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Difference between revisions of "Allgemeines Syndikat"
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Revision as of 11:40, 24 March 2007
Als "Allgemeines Syndikat" wird innerhalb der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) eine Ortsvereinigung bezeichnet, die aus Mitgliedern besteht, die in unterschiedlichen Branchen beschäftigt sind. Es gilt Vorort als organisatorisches Sammelbecken für diejenigen Mitglieder der FAU, welche noch kein branchenbezogenes Syndikat gründen können. Branchenbezogene Syndikate existieren in der FAU z.B. in den Bereichen Gesundheit (Gewerkschaft Gesundheitsberufe), Kultur (Kultursyndikat), Gewerkschaft Naturkost-Landwirtschaft-Lebensmittelindustrie (GNLL) oder Bildung (Bildungssyndikat). Finden sich im Allgemeinen Syndikat mindestens drei Mitglieder einer Branche zusammen, so können sie ein branchenbezogenes Syndikat gründen. Bestehen an einem Ort mehrere Syndikate, bilden sie eine FAU-Lokalföderation. Allgemeine Syndikate können sich Vorort auch eigene Namen geben und sind in ihren Entscheidungen souverän.
Weblinks zu allgemeinen Syndikaten
Alle FAU-Ortsvereine
- FAU [5]