''' ist ein Zusammenschluss aus 27 [[Staat|Staaten]] in [[Europa]]. Sie hält 493 Millionen EinwohnerInnen seit 1993 unter einer Representativen [[Demokratie]] und schirmt sich gegen arme Menschen aus anderen Ländern und ihre berechtigten Ansprüche an die EU, in der viele ihrer ehemaligen Kolonialherren und -frauen organisiert sind, ab. Durch die EU ist es möglich geworden, ohne [[Zoll|Zölle]] innerhalb der EU zu handeln. Gleichzeitig können Verbrechen jetzt innerhalb der EU, durch die Zusammenarbeit der Staaten aufgedeckt und bekämpft werden, was im Endefekt oftmals nicht und wenn doch, dann nur bei den falschen, funktioniert. |
+ | |||
+ | == Der Aufbau der Europäischen Union - die wichtigsten Gremien == | ||
+ | === Europäisches Parlament === | ||
+ | Die EU ist auf verschiedenen Ebenen organisiert. Im Sinne von Demokratien vertritt das '''Europäische Parlament''' "die Interessen der Bürger(Innen) Europas" und wird als einziges Gremium von den StaatsbürgerInnen in den eizelnen Mitgliedstaaten gewählt (die Sitze sind je nach EinwohnerInnenzahl der Mitgliedstaaten vergeben). Die Tagungen des EU-Parlaments finden in Strassburg statt. Es wird zwar seit Jahren dabon gesprochen, dass das EU-Parlament aufgewertet werden soll, doch hat es weiterhin nur eine eher kosmetische Funktion, da die wesentlichen Kompetenzen beim Rat der Europäischen Union, und die Europäische Kommission liegen. Diese beiden Gremien sind in Fachbereiche unterteilt. | ||
+ | |||
+ | === Rat der Europäischen Union === | ||
+ | Der '''Rat der Europäischen Union''' (früher MinisterInnenrat) setzt sich aus den zuständigen MinisterInnen der Mitgliedstaaten zusammen. Er ist die wesentliche gesetzgebende Institution. Je nach Politikbereich werden Entscheidungen einstimmig bzw. mit Mehrheit (mehr als 50 Prozent oder 2/3 Mehrheit) beschlossen. Im Zuge der EU-Erweiterung ist aber auch bei wesentlichen Entscheidungen (wie in den Bereichen Asyl- und Migrationspolitik oder Außen- und Sicherheitspolitik), keine Zustimmung aller VertreterInnen der Mitgliedsstaaten mehr notwendig. Größere Länder verfügen im MinisterInnenrat über eine größere Anzahl von Stimmen. In den einzelnen Fachbereichen finden jedes halbe Jahr ein bis mehrere Treffen unter dem Vorsitz jenes Landes statt, das den EU-Vostiz (auch RatspräsidentInnenschaft genannt) inne hat. Diese wechselt alle sechs Monate. Auf den Treffen des Rates der Europäischen Union werden die wesentlichen Gesetze, die zuvor in anderen Gremien erarbeitet wurden, beschlossen. Die Treffen finden meist im Land des Vorsitzes statt, aber oft auch in Brüssel (Regierungssitz der EU). | ||
+ | |||
+ | Die grundlegende Richtung der EU-Politik wird auf den viermal im Jahr stattfindenden Treffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten festgelegt. Diese Treffen werden als Europäischer Rat bezeichnet (nicht zu verwechseln mit dem oben genannten Rat der Europäischen Union). Den Vorsitz haben auch hier die Staats- bzw. Regierungschefs jenes Landes, das den Vorsitz der EU inne hat. | ||
+ | |||
+ | === Europäische Kommission === | ||
+ | Die '''Europäische Kommission''' "erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, die sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegt." Neben der Erarbeitung der Rechstvorschriften ist sie für deren praktische Umsetzung und die Überwachung der Verwaltung des EU-Haushalts zuständig. In der Kommission ist jeder der derzeit 27 EU-Mitgliedstaaten mit einem Kommissionsmitglied vertreten. Zustätzlich sind in der Kommission ca. 24.000 Beamte angestellt, von denen die meisten in Brüssel arbeiten. Der/die PräsidentIn wird von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt und muss vom EU-Parlament bestätigt werden. Sie/er wählt in Absprache mit den nationalen Regierungen die Mitglieder der Kommission. Der Theorie nach vertreten die einzelnen Mitglieder nicht die Interessen der jeweiligen Regierungen und sind "von den nationalen Regierungen unabhängig." Die KommissarInnen sind für einen bestimmten Politikbereich der EU zuständig. | ||
+ | |||
+ | === Weitere Gremien === | ||
+ | '''Weitere Gremien''' sind der Europäische Gerichtshof, der Europäische Rechnungshof, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Ausschuss der Regionen, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank. | ||
+ | |||
+ | == Links & Quellen == | ||
+ | Umfangreiche Informationen der EU finden sich auf der Homepage in den Sprachen der Mitgliedstaaten (von dort sind auch die Zitate zum Aufbau der EU):<br> | ||
+ | * http://europa.eu | ||
+ | * http://europa.eu/institutions/index_de.htm (Institutionen) | ||
+ | * http://europa.eu/pol/index_de.htm (Tätigkeitsbereiche) | ||
+ | |||
+ | [[Kategorie:Europäische_Union]] |
Latest revision as of 16:38, 24 March 2012
- REDIRECT Vorlage:Seite Stub
Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss aus 27 Staaten in Europa. Sie hält 493 Millionen EinwohnerInnen seit 1993 unter einer Representativen Demokratie und schirmt sich gegen arme Menschen aus anderen Ländern und ihre berechtigten Ansprüche an die EU, in der viele ihrer ehemaligen Kolonialherren und -frauen organisiert sind, ab. Durch die EU ist es möglich geworden, ohne Zölle innerhalb der EU zu handeln. Gleichzeitig können Verbrechen jetzt innerhalb der EU, durch die Zusammenarbeit der Staaten aufgedeckt und bekämpft werden, was im Endefekt oftmals nicht und wenn doch, dann nur bei den falschen, funktioniert.
Contents
Der Aufbau der Europäischen Union - die wichtigsten Gremien[edit]
Europäisches Parlament[edit]
Die EU ist auf verschiedenen Ebenen organisiert. Im Sinne von Demokratien vertritt das Europäische Parlament "die Interessen der Bürger(Innen) Europas" und wird als einziges Gremium von den StaatsbürgerInnen in den eizelnen Mitgliedstaaten gewählt (die Sitze sind je nach EinwohnerInnenzahl der Mitgliedstaaten vergeben). Die Tagungen des EU-Parlaments finden in Strassburg statt. Es wird zwar seit Jahren dabon gesprochen, dass das EU-Parlament aufgewertet werden soll, doch hat es weiterhin nur eine eher kosmetische Funktion, da die wesentlichen Kompetenzen beim Rat der Europäischen Union, und die Europäische Kommission liegen. Diese beiden Gremien sind in Fachbereiche unterteilt.
Rat der Europäischen Union[edit]
Der Rat der Europäischen Union (früher MinisterInnenrat) setzt sich aus den zuständigen MinisterInnen der Mitgliedstaaten zusammen. Er ist die wesentliche gesetzgebende Institution. Je nach Politikbereich werden Entscheidungen einstimmig bzw. mit Mehrheit (mehr als 50 Prozent oder 2/3 Mehrheit) beschlossen. Im Zuge der EU-Erweiterung ist aber auch bei wesentlichen Entscheidungen (wie in den Bereichen Asyl- und Migrationspolitik oder Außen- und Sicherheitspolitik), keine Zustimmung aller VertreterInnen der Mitgliedsstaaten mehr notwendig. Größere Länder verfügen im MinisterInnenrat über eine größere Anzahl von Stimmen. In den einzelnen Fachbereichen finden jedes halbe Jahr ein bis mehrere Treffen unter dem Vorsitz jenes Landes statt, das den EU-Vostiz (auch RatspräsidentInnenschaft genannt) inne hat. Diese wechselt alle sechs Monate. Auf den Treffen des Rates der Europäischen Union werden die wesentlichen Gesetze, die zuvor in anderen Gremien erarbeitet wurden, beschlossen. Die Treffen finden meist im Land des Vorsitzes statt, aber oft auch in Brüssel (Regierungssitz der EU).
Die grundlegende Richtung der EU-Politik wird auf den viermal im Jahr stattfindenden Treffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten festgelegt. Diese Treffen werden als Europäischer Rat bezeichnet (nicht zu verwechseln mit dem oben genannten Rat der Europäischen Union). Den Vorsitz haben auch hier die Staats- bzw. Regierungschefs jenes Landes, das den Vorsitz der EU inne hat.
Europäische Kommission[edit]
Die Europäische Kommission "erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften, die sie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegt." Neben der Erarbeitung der Rechstvorschriften ist sie für deren praktische Umsetzung und die Überwachung der Verwaltung des EU-Haushalts zuständig. In der Kommission ist jeder der derzeit 27 EU-Mitgliedstaaten mit einem Kommissionsmitglied vertreten. Zustätzlich sind in der Kommission ca. 24.000 Beamte angestellt, von denen die meisten in Brüssel arbeiten. Der/die PräsidentIn wird von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt und muss vom EU-Parlament bestätigt werden. Sie/er wählt in Absprache mit den nationalen Regierungen die Mitglieder der Kommission. Der Theorie nach vertreten die einzelnen Mitglieder nicht die Interessen der jeweiligen Regierungen und sind "von den nationalen Regierungen unabhängig." Die KommissarInnen sind für einen bestimmten Politikbereich der EU zuständig.
Weitere Gremien[edit]
Weitere Gremien sind der Europäische Gerichtshof, der Europäische Rechnungshof, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Ausschuss der Regionen, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank.
Links & Quellen[edit]
Umfangreiche Informationen der EU finden sich auf der Homepage in den Sprachen der Mitgliedstaaten (von dort sind auch die Zitate zum Aufbau der EU):
- http://europa.eu
- http://europa.eu/institutions/index_de.htm (Institutionen)
- http://europa.eu/pol/index_de.htm (Tätigkeitsbereiche)