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==10 Euro für die Polizei==
 
==10 Euro für die Polizei==
Um ein Bußgeld von zehn Euro einzutreiben hatte die Staatsanwaltschaft Erzwingsungshaft gegen eine Magdeburger AktivistIn erwirkt. Diese wollte sich dem Zwang auf keinen Fall beugen und entschied sich diesen Hafttag zu nutzen, um den Knast mal kennenzulernen. Der Weg dahin dauerte lange und war mit mehreren "Aktionen" gepflastert. Überhaupt ist empfehlenswert, solche low-level-Situationen (es geht nicht um viel und mensch kann durch Zahlung jederzeit raus) zu nutzen, um auszutesten, wie mensch mit dem ständig drohenden Zwangsmittel Knast umgehen kann.
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Um ein Bußgeld von zehn Euro einzutreiben hatte die Staatsanwaltschaft Erzwingungshaft gegen eine Magdeburger AktivistIn erwirkt. Diese wollte sich dem Zwang auf keinen Fall beugen und entschied sich diesen Hafttag zu nutzen, um den Knast mal kennenzulernen. Der Weg dahin dauerte lange und war mit mehreren "Aktionen" gepflastert. Überhaupt ist empfehlenswert, solche low-level-Situationen (es geht nicht um viel und mensch kann durch Zahlung jederzeit raus) zu nutzen, um auszutesten, wie mensch mit dem ständig drohenden Zwangsmittel Knast umgehen kann.
  
 
Über mehrere Monate hatte es die Polizei nicht geschafft, die AktivistIn aufzugreifen und "einzufahren". Irgendwann entschied sich diese dann "freiwillig" zur Haft anzutreten, um die Sache hinter sich zu bringen. Zuvor hatte sie bereits den ganzen Rechtsweg ausgeschöpft: zuerst war der Einspruch gegen das Bußgeld mit Verwaltungsakt der Behörde, dann kam eine Gerichtsverhandlung mit Polizeizeugen, dann wurde die Berufung beantragt, aber verworfen. Nachdem das Urteil rechtskräftig war, dauerte die Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft darüber, ob das Geld zu zahlen wäre und endete mit dem Besuch eines Gerichtsvollziehers. Dies war auch sehr relaxt, gleich zu Beginn erzählte sie ihm, dass sie aus politischen Gründen nicht zahlen würde. Der Gerichtsvollzieher sah sich um, konnte nichts pfänden und ging wieder. Dann kam die Androhung der Erzwingsungshaft und eine Erwiderung darauf. Und auch auf die gerichtliche Anordnung von Erzwingsungshaft wurde sofortige Beschwerde beim Landgericht eingereicht, das diese dann auf fünf Seiten rechtfertigte. Allein der Rechtsweg dürfte schon mehrere Tausend Euro gekostet haben.
 
Über mehrere Monate hatte es die Polizei nicht geschafft, die AktivistIn aufzugreifen und "einzufahren". Irgendwann entschied sich diese dann "freiwillig" zur Haft anzutreten, um die Sache hinter sich zu bringen. Zuvor hatte sie bereits den ganzen Rechtsweg ausgeschöpft: zuerst war der Einspruch gegen das Bußgeld mit Verwaltungsakt der Behörde, dann kam eine Gerichtsverhandlung mit Polizeizeugen, dann wurde die Berufung beantragt, aber verworfen. Nachdem das Urteil rechtskräftig war, dauerte die Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft darüber, ob das Geld zu zahlen wäre und endete mit dem Besuch eines Gerichtsvollziehers. Dies war auch sehr relaxt, gleich zu Beginn erzählte sie ihm, dass sie aus politischen Gründen nicht zahlen würde. Der Gerichtsvollzieher sah sich um, konnte nichts pfänden und ging wieder. Dann kam die Androhung der Erzwingsungshaft und eine Erwiderung darauf. Und auch auf die gerichtliche Anordnung von Erzwingsungshaft wurde sofortige Beschwerde beim Landgericht eingereicht, das diese dann auf fünf Seiten rechtfertigte. Allein der Rechtsweg dürfte schon mehrere Tausend Euro gekostet haben.
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Indymedia-Artikel: http://de.indymedia.org/2004/03/76868.shtml
 
Indymedia-Artikel: http://de.indymedia.org/2004/03/76868.shtml
  
[[Kategorie:Rechtliches]]
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[[Kategorie:Handbuch der Kreativen Antirepression]]

Latest revision as of 16:44, 15 March 2007

10 Euro für die Polizei[edit]

Um ein Bußgeld von zehn Euro einzutreiben hatte die Staatsanwaltschaft Erzwingungshaft gegen eine Magdeburger AktivistIn erwirkt. Diese wollte sich dem Zwang auf keinen Fall beugen und entschied sich diesen Hafttag zu nutzen, um den Knast mal kennenzulernen. Der Weg dahin dauerte lange und war mit mehreren "Aktionen" gepflastert. Überhaupt ist empfehlenswert, solche low-level-Situationen (es geht nicht um viel und mensch kann durch Zahlung jederzeit raus) zu nutzen, um auszutesten, wie mensch mit dem ständig drohenden Zwangsmittel Knast umgehen kann.

Über mehrere Monate hatte es die Polizei nicht geschafft, die AktivistIn aufzugreifen und "einzufahren". Irgendwann entschied sich diese dann "freiwillig" zur Haft anzutreten, um die Sache hinter sich zu bringen. Zuvor hatte sie bereits den ganzen Rechtsweg ausgeschöpft: zuerst war der Einspruch gegen das Bußgeld mit Verwaltungsakt der Behörde, dann kam eine Gerichtsverhandlung mit Polizeizeugen, dann wurde die Berufung beantragt, aber verworfen. Nachdem das Urteil rechtskräftig war, dauerte die Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft darüber, ob das Geld zu zahlen wäre und endete mit dem Besuch eines Gerichtsvollziehers. Dies war auch sehr relaxt, gleich zu Beginn erzählte sie ihm, dass sie aus politischen Gründen nicht zahlen würde. Der Gerichtsvollzieher sah sich um, konnte nichts pfänden und ging wieder. Dann kam die Androhung der Erzwingsungshaft und eine Erwiderung darauf. Und auch auf die gerichtliche Anordnung von Erzwingsungshaft wurde sofortige Beschwerde beim Landgericht eingereicht, das diese dann auf fünf Seiten rechtfertigte. Allein der Rechtsweg dürfte schon mehrere Tausend Euro gekostet haben.

Die Besuche der Polizei waren mehrfach von Aktionen begleitet, bei denen manchmal die Fahrzeuge hinterher anders aussahen, es gab ein Willkommen-Schild für die Polizei samt Aufforderung bei wiederholten nächtlichen Besuchen Kaffee und Brötchen mitzubringen, eine satirische Postkarte aus dem Urlaub mit dem freundlichen Hinweis, das sie grad nicht suchen brauchen etc.

Beim Haftantritt outete sich die AktivistIn als JournalistIn und löste damit Verwirrung unter dem JVA-Personal aus. Dieses war von nun an misstrauisch und befürchtete ausgehorcht zu werden, die "normalen" Häftlinge scherzten, die AktivistIn sei mal eben auf "Besuch" für einen Tag. Die 24 Stunden verliefen mit Lesen, Artikel schreiben, Nachdenken und Schlafen. Natürlich ist das nicht vergleichbar mit monatelanger Haft oder mit Strafhaftbedingungen - denn dies war eine "Zivilhaft", für die nicht die gleichen Bedingungen gelten. Doch was spricht dagegen, auch mal ein paar Tage mehr zu probieren? Indymedia-Artikel: http://de.indymedia.org/2004/03/76868.shtml

Kategorie:Handbuch der Kreativen Antirepression